Die Verlängerung der Ticketbefreiungen ist nur eine der Maßnahmen, welche die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Sanitätsbetrieb getroffen hat,
Die Landesregierung hat angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation in Absprache mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Reihe von Ausnahmeregelungen und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
So werden die mit Eigenerklärung bestätigten und beantragten Befreiungen von einer Kostenbeteiligung (Ticketbefreiung) aus Einkommensgründen, die zu Monatsende am 31. März 2020 verfallen, automatisch verlängert. E02, E21 und E22 wird bis zum 31. Juli 2020 und E01, E03 und E04 wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts unternehmen und werden schriftlich verständigt.
Die von Fachärzten erstellten Therapiepläne, deren Gültigkeitsdauer im März oder April enden, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert.
Die Ausweise für Heilbehelfe, die im März oder April verfallen, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten die neuen Heilbehelfsausweise nach Hause geschickt.
Die Verwaltungsstrafen für nicht abgesagte Visiten werden ausgesetzt.
Die Selbstkostenbeteiligung (Ticket) für die vom Sanitätsbetrieb direkt über die Krankenhausapotheken ausgegebenen Medikamente von einem Euro pro Rezept oder zwei Euro pro Packung ist ausgesetzt.
Der Sanitätsbetrieb ruft dazu auf, von einem Gang zu den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel abzusehen. Bei Fragen können die Sprengel telefonisch oder mittels E-Mail kontaktiert werden.
Kontaktadressen:
Sprengel Bozen: Tel. 0471 909122 / 909178
E-Mail: distretto-amm.bolzano@sabes.it
Sprengel Leifers: Tel. 0471 595 415
E-Mail: distretto-amm.laives@sabes.it
Sprengel Überetsch: Tel. 0471 670 881
E-Mail: amm-oltradige.bz@sabes.it
Sprengel Unterland: Tel. 0471 829 206
E-Mail: sprengel-distretto106.bz@sabes.it
Sprengel Meran: Tel. 0473 496 706
E-Mail: verw.sprengel.meran@sabes.it
Sprengel Brixen: Tel. 0472 813 640
E-Mail: verw.sprengel.bx@sabes.it
Sprengel Bruneck: Tel. 0474 586 507
E-Mail: sprengel-bruneck-umgebung@sabes.it
LPA/sabes
30 Oberschüler, die dank eines Stipendiums der Region ein Studienjahr im Ausland verbringen, werden in den kommenden Tagen nach Südtirol und ins Trentino zurückkehren.
LPA/fg/jw
Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich laut staatlichem Ministerialdekret beim Sanitätsbetrieb melden. Ab sofort ist diese Meldung online möglich.
Das neue Onlineformular für Einreisende nach Italien ist über die Coronavirus-Webseite des Landes bzw. über diesen Link zugänglich. Es genügt, die vorgegebenen Datenfelder korrekt auszufüllen und das Formular zu versenden, dann wird der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes automatisch informiert. Damit erübrigt sich eine Mitteilung mittels E-Mail.
Die Meldung ist für alle Einreisenden nach Italien laut dem staatlichem Ministerialdekret 120/2020 verpflichtend und muss sofort nach der Einreise erfolgen. Um dem Verbreiten von Covid-19 entgegenzuwirken, müssen alle Einreisenden nach der Rückkehr in Italien für 14 Tage in Isolation bleiben und werden unter ärztliche Beobachtung gestellt.
Das Bürgertelefon unter der Nummer 800 751751 steht von 8 bis 20 Uhr für allgemeine Informationen zur Verfügung.
LPA/LPA
Unternehmen, die ihre Tätigkeit fortsetzen, müssen dies dem Regierungskommissariat mitteilen. Vordrucke stellt die Abteilung Wirtschaft bereit.
Mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 22. März 2020, übernommen mit der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes vom 23. März 2020, wurde die Schließung sämtlicher Produktionsstätten verfügt. Ausgenommen von der Schließung sind zum einen jene Tätigkeiten, die der Grundversorgung dienen. Zum anderen sind aber auch jene Unternehmen ausgenommen, welche die Lieferketten zu geöffneten Betrieben garantieren und für die Bevölkerung notwendige Dienste aufrechterhalten sowie wesentliche Dienstleistungen erfüllen. Letztgenannte Kategorie von Unternehmen muss auf jeden Fall eine Mitteilung an das Regierungskommissariat schicken, um ab morgen weiterhin Arbeiten durchführen zu dürfen.
