Seit 15. April 2019 kann auf der Online-Seite der Agentur der Einnahmen wieder die vorausgefüllte Einkommenssteuererklärung der natürlichen Personen, sogenannte „dichiarazione precompilata“, bearbeitet und eingereicht werden.
Allerdings sind darin bislang nicht alle Daten enthalten. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Einerseits sind einige Subjekte nicht verpflichtet die Daten zu melden, andere wiederum können nicht automatisiert erfasst und zugeordnet werden usw.
Damit also keine Steuerabsetzbeträge verloren gehen, nachfolgend nochmals eine kurze Aufstellung der Ausgaben, für welche ein Steuerabsetzbetrag ggf. zuerkannt werden kann. Letzteres ist natürlich auch davon abhängig, ob die formellen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden.
Arztkosten, Ausgaben für Medikamente und Prothesen für sich oder für zu Lasten lebende Familienmitglieder. Hierzu zählen u.a. auch Ausgaben in Privatkliniken im In- und Ausland, sowie Veterinärkosten für Haustiere.
Mietkosten für die Hauptwohnung bei Einkünften von max. Euro 30.987, oder bei Verlegung des Wohnsitzes zugunsten von Angestellten und Studenten aus beruflichen bzw. Studiengründen.
Lebens- und Unfallversicherungen – auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder und neu auch Versicherungen gegen Katastrophenfälle.
Ausgaben im Erziehungs- und Bildungsbereich wie für den Besuch von Kinderhorten u. Kindertagesstätten, sportliche Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen, Einschreibegebühren für Kindergarten, Grund-, Mittel- und Oberschule, Privatschulen, Schulmensen, Studiengebühren für staatliche und private Universitäten
Freiwillige Zuwendungen zugunsten des Staates, politischer Parteien, öffentlicher Körperschaften mit sozialem oder kulturellem Zweck, religiöse Institute, Onlus, ehrenamtliche Organisationen (ODV) und Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens (APS).
Ausgaben für Immobilien wie Aufwendungen für energetische Sanierungen von Gebäuden und Wiedergewinnung von Wohngebäuden, sowie Ausgaben zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude.