Dienstag, 02 Mai 2017 09:26

Spezial-sanieren kompakt - Bausparmodell: zwei Zugangskriterien erweitert - Bausparmodell: zwei Zugangskriterien erweitert

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s31 87341401 M2015 wurden 205 Ansuchen für das Bausparen für insgesamt 15 Millionen Euro genehmigt,  
2016 waren es schon 404 Ansuchen für Darlehen im Wert von 26,5 Millionen Euro.

40 Millionen Euro sind seit dem Start des Bausparmodells vor zwei Jahren bereits an Darlehen aus dem entsprechenden Rotationsfonds ausgezahlt worden – und zwar zu einem sehr günstigen Zinssatz von 1,5 Prozent.

tommasiniDas Bausparmodell stützt die beiden tragenden Säulen der Altersvorsorge, nämlich den Besitz einer Erstwohnung und den Aufbau einer Zusatzrente. Sie beide sorgen für mehr Sicherheit für die Zukunft.
ChristianTommasini


kompatscherDer Steuervorschuss für die Eigenheim-Sanierung ist bei den Südtirolern in den vergangenen drei Jahren auf großes Interesse gestoßen. Gleichzeitig hat sie der einheimischen Bauwirtschaft zu einem wertvollen Impuls verholfen.“
Landeshauptmann Arno Kompatscher

Zwischen 15.000und 200.000 Euro kann das Bauspar-Darlehen bei Einzelpersonen betragen, bei Ehepartnern oder im Falle von eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen 30.000 und 300.000 Euro.

Seit 1. Januar 2017
ist für die Wohnbauförderung die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung kurz EEVE notwendig.

40 Millionen
wurden bislang für den Steuervorschuss für die Eigenheim-Sanierung zur Verfügung gestellt, nun kommen heuer weitere 12 Millionen hinzu.

Bis zu 70 Prozent Beitrag erhält man in Zukunft für Maßnahmen zur Wärmedämmung von Gebäuden, den Fensteraustausch , den Austausch der alten Heizanlage und vieles mehr. Das hat das Land im März beschlossen. Infos über die Voraussetzungen, um in den Genuss der neuen Landesförderung für Energiesparmaßnahmen zu kommen, gibt es auf der Internetseite http://umwelt.provinz.bz.it/foerderung-energieeinsparung-nutzung-erneuerbarer-enerige.aps

 

Bausparmodell: zwei Zugangskriterien erweitert

Bürger haben ab 1. Juni die Möglichkeit bis 65 Jahre, den Kauf der eigenen Erstwohnung oder deren Sanierung über ein Bausparmodell zu finanzieren.
Bisher betrug das Höchstalter 55 Jahre. Eine weitere Änderung, die das Land mit 18. April beschlossen hat, betrifft das Ausmaß des Darlehens bei öffentlich Bediensteten, das nunmehr dreimal so viel betragen darf, wie die gereifte komplementäre Rentenposition. Die Dienststellenkonferenz für das Bausparen hatte sich kürzlich mit den Zugangskriterien zum Bausparmodell auseinandergesetzt, um diese nach Sammlung der ersten Erfahrungen zu optimieren. In der Dienststellenkonferenz vertreten sind neben der  Landesabteilung für öffentliche Bauten auch die teilnehmenden Banken, der Zusatzrentenfonds Pensplan und die Südtirol Finance AG. Letztere hat die Landesregierung nunmehr auch beauftragt, den Bausspar-Rotationsfonds zu verwalten. Unter dem Begriff Bausparmodell ist in Südtirol seit 2015 die neue Form der Förderung der ersten Eigentumswohnung zu verstehen – deren Bau, Kauf oder Sanierung. Das Modell richtet sich an Südtiroler und Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sind, für die einerseits eine Wohnung am freien Markt zu teuer ist, deren Einkommen andererseits für eine der übrigen Fördermaßnahmen des Landes zu hoch ist. Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer unter 65 Jahre alt ist (bisher 55), seit mindestens acht Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist und mindestens 15.000 Euro im Rentenzusatzfonds angespart hat. Diese Fördermöglichkeiten kann mit dem einmaligen Zuschuss oder dem Vorschuss auf den Steuerabzug kumuliert werden. Aufgrund der im öffentlichen Sektor gesetzlich anders geregelten Einzahlung der Zusatzrente als im privaten Sektor war die Dienststellekonferenz zudem zum Schluss gelangt, dass bei öffentlich Bediensteten die maximale Höhe des Darlehens nicht nur doppelt soviel betragen darf wie die angesammelte komplementäre Rentenposition, sondern dreimal soviel. Die neuen Zugangskriterien kommen für alle Ansuchen ab 1. Juni zur Anwendung.

 

Eigenheim-Sanierung: auch heuer Vorschuss auf Steuerabzüge

s32 lampacher70Über ein zinsloses Darlehen finanziert das Land Südtirol seit 2014 die Steuerabzüge vor, die der Wohnungsbesitzer in den folgenden zehn Jahren steuerlich geltend machen kann. Die  Landesregierung hat diese Maßnahmen zur Aufwertung der ersten Eigentumswohnung mit Beschluss vom 18. April auch auf das Jahr 2017 verlängert. Seit 2016 ist diese Maßnahme zudem für  die Sanierung der gemeinsamen Anteile von Mehrfamilienhäusern möglich. Vor dem Hintergrund, dass auch das italienische Stabilitätsgesetz diese Maßnahme verlängert hat, war es sinnvoll, den Vorschuss darauf ebenso zu verlängern. Bekanntlich kann ein Bürger um dieses zinslose Darlehen ansuchen, nachdem die Sanierungsarbeiten an seiner Erstwohnung begonnen haben. Derjenige, der die Bauaufsicht innehat, stellt dazu eine eigenverantwortliche Erklärung aus, die die Art und das finanzielle Ausmaß der Renovierung bestätigt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt, sobald der Bürger ein zehnjähriges Darlehen unterzeichnet hat und seine Steuererklärung vorlegt, aus der die Höhe des Abzugs ersichtlich ist. Steuerlich in Abzug gebracht werden können insgesamt 50 Prozent der angefallenen Kosten auf zehn Jahre aufgeteilt, also 5 Prozent pro Jahr. Jahr für Jahr kann der Bürger dann die jährliche Steuerersparnis dazu verwenden, das Darlehen zurückzuzahlen.
Bis 30. Juni 2018 haben die Bürger Zeit, ihre diesbezüglichen Ansuchen ans Landesamt für Wohnungsbau zu stellen. „Dies ist eine der Maßnahmen, die das Land Südtirol zur Förderung der ersten Eigentumswohnungen anbietet. Darüber hinaus gibt es einmalige Zuschüsse für Sanierungen oder das neue Bausparmodell“, erinnert der zuständige Bautenlandesrat, Christian Tommasini.

Nähere Informationen sind unter auf der Webseite des Landesabteilung Wohnungsbau abrufbar.


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