In Absprache mit dem Regierungskommissariat in Bozen fordert das Land Südtirol diese Unternehmen, die trotz der angeordneten Schließung ihre Tätigkeiten weiterführen müssen, auf, beiliegenden Vordruck für die Meldung an das Regierungskommissariat zu verwenden. Das entsprechende Dokument kann auch von den Webseiten des Landes zum Themenbereich Wirtschaft (unter: im Blickpunkt) heruntergeladen werden.
LPA/jw
Toni Bernhart liest „Olt-Graunr Gschichtn“ von Elsa Patscheider
Seit dem 19. März 2020 liest Toni Bernhart täglich aus den „Olt-Graunr Gschichtn“ von Elsa Patscheider. Bernhart liest die Geschichten für ältere Menschen in den Pflegeheimen Südtirols und für alle, die sich um sie kümmern. Die vorgelesenen Geschichten werden als Videos im Internet veröffentlicht. Jeden Tag kommt eine neue Geschichte hinzu.
Elsa Patscheider war die Mutter von Toni Bernhart. Sie wurde 1928 in Graun im Vinschgau geboren und wuchs dort auf. Sie war das jüngste von fünfzehn Kindern einer Bauern- und Lehrerfamilie. Das Dorf Graun wurde 1950 im Zuge der Errichtung des Reschenstausees zerstört. Patscheider war 36 Jahre lang Grundschullehrerin, unter anderem in Astfeld im Sarntal, Taufers im Münstertal, Mals, Glurns, Laatsch und Prad. Nach ihrer Pensionierung begann sie zu schreiben. Sie schrieb im Obervinschger Dialekt. In ihrem zweibändigen Werk „Olt-Graunr Gschichtn“ (1992–1995, derzeit vergriffen) schildert sie ihre Erinnerungen an Graun, die Menschen und die Gegend. Patscheider starb 1995 in Prad am Stilfserjoch.
Toni Bernhart liest jeden Tag eine Geschichte aus „Olt-Graunr Geschichtn“ von Elsa Patscheider und veröffentlicht die Videos auf
Die Videos sind frei einbettbar und über alle sozialen Netzwerke frei teilbar.
Um in Corona-Zeiten den Digitalisierungsprozess im Bildungswesen zu beschleunigen, können Südtirols Schulen auf eine Beihilfe von 15.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zugreifen.
Die Corona-Krise hat auch an Südtirols Schulen die Unterrichtstätigkeit abrupt unterbrochen. Von einem Tag auf den anderen musste sich die Schulwelt auf den Fernunterricht einstellen. Lehrpersonen und Schüler mit ihren Familien waren gefordert, mit ihrer eigenen Ausstattung dem Lehr- und Lerngeschehen zu folgen, wobei sich diese nicht immer als ausreichend erwies. Mehrfach klagten Lehrer oder Eltern über Schwierigkeiten, dem vorgeschlagenen Online-Unterrichtsaktivitäten folgen zu können. So wurde darauf verwiesen, dass in Familien mit mehreren Schulkindern und einem einzigen PC, der Fernunterricht nicht leicht zu organisieren sei, zumal häufig auch noch eines oder gar beide Elternteile die Telearbeit oder das Homeoffice auf ein und demselben Gerät erledigen müssen. Selbst Lehrpersonen haben mehrfach darauf gedrängt, zeitgemäße Software bereitzustellen.
"Die Umstellung an Südtirols Schulen ist zwar gut gelungen und mein Dank geht an alle am Geschehen beteiligten, aber natürlich läuft in dieser Ausnahmesituation nicht immer alles optimal ab", betont Landesrat Philipp Achammer.
Ein Abkommen, das das Land Südtirol vor einem Jahr mit dem staatlichen Unterrichtsministerium abgeschlossenen hat, kommt nun gerade recht. Es ermöglicht allen Schulen den Zugang zu einer Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Jeder Schule stehen 15.000 Euro für den Kauf digitaler Hilfsmittel, von Computern, Tablets, Hotspots und Plattformen, zur Verfügung. Die drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato sprechen von einem "hilfreichen Beitrag zurOnline-Bildung".
