von Albrecht Plangger - Das Ergebnis der Verfassungsreform und der Regionalwahlen hat die Regierungsparteien insgesamt beruhigt. Niemand – auch die Opposition nicht – hat zur Zeit die „Kraft“ Veränderungen herbeizuführen. Somit läuft alles daraufhin, daß in den verbleibenden 2 ½ Jahren – bis zu den natürlichen Neuwahlen im Jänner 2023 – in dieser Konstellation weitergearbeitet wird. Jetzt gilt es das Haushaltsgesetz für 2021 vorzubereiten. In der ersten Lesung wird es bei uns in der Abgeordnetenkammer zu behandeln sein. 30 Milliarden sollen in die Hand genommen und umgeschichtet werden. Dazu ist der „Recovery Fund“ mit 200 Milliarden für den Wiederaufbau des Staates in Vorbereitung. Die Vorschläge bzw. Leitlinien der Regierung sind außer den jeweiligen Milliardenbeträgen so allgemein gehalten, daß man sich noch wenig Konkretes vorstellen kann. In den Kommissionen wird über diese Leitlinien diskutiert und sie werden noch mehr generalisiert statt konkretisiert. Man will den Eindruck vermitteln, daß das Parlament bei der Auswahl der „richtigen“ Maßnahmen miteinbezogen wird und mitbestimmen kann. Nach meiner Sicht ist dem aber nicht so. Zum Glück sind die Vorschläge des Landes etwas konkreter. Es gibt da schon ca. 145 Projekte für ca. 2 Milliarden Euro. Hoffen wird, dass die „Recovery Fund“-Gelder über die Regionen abgewickelt werden. Der Senat debattiert derweil über das sog. „August-Dekret“. Erste Priorität ist für uns bei dieser Gesetzesmaßnahme immer noch die 30jährige Verlängerung der Autobahnkonzession. Es wird sich aber voraussichtlich wieder nicht ausgehen.. Auf einmal – eben wenn es ernst wird – ist unser Landeshauptmann und unser Autobahnpräsident nicht mehr der gleichen Meinung wie der Landeshauptmann vom Trentino und der dort ernannte Autobahngeschäftsführer. Somit könnten wir in der Kammer die heiße Kartoffel Autobahn-Konzessionsverlängerung zusammen mit dem Haushaltsgesetz erhalten. Das wird spannend.. Auf der streng politischen Ebene bewegt sich darüberhinaus alles um ein neues Wahlgesetz mit Vorzugsstimmen oder nicht. Die Bürger möchten sich ihre Abgeordneten „auswählen“, die Parteien (bzw. die Parteisekretäre) aber möchten diese selbst ernennen.