Die Direktion der Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster des Landes soll über ein Auswahlverfahren besetzt werden. Bewerben kann man sich bis zum 14. August 2020.
Die Landesabteilung 41 umfasst die Grundbuch- und Katasterämter im ganzen Land, die Inspektorate für Grundbuchund Kataster sowie ein eigenes Rechenzentrum. Die Abteilungsdirektion soll nun über ein Auswahlverfahren besetzt werden.
Das Verfahren zur Ernennung der neuen Abteilungsdirektorin oder des neuen Abteilungsdirektors wird morgen (15. Juli 2020) im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 28 veröffentlicht. Interessierte, welche die Voraussetzungen erfüllen, können ausschließlich in elektronischer Form bis 14. August 2020 (24 Uhr) im Organisationsamt (organisation@provinz.bz.it) um Teilnahme ansuchen.
Informationen finden sich im Amtsblatt der Region oder auf den Webseiten des Landes zum Personal unter Wettbewerbe für Führungskräfte.
LPA/jw
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrätin Deeg über eine weitere Lockerung in teilstationären Diensten, u.a. zur Maskenpflicht und zur Mitarbeit von Freiwilligen, entschieden.
Nachdem vor zwei Wochen die Landesregierung Erleichterungen für Seniorenwohnheimen und anderen stationären Diensten zugestimmt hat, wurde heute (14. Juli) über Lockerungen für teilstationäre Dienste entschieden. Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg handelt es sich damit um eine wichtige Aktualisierung des Beschlusses vom 19. Mai: "Besonders für Menschen in unterschiedlich schwierigen Lebenssituationen ist ein 'normaler' Alltag eine Voraussetzung für eine gute Weiterentwicklung." Die teilstationären Dienste sind vielfältig und richten sich an Senioren, Minderjährige, Frauen in Gewaltsituationen, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose und Flüchtlinge. Grundsätzlich finden in diesen Bereichen die Vorschriften des Landesgesetzes 4/2020 Anwendung. Eine generelle Lockerung betrifft die Beschäftigung von Praktikanten und Freiwilligen, die nun wieder nach einer Einschulung und ohne Altersbegrenzung möglich ist.
Minderjährige: Wohngemeinschaft wird zur Familiengemeinschaft
Um vor allem von der Maskenpflicht absehen zu können, wird das stabile Zusammenleben in den Wohneinrichtungen für Minderjährige jenem eines Haushalts gleichgestellt. Das heißt, dass zusammenlebende Jugendliche nicht mehr ständig eine Maske tragen müssen, ihre Betreuungspersonen hingegen schon, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Künftig werden Besuchein den Wohneinrichtungen eindeutiger geregelt. Diese müssen im Voraus von der oder dem Verantwortlichen der Einrichtung bewertet werden. Besucher füllen dabei eine Eigenerklärung aus, in der der eigene gute Gesundheitszustand erklärt wird. "Besonders Jugendliche brauchen den Austausch mit Eltern und Freunden. Es war uns daher wichtig, dies eindeutiger festzuhalten und diese Möglichkeit zu unterstreichen", betont Landesrätin Deeg.
Hauspflege: FFP2-Maskenpflicht wird gelockert
Der Hauspflegedienst war einer jener Dienste, der auch in der akuten Phase der Coronakrise aufrechterhalten blieb und wichtige Dienstleistungen für zahlreiche Menschen in ganz Südtirol erbracht hat. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauspflege haben in dieser Zeit einen tollen Job erledigt und waren für viele Menschen ein wichtiger Bezugspunkt. Es ist darum nun mehr als legitim, wenn weitere Lockerungen auch in diesem Bereich greifen", sagt die Landesrätin. So gilt nunmehr das Tragen einer chirurgischen Maske in den meisten Fällen als ausreichend (nur mehr in besonderen Fällen müssen FFP2-Masken ausreichen). Zudem wird eine Schulung für jene Mitarbeiter vorgesehen, die ihren Dienst nun wieder aufnehmen oder erstmals in der Hauspflege arbeiten. Auch die Tagesstätten der Hauspflege und Seniorenmensen können schrittweise wieder geöffnet werden.
Eine weitere Lockerung betrifft die Freiwilligen, die im Bereich Essen auf Rädern eingesetzt werden: Zum Schutz aller Beteiligten wurde in der Akutphase die Arbeit der Freiwilligen eingeschränkt, nun wurde die Altersbegrenzung wieder aufgehoben. Wie bereits in der Vorwoche über den Beschluss 469/2020 festgelegt, können auch Tagespflegeheime für Senioren, die in einem Seniorenwohnheim untergebracht sind, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Auch hier wurde die Maskenpflicht gelockert, sodass nun je nach Situation chirurgische oder FFP2-Masken getragen werden müssen – ursprünglich galt das Tragen einer FFP2-Maske als Pflicht.
Strikte (räumliche) Trennung der Dienste fällt
Im Bereich der teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit einer psychischen Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen wird auf die strikte Trennung der Dienste in den Sozialzentren verzichtet. Dies ist möglich, wenn eigens definierte Regelungen (wie getrennte Bäder, gestaffelte Eintritts- und Austrittszeiten, kleinere Gruppen mit stabilen Mitarbeiterteams) eingehalten werden können. Auch Freiwilligenarbeit und das Absolvieren eines Praktikums wird nun wieder in all diesen Diensten möglich sein. Ebenso wurde die Nutzung der internen Hallenbäder und Turnhallen mit dem heutigen (7. Juli) Beschluss wieder erlaubt. "Diese Lockerungen tragen zu zweierlei bei: Einerseits können nun wieder für die körperliche Gesundheit wichtige Leistungen wieder angeboten werden, andererseits kommt dies auch der Lebensqualität und der emotionalen Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer zu Gute", ist sich Landesrätin Waltraud Deeg sicher.
Obdachlose und Flüchtlinge: Neuaufnahmen wieder möglich
Durch die Änderungen des Beschlusses vom Mai 2020 sind nun auch wieder Neuaufnahmen in stationären Einrichtungen für Obdachlose und für Flüchtlinge möglich. Dabei gilt – ähnlich wie in anderen stationären Einrichtungen – ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 4 Tage sein darf, als Pflichtvoraussetzung. Die Öffnungszeiten werden dabei in Abstimmung mit dem Department für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes festgelegt. Bei der Essensausgabe und den Mensadiensten sind nun sowohl die "klassische" Form der Ausgabe möglich, als auch die Verteilung von Lunchpaketen.
LPA/ck
Fernwärmsysteme sollen in Folge der Corona-Krise stärker gefördert werden. Dies hat die Landesregierung heute (14. Juli) auf Vorschlag von Landesrat Vettorato entschieden.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (14. Juli) beschlossen, die Beitragssätze der Landesbeiträge zur Förderung bestehender Fernheizanlagen um zehn Prozent zu erhöhen. "Es ist dies eine Maßnahme, um die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern", erklärt dazu Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato, der an die Zielvorgabe der Landesregierung erinnert, nach der Südtirol zur Modellregion für den Klimaschutz werden soll.
Beitragssatz auf 40 Prozent erhöht
Um bestehende Fernheizanlagen stärker zu fördern, hat die Landesregierung die "Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme" geändert. Somit wird die maximale Beitragshöhe für Neuanschlüsse bzw. für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur auf 35 Prozent der zulässigen Kosten angehoben. "Für die Optimierung der Energieeffizienzbestehender Fernheizanlagen wird der vorgesehene Beitragssatz sogar auf 40 Prozent erhöht", berichtet die zuständige Amtsdirektorin Petra Seppi.
Für Ansuchen bis Ende Mai 2022
Die neue Regelung gilt für alle Anträge, die nach Ausruf des Covid-19-Notstands in Italien, also ab dem 1. Februar 2020, eingereicht wurden, und bleibt für alle Anträge aufrecht, die bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.
Interessierte finden die detaillierten Informationen auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich #NeustartSüdtirolunter "Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie".
LPA/jw
Der Vorschlag von LR Widmann zur Befreiung von der Kostenbeteiligung kommt Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Senioren über 65 und Arbeitnehmern in Lohnausgleichskasse zugute.
Ab morgigem Mittwoch (15. Juli) können verschiedene Leistungen im Gesundheitsbereich höher vergütet werden. Ziel ist es, dadurch das Leistungsangebot im öffentlichen Gesundheitssystem aus- und damit Wartezeiten abzubauen. Da damit einhergehend auch die Höhe der Kostenbeteiligung für nicht ticketbefreite Patienten variiert, hat die Landesregierung heute eine Ausdehnung der Ticketbefreiungen beschlossen - auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der an der Regierungssitzung per Videokonferenz teilgenommen hat.
"Wir haben uns im Vorfeld mit Interessensvertretern von Familien, Arbeitnehmern und Senioren getroffen und es ist uns gelungen, deren Vorschläge zu einem guten Teil zu übernehmen und so zusätzliche schutzbedürftige Kategorien von der Kostenbeteiligung zu befreien", berichtet der Landesrat. Dadurch werde der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen garantiert – ein zentrales Ziel in einem Gesundheitssystem wie dem Südtirols, das zu weit über 90 Prozent öffentlich sei.
Im Detail sieht der Beschluss der Landesregierung die Ticketbefreiung bei ambulanten fachärztlichen Leistungen ab 15. Juli 2020 für die folgenden Kategorien vor: in Südtirol ansässige Arbeitnehmer, die sich infolge des COVID-Notstandes in Lohnausgleichskasse befinden und die vom NISF vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten (diese Befreiung gilt auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder und ist zeitbeschränkt gültig bis Ende 2021); Senioren über 65 Jahren mit einem Familieneinkommen unter 40.000 Euro (bisherige Einkommensschranke: 36.151,98 Euro); Minderjährige unter 14 Jahren, unabhängig vom Familieneinkommen (bisher zahlten diese ab dem Alter von 6 Jahren das Ticket zu 50%).
LPA/kl
Weinbauern, die in Corona-Zeiten Absatzeinbußen beklagen, gewährt das Land Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse.
Südtirols Weinwirtschaft verzeichnet coronabedingte Absatzeinbußen. Daraus ergibt sich ein Bedarf nach größeren Lagerungskapazitäten. "Um dieser negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern, führt das Land zeitlich begrenzt Miet- und Investitionsbeihilfen ein", erklärt Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung vergangenen Dienstag (7. Juli) beschlossen, Beihilfen für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen zu gewähren und die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für den Umbau oder die Modernisierung von Räumen und Flächen für die Weinlagerung sowie für den Kauf oder Umbau von Behältern vorgegeben. Gleichzeitig hat sie auch einen Betrag von 1,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.
Beihilfen für Ankauf und Miete
Eine weitere Maßnahme ist heute (14. Juli) beschlossen worden: Genehmigt wurden die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für die Miete von Behältern und Rämlichkeiten oder Flächen zur Lagerung von Weinerzeugnissen sowie für deren Verwahrung bei Dritten. Das Land Südtirol bezuschusst demnach für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Antragstellung die Miete von Lagerräumen oder Lagerflächen oder die Verwahrung von Weinerzeugnissen bei Dritten sowie die Anmietung von Behältern mit Temperaturkontrolle. Die zulässigen Ausgaben für die Miete von Behältern mit Temperaturkontrolle liegen bei maximal drei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit höchstens 300 Hektoliter Fassungsvermögen und bei maximal zwei Euro pro Hektoliter und Monat für Behälter mit über 300 Hektoliter Fassungsvermögen. Die Beihilfe kann höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten abdecken, wobei die anerkannten Kosten mindestens 10.000 Euro betragen müssen. Beihilfeanträge können bis zum 30. Dezember 2020 im Landesamt für Obst- und Weinbau eingereicht werden.
Gesuchstellung bis Jahresende möglich
Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.
LPA/LPA
Keine chirurgischen Masken mehr im Service, 1/5-Regel für Märkte und Mannschaftssport, Discobetrieb mit strengen Regeln – das sieht die von der Landesregierung aktualisiete Anlage A vor.
Die Landesregierung hat heute (14. Juli) die Corona-Bestimmungen weiter angepasst. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 geändert, mit dem das Land Südtirol die Corona-Phase 2 autonom regelt. Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich aktualisiert.
Keine chirurgischen Masken mehr für Servicekräfte
Eine wichtige Anpassung, die in der neuen Anlage A verankert ist, betrifft das Gastgewerbe: Servierkräfte sind künftig vom Tragen chirurgischer Masken befreit. Es reicht ein textiler Mund-Nasen-Schutz. "Damit erleichtern wir die Arbeit im Gastwerbe und sind im Gleichklang mit den Nachbarländern und Nachbarregionen", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, auf dessen Vorschlag die Landesregierung den heutigen Beschluss gefasst hat.
Strenge Vorgaben für Diskotheken
Geregelt wird in der neuen Anlage A auch der Betrieb in Diskotheken und Spielhallen, die wie von der Landesregierung am 23. Juni beschlossen, am 15. Juli öffnen dürfen. "Diskotheken und Spielhallen dürfen in Südtirol morgen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, allerdings unter Beachtung strengster Vorgaben", sagt Landeshauptmann Kompatscher. So gilt die Abstandsregel von einem Meter auch beim Tanzen in der Disco. Die Atemwege müssen während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek geschützt werden, außer am Tisch. Die 1/10-Regel muss eingehalten werden. Ebenso ist die Laser-Temperaturmessung vorgeschrieben. Zudem gelten Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit. So müssen Discobesuchende die Immuni-App auf ihr Smartphone herunterladen. Diskotheken sind angehalten, einen Ordnungsdienst außerhalb des Betriebs einzurichten, der die Gäste erfasst. Was die Spielhallen angeht, so müssen die Betreiber neben jedem Spielautomaten Desinfektionsmittel bereitstellen.
Neuerungen auch für Märkte und Wanderdarbietungen
Gelockert werden auch die Bestimmungen für die Märkte, Messen und Ausstellungen: Ab 15. Juli wird die 1/10-Regel durch die 1/5-Regel ersetzt. Auch im Sport gibt es Präzisierungen: So ist Mannschaftssport im Sinne des Breitensports unter Beachtung der Landesregeln möglich, wobei Kontakt zulässig ist, jedoch nur auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt. Der Wettkampfsport unterliegt den staatlichen Bestimmungen.
Auch Wanderdarbietungen, so zum Beispiel Kinderspiele oder Hüpfburgen, sind wieder zugelassen, sofern die Gegenstände nach jeder Benutzung desinfiziert werden.
Die heute von der Landesregierung genehmigte neue Anlage A wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt mit 15. Juli 2020 in Kraft. Einzusehen ist sie auf den Webseiten des Landes zum Coronavirus.
LPA/jw
Wie die letzten verfügbaren 260 Millionen Euro des Nachtragshaushalts verteilt werden, aber auch über die Covid-bedingten Gesamtkosten des Landes berichtete LH Kompatscher heute in Bozen.
Geldmittel für Soziales, Familie und Jugend sowie für weitere Maßnahmen gegen die Corona-Krise: Das sind die Schwerpunkte der verbleibenden, rund 260 Millionen Euro des Nachtragshaushalts, über deren Verteilung die Landesregierung am vergangenen Samstag in einer Klausur und heute (14. Juli) in ihrer Sitzung entschieden hat.
Den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2020 und das entsprechende Begleitgesetz hatte die Landesregierung bereits am Dienstag, 23. Juni genehmigt, doch aufgrund noch ausstehender Verhandlungsergebnisse mit der italienischen Regierung stand die definitiv verfügbare Summe erst vor Kurzem fest. In der heutigen Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung stellte Landeshauptmann Arno Kompatscher die endgültigen Daten vor und zog eine Gesamtbilanz zu den bisherigen, von der Corona-Pandemie verursachten Mindereinnahmen und Mehrausgaben des Landes Südtirol.
So viel hat Covid-19 bisher gekostet
"Die gewaltige Summe von rund einer Milliarde Euro hat das Land Südtirol dafür bisher in die Hand genommen", berichtete der Landeshauptmann. Dabei seien die Mindereinnahmen auf entgangene Steuern ebenso wie Stundungen von Gebühren usw. zurückzuführen. "Damit konnten wir die Menschen und Betriebe in der Krise entlasten. Das war ebenso wichtig, wie die Mehrausgaben zur Bekämpfung des Virus und für die Unterstützungsmaßnahmen", fasste Kompatscher zusammen und wies darauf hin, dass bei dieser Berechnung die direkten staatlichen Leistungen an Bürger und Betriebe gar nicht mit eingerechnet seien.
Konkret hat die Landesabteilung Finanzen erhoben, dass beim Start der Pandemie für den Nachtragshaushalt knapp über 1254 Millionen Euro zur Verfügung standen. Davon wurden bis heute allerdings bereits knapp 992 Millionen aufgebraucht. Davon entfallen allein 516 Millionen auf Mindereinnahmen, bedingt durch die Reduzierung des Bruttoinlandproduktes BIP und durch spezifische Covid-Maßnahmen des Landes, zum Beispiel über den Rotationsfonds Wirtschaft. Weitere 189 Millionen Euro waren im Landesgesetz Nr. 3 für spezifische Covid-Förderungsmaßnahmen für Wirtschaft, Kultur, bilateralen Solidaritätsfonds, Covid-Prämien für Gesundheitspersonal und Unterstützung der Familien reserviert worden, mehr als 71 Millionen Euro dann im Landesgesetz 4 für den Sanitätsbetrieb und die Agentur für Bevölkerungsschutz.
Schwerpunkt nun bei Familie, Soziales, Jugend
Rechnet man alle Summen zusammen, sind aktuell im Landeshaushalt 2020 noch 261,6 Millionen Euro verfügbar. Diese wird die Landesregierung nun sowohl für Covid- (97 Mio.) als auch nicht-Covid-bedingte (163,3) Maßnahmen verwenden. In beiden Fällen liegt der Schwerpunkt mit insgesamt 65,4 Millionen Eure auf dem Bereich Familie, Soziales und Jugend. Davon fließen 29 Millionen in Covid-bedingte Maßnahmen wie Sozialhilfe, Seniorenwohnheime, Covid-Kindergeld, Sommer- und Kleinkindbetreuung, Delegierte Sozialdienste, Jugendherbergen und 36,4 Millionen in weitere Maßnahmen ohne Covid-Bezug wie Pflege-, Landeskinder- und Landesfamiliengeld sowie Jugendarbeit, Delegierte, Sozialdienste usw. Weiters fließen 11,6 Millionen Euro (8+3,6) in den Bereich Bildung.
Auch für den Wirtschaftsbereich im weiteren Sinn sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Hier legt die Regierung die größten Schwerpunkte auf: Mobilität (24,4), Wirtschaft-Tourismus (17 + 4,7), Landwirtschaft (19,5 Mio.), Innovation-Forschung (10,7). Auch für den Bevölkerungsschutz sind 8 Millionen Euro vorgesehen.
Neben weiteren kleineren Positionen stechen weitere 32,8 Millionen Euro hervor: Sie sind eine erste Bereitstellung für die Verhandlungen von Kollektivverträgen (Seniorenwohnheime, Lehr- und Gesundheitspersonal).
Mit einem Abänderungsantrag zum finanztechnischen Teil des Nachtragshaushaltes leitet die Landesregierung nun ihren endgültigen Vorschlag an den Südtiroler Landtag zur Entscheidung weiter.
LPA/gst
Per Dekret hat der Präsident der Region Arno Kompatscher heute den 20. September als Termin der Gemeinderatswahlen festgelegt. Bei gleichzeitiger Volkabstimmung wird auch am 21. September gewählt.
Die Gemeinderäte sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden am 20. September 2020 in Südtirol und im Trentino neu gewählt. Die eventuelle Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters folgt am Sonntag, 4. Oktober. Der Präsident der Autonomen Region Trentino-Südtirol Arno Kompatscher hat heute (13. Juli) das entsprechende Dekret unterzeichnet.
Möglich ist, dass die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen auch auf den Montag, 21. September ausgedehnt werden. Dies tritt ein, wenn der Staat die bestätigende Volksabstimmung (Referendum) zur Kürzung der Anzahl der Parlamentarier für das gleiche Wochenende festlegt. In diesem Fall finden beide Abstimmungen zeitgleich in den gleichen Wahllokalen statt.
Das Datum für die Direktwahl der Stadtviertelräte in den Gemeinden Bozen sowie Trient und Rovereto unterliegt der gleichen Regelung wie die Wahl des Bürgermeisters und Gemeinderates, ist also ebenso für 20. September mit möglicher Ausdehnung auf Montag, 21. September festgelegt.
