von Albrecht Plangger - Der Osterfriede ist vergessen. Nun werden im Parlament die Messer wieder gewetzt. Das Wahlgesetz ist seit dem 8. April wieder auf der Tagesordnung und wird am 27. April im Plenum zur Abstimmung gebracht. In Kraft treten soll es aber erst mit 1. Juli 2016.
Wenn es nicht mehr abgeändert wird, dann geht es für Südtirol sicher gut. In den 4 Ein-Mann/Frau Wahlkreisen wird jeweils der/die Beste gewinnen und gewählt sein. Im Wahlkreis Bozen/Leifers wird die ital. Sprachgruppe eine sichere Vertretung erhalten. Die Opposition wird sich zusammenraufen müssen, wenn sie in den Ein-Mann/Frau Wahlkreisen den Sitz gewinnen wollen, auch in Bezug auf einen der drei restlichen - nach dem Verhältniswahlrecht vergebenen - Parlamentssitz in der Region , der an den „besten“ Verlierer in der Region gehen wird.Die anderen zwei Sitze gehen nämlich an den regionalen Ableger der „nationalen“ Siegerpartei.
Endlich ernst machen – rechtzeitig vor möglichen Wahlen – möchte man gleichzeitig auch mit einem Gesetz zum Interessenskonflikt. Die Ämter von Mitgliedern der Staats- und Regionalregierungen werden in Zukunft mit vielen Nebenbeschäftigungen „unvereinbar“ sein und sie müssen schon im Vorfeld (preventivamente) ihre Vermögenssituation transparent darlegen, damit eine unabhängige Kommission über den möglichen Interessenskonflikt befinden kann. Eklatante Interessenskonflikte wie zu Berlusconis Regierungszeiten würden somit wohl in Zukunft verhindert werden, wenn das Gesetz auch wirklich genehmigt wird. Der politische Wille ist nicht so klar. Die Mehrheit lässt sich von der Opposition treiben, tut aber sehr wenig, als ob man auf bessere Zeiten warten wollte. Brauchen täte es nur ehrliche Politiker, die nur für die öffentliche Sache arbeiten (che operano esclusivamente per la cura degli interessi pubblici a loro affidati - „Art.1“).
Heute reden wir im Parlament über Folter, welche ein eingenständiger Strafrechtsbestand werden soll. Im Jahr 2001 wurde anlässlich des G7 in Genua von der Polizei gefoltert. Wir Südtiroler wissen , wie dies in den 60iger Jahren gehandhabt wurde . Der Vorstoß kommt spät und bringt für die Geschädigten keine Wiedergutmachung , aber immerhin... Die Geschichte darf sich nicht wiederholen.Das gemeinsame Europa hat Italien mit einem Gerichtsurteil zu diesem längst fälligen Schritt gewungen.
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