Mals/Bozen - Der Malser BM Ulrich Veith (Bild), der medial gut und gern auftritt, hatte am vergangenen Dienstag viel Presse. Es wurde bekannt, dass der Rechnungshof von Veith 23.000 Euro als Rückerstattung für die Ausgaben im Zuge des Malser Pestizid-Referendums verlangt. Die Eingabe beim Rechnungshof war eine logische Folge, nachdem das Landesgericht in Bozen im Mai 2016 geurteilt hatte, dass die Volksabstimmung in Mals nicht rechtens war. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass das „Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“ keinen Rechtsanspruch auf Abhaltung der Volksabstimmung hatte. Die vom Promotorenkomitee vorgelegte Fragestellung zur Volksabstimmung sei unzulässig gewesen. Veith hat trotzt vieler warnender Stoppschilder im Vorfeld, etwa auch das negative Gutachten der Trientner Staatsadvokatur, die Volksabstimmung abhalten lassen. Die Neue Südtiroler Tageszeitung hat am 24. Mai 2016 das mögliche kommende Ungemach für den Malser BM Ulrich Veith prophezeit: „Und da das Referendum mit öffentlichen Geldern bezahlt wurde, könnte der Rechnungshof – nun wo festgestellt wurde, dass das Referendum nicht rechtens war – die Gemeinde Mals in die Pflicht nehmen.“ (eb)
{jcomments on}