Einigung

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Hallerhof in Latsch: Die für den Ensembleschutz bedeutende straßenseitige Fassade entlang der Hofgasse wird erhalten. Das Landesdenkmalamt wird die Restaurierungsarbeiten begleiten. (Foto: LPA/Landesdenkmalamt) Hallerhof in Latsch: Die für den Ensembleschutz bedeutende straßenseitige Fassade entlang der Hofgasse wird erhalten. Das Landesdenkmalamt wird die Restaurierungsarbeiten begleiten. (Foto: LPA/Landesdenkmalamt)

Latsch - Landesdenkmalamt und Gemeinde haben eine Einigung zur teilweisen Erhaltung des Hallerhofs in Latsch erzielt. Wohnungen können gebaut werden, die ortsbildprägende Fassade bleibt erhalten.

Die Gemeinde Latsch ist Eigentümerin des Hallerhofs, dessen Bausubstanz von kulturhistorischer Bedeutung ist und unter Ensembleschutz steht. Sie hatte das Wohnhaus erworben und für die Verwirklichung von Wohnungen für den geförderten Wohnbau zweckbestimmt. Der markante Hallerhof bildet zusammen mit dem angebauten, denkmalgeschützten Oberhof das ausgewiesene Ensemble Zafig in Latsch.
Die Gemeinde hatte zunächst den Abbruch des gesamten Gebäudes geplant, das sich durch jahrzehntelangen Leerstand in einem sehr schlechten Zustand befindet. Auf Vorschlag des Landesdenkmalamtes ließ die Gemeinde eine bauhistorische Untersuchung durchführen, um mehr über das Bauwerk zu erfahren und die alte Bausubstanz zu dokumentieren.
Auf dieser wissenschaftlichen Grundlage wurden zwischen der Gemeinde Latsch und dem Land seit Sommer 2021 ein intensiver Dialog aufgenommen, um dem Ensembleschutz gerecht zu werden und eine teilweise Erhaltung zu erreichen. Als Ergebnis hat sich die Gemeinde entschlossen, die straßenbegleitende Fassade des Hallerhofes zu erhalten. Das Unterschutzstellungsverfahren für eine direkte Denkmalschutzbindung, das das Landesdenkmalamt für den Hallerhof eröffnet hatte, wird nach der erfolgten Einigung nicht abgeschlossen.
Erfreut über die Einigung zeigt sich auch der Bürgermeister von Latsch, Mauro Dalla Barba. „Seit über 50 Jahren gibt es diesen Leerstand im Dorf, den wir im Zuge der Aufwertung des Ortskerns wiedergewinnen möchten, um künftig drei geförderte Wohnungen und damit leistbaren Wohnraum zu schaffen“, sagt der Bürgermeister. „Der Hallerhof hat uns bewusst gemacht, welch große Herausforderung es darstellt, historische Bausubstanz zu bespielen und neuwertigen Wohnraum zu schaffen.“
Es wurde vereinbart, die für den Ensembleschutz bedeutende straßenseitige Fassade des Hallerhofes entlang der Hofgasse nicht abzubrechen, sondern im Zuge der Bauarbeiten zu sichern und zu restaurieren. Das Landesdenkmalamt wird die Restaurierungsarbeiten begleiten. „Wir alle nehmen den Ensembleschutz ernst“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. „Durch die Bauforschung wird dieses historische Gebäude dokumentiert.“
Landeskonservatorin Karin Dalla Torre bedankt sich bei der Gemeinde für den konstruktiven Dialog: „Auf der wissenschaftlichen Grundlage der Bauforschung ist es gelungen, das Bewusstsein für die kulturhistorische Bedeutung des Gebäudes bei der Gemeinde als Eigentümerin zu entwickeln. Wenn ein ensemblegeschütztes Gebäude an ein Gebäude unter Denkmalschutz angebaut ist, ist eine umfassende Dokumentation des historischen Bestandes besonders wichtig.“

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