Aufgrund des Covid-19-bedingten Ausnahmezustandes waren die ursprünglich für Sonntag, 3. Mai 2020 vorgesehenen Wahlen in 113 Südtiroler Gemeinden und 158 Gemeinden des Trentino auf einen Zeitraum zwischen dem 1. September und 15. Dezember 2020 verschoben worden. Sollten die Wahlgänge aufgrund der Covid-19-Vorbeugemaßnahmen besonderen Vorschriften unterliegen oder Maßnahmen erfordern, sind dafür auch in der Region Trentino-Südtirol die staatlichen Vorgaben einzuhalten.
LPA/gst
Bis zum 24. Juli finden im Kapuzinergarten in Bozen kulturelle Veranstaltungen und Lesungen statt. LR Vettorato hat heute gemeinsam mit Partnern das Projekt vorgestellt.
Das Buch, das Lesen und Autorinnen und Autoren stehen im Mittelpunkt der Initiative "Un parco di libri" der italienischen Landesbibliothek "Claudia Augusta". Der Landesrat für italienische Schule und Kultur, Giuliano Vettorato, hat die Initiative heute (13. Juli) gemeinsam mit den beteiligten Vereinen vorgestellt: "Der Kapuzinergarten ist ein wunderbarer Ort für dieses Projekt. Diese Initiative macht ihn zu einem Ort der Begegnung, an dem Bürgerinnen und Bürger Kultur und Literatur neu erfahren können."
Die Landesbibliothek "Claudia Augusta" organisiert den Verleih von Büchern, stellt Tageszeitungen zur Verfügung und hat kleine Schaufenster mit Buchempfehlungen im Garten aufgestellt. Die Vereine "Associazione Scrittori di Bolzano" und "Associazione Lettera Sette" veranstalten Lesungen und Treffen mit lokalen Schriftstellern und Autorinnen. Das gesamte Programm der Veranstaltungen, die in den kommenden zwei Wochen stattfinden, befindet sich im Anhang.
LPA/tl/so
Die Landesverwaltung sucht vier Arbeitsinspektoren sowie einen technischen Inspektor für die Umweltagentur. Die Stellen sollen über einen Wettbewerb unbefristet besetzt werden.
In der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz in Bozen ist eine Stelle als technischer Inspektor beziehungsweise technische Inspektorin zu besetzen. Die Vollzeitstelle der achten Funktionsebene soll über einen öffentlichen Wettbewerb unbefristet besetzt werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis 21. August 2020.
Um die Stelle bewerben kann sich, wer ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium in einem technischen oder wissenschaftlichen Fachbereich abgeschlossen hat und im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises C1 (ehemals A) und - falls Ladiner - der Ladinischprüfung C1 ist. Die Stelle ist der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe vorbehalten.
Vier Arbeitsinspektoren für die Landesabteilung Arbeit
In der Landesabteilung Arbeit in Bozen sollen hingegen vier Vollzeitstellen als Arbeitsinspektoren beziehungsweise Arbeitsinspektorinnen ebenfalls über Wettbewerb unbefristet besetzt werden. Es handelt sich um Stellen der siebenten Funktionsebene im Sinne des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags BÜKV.
Wer ein mindestens dreijähriges Hochschul- oder vergleichbares Studium der Rechtswissenschaften, der Verwaltungswissenschaften oder der Wirtschaft beziehungsweise Betriebswirtschaft abgeschlossen hat und im Besitz des Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweises C1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ehemals A) ist, kann am Wettbewerb teilnehmen. Unabhängig davon können aber auch Bewerber anderer Sprachgruppen am Wettbewerb teilnehmen. Um Teilnahme an diesem Stellenwettbewerb kann bis zum 21. August 2020 (12.00 Uhr) angesucht werden.
Drei Stellen sind der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, eine der italienischen. Unabhängig davon, können auch Bewerber anderer Sprachgruppen am Wettbewerb teilnehmen, um eine Eignung zu erwerben.
Die Ansuchen um Teilnahme am Stellenwettbewerb sind an das Landesamt für Personalaufnahme in Bozen zu richten. Die Wettbewerbsankündigungen sind auf den Landeswebseiten zum Personal unter Wettbewerbe und im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Informationen
Amt für Personalaufnahme, Bozen, Rittnerstraße 13
Tel. 0471 412105 oder Karin.Steger@provinz.bz.it
LPA/jw