Den Verkaufsstand hat er ein paar Meter gen Westen verschoben, so dass er nun außerhalb der Ortschaft sei, sagt De Dea zum Vinschgerwind. Mehrere Bauwerke auf der eingeschotterten Wiese neben der Tankstelle hat De Dea zudem entfernt. Eine Abbruchverfügung, sagt De Dea, habe er noch (Dienstag, 29. August) nicht erhalten.
Dem widerspricht BM Albert Gögele. Er habe die Abbruchverfügung bereits am vergangenen Donnerstag (24. August) zustellen lassen. Grundlage für diesen Schritt ist ein Gutachten des Rechtsamtes des Landes, in dem detailliert aufgelistet ist, was in einer landwirtschaftlichen Bannzone überhaupt gemacht werden kann. Eine Baukonzession ist darin nicht vorgesehen und baukonzessionspflichtig, so im Gutachten, seien alle Maßnahmen, die zu einer regelmäßigen Tätigkeit führe. So auch ein mobiler Verkaufsstand. Zudem ist ein sofortiger Verkaufsstopp verfügt worden. Auch muss De Dea, laut dieser bürgermeisterlichen Verfügung die Wiese wieder zurückbauen. Der Schotter muss weg und die Wiese wieder soweit aufgefüllt werden, dass der Zustand jenem ursprünglichen Ansuchen um einen Bagatelleingriff entspricht. Auf der Nörderseite hätte De Dea demnach nur bis zu einem Meter abtragen dürfen, von einer Einschotterung war nicht die Rede. Die Verfügung ist allen Behörden, der Stadtpolizei Meran, den Carabinierei, der Staastanwaltschaft und der Forstbehörde, zugestellt worden.
De Dea seinerseits gibt sich nicht geschlagen. Er werde gegen diese Maßnahmen rekurrieren. De Dea beruft sich auf ein Staatsgesetz, welches es den Selbstvermarktern erlaube, auf der eigenen Wiese zu verkaufen. Eigentlich ohne jemanden fragen zu müssen. Ob das auch für eine Bannzone gilt? (eb)
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