Bundesgericht hebt Umbau der Alp Sprella auf

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Val Müstair - In seinem Entscheid vom 09. Dezember 2024, mitgeteilt am 14. Januar 2025, hebt das Bundesgericht die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung Graubünden (ARE) vom 11. März 2021 und die Baubewilligung der Gemeinde Val Müstair vom 18. Mai 2021 für den Umbau der Alp Sprella zu einer SAC-Hütte mit Sommerbetrieb in der Val Mora auf. Damit werden die über zehnjährigen Planungsarbeiten zum Umbau und zur langfristigen Erhaltung der Alp Sprella hinfällig.
Bereits im Oktober 2010 reichte der SAC ein Baugesuch zur Umnutzung der bestehenden Alpgebäude auf der Alp Sprella in eine SAC-Hütte ein. Aufgrund verschiedener Einwände wurde dieses Gesuch grundlegend überarbeitet und redimensioniert, so dass der SAC am 5. Oktober 2017 ein neues BAB-Gesuch einreichte. Das ARE und die Gemeinde erteilten die erforderlichen Bewilligungen im Frühjahr 2021. Dagegen führten die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der WWF Schweiz und Pro Natura Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, welches diese mit Entscheid vom 31. Mai 2022 abwies und damit die Bewilligungen von Kanton und Gemeinde stützte. WWF und Pro Natura gelangten anschliessend mit Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, welches diese mit Urteil vom 09. Dezember 2024, mitgeteilt am 14. Januar 2025, guthiess und die Bewilligungen von Kanton und Gemeinde aufgehoben hat. Begründend führt das Bundesgericht aus, dass die Standortgebundenheit für den Umbau der Alp Sprella in eine SAC-Hütte mit Sommerbetrieb nicht gegeben sei. So seien etwa umliegenden Berggipfel Piz Dora, Piz Daint und Piz Turettas „vom Haupttal aus in einer Tagestour gut zu bewältigen.“ Einer SAC-Hütte mit Übernachtungsmöglichkeit bedürfe es deshalb auf der Alp Sprella nicht, so die Richter aus Lausanne. Da die Anforderungen an die (relative) Standortgebundenheit nicht gegeben seien, erübrigte sich auch die Vornahme einer Interessensabwägung, hielt das Bundesgericht weiter fest.
„Der Gemeindevorstand von Val Müstair nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis“, sagt Gabriella Binkert Becchetti, Gemeindepräsidentin der Gemeinde Val Müstair. „Die mehrjährigen Planungsarbeiten sind damit zunichte.“ Das Urteil, das in Lausanne gefällt wurde, zeige einmal mehr, wie schwierig es sei, in einer peripheren Region etwas zu realisieren, das die Attraktivität der Region steigern würde. „Der Spielraum des Kantons und der Gemeinden wird immer mehr eingeschränkt“, stellt Gabriella Binkert Becchetti fest.

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