Mit dem Geld können die Schulen Geräte anschaffen und an Lehrpersonen oder bei Bedarf auch an Schüler ausleihen. Landesrat Achammer betont, dass der Zugang zu Bildung für jede und jeden gleichermaßen gewährleistet sein müsse. "Diese Form der materiellen Unterstützung ist eine wesentliche Grundlage einer chancengerechten Bildung", sagt Landesrat Achammer, machte aber auch darauf aufmerksam, dass diese Unterstützungsmaßnahme nicht von heute auf morgen realisiert werden könne. "Wir werden aber alles daransetzen, dass die Geräte so zeitnah als möglich zur Verfügung stehen."
Der italienische Schullandesrat und Landeshauptmannstellvertreter, Giuliano Vettorato, spricht von einer “guten Nachrichten für die italienische Schule und das gesamte Bildungswesen in Südtirol. Auch für die ladinische Schulwelt stellt die Nutzung von Mitteln aus dem ESF einen wichtigen Impuls für digitale Innovationen im Unterricht dar.
"Mehr Mittel für die digitale Innovation in der Schule zur Verfügung zu haben, ist eine große Hilfe”, betont Landesrat Daniel Alfreider, “wir sehen es auch in diesem schwierigen Moment, dass die digitale Welt die Möglichkeiten des Unterrichts von zu Hause aus erweitern kann. Die Digitalisierung des Unterrichts wird nicht nur für das Lehrpersonal, sondern für alle Familien eine wichtige Hilfe sein.”
LPA/tl/jw
Das Land hat die Öffis letzthin immer weiter zurückgefahren. Für rund 50.000 Südtirol-Pass-Kunden werden anstehende Rechnungen ausgesetzt. Ansuchen um Fahrkostenbeiträge sind noch länger möglich.
Mit heutigem Montag (23. März) sind die Fahrpläne auch für Überlandbusse und für die Bahn auf rund die Hälfte reduziert. Sämtliche Dienste des öffentlichen Nahverkehrs wurden in den vergangenen Tagen zur Eindämmung des Coronavirus sukzessive zurückgefahren. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärte dazu in der heutigen virtuellen Landesmedienkonferenz: "Die öffentlichen Verkehrsmittel bleiben nur mehr für jene Menschen aufrecht, die einen grundlegenden Dienst verrichten und anders nicht zur Arbeit kommen. Für alle, die noch im Einsatz sind, garantieren wir einen Mindestdienst".
In den nächsten Tagen hätten rund 50.000 Südtirol-Pass-Kunden die Rechnungen für die im Jänner und Februar 2020 durchgeführten Fahrten mit den südtirolmobil-Verkehrsmitteln erhalten. Der Notstand wegen des Coronavirus verlange den Menschen in Südtirol einiges ab, so der Landesrat. "Um den Menschen in dieser schwierigen Situation etwas entgegenzukommen, werden bis auf Weiteres keine Südtirol-Pass-Rechnungen verschickt und der Bankeinzug wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben", sagt Alfreider.
Konkret sei es so, dass die Rechnungen für jene Fahrten, die in den Monaten Jänner und Februar durchgeführt wurden, vorläufig nicht an die Kunden verschickt werden und im Moment auch nicht bezahlt werden müssen. Wann diese Fahrten abgerechnet werden, zeigt sich in den nächsten Wochen. Dies betrifft all jene Kunden, die ihre Südtirol-Pass-Rechnungen mittels Dauerauftrags an die Bank (SEPA-SDD) bezahlen.
Landesrat Daniel Alfreider ruft auch weiterhin dazu auf, die öffentlichen Verkehrsmittel nur aus absolut notwendigen Gründen zu nutzen.
Für alle Pendler wird laut Alfreider auch die Einreichefrist für die Ansuchen um einen Fahrtkostenbeitrag 2019 bis zum Ende des Notstands verlängert. Aufschübe gibt es auch für die Revisionspflicht für Kraftfahrzeuge, die innerhalb 31. Juli 2020 ansteht. Sie wurde auf 31. Oktober 2020 verschoben.
Alle Führerscheine, die ab dem 1. Februar verfallen, behalten automatisch ihre Gültigkeit bis 31. August 2020. Auch die provisorischen Fahrerlaubnisse sind verlängert.
Im Bereich Mobilität werden sämtliche Dienste des Landes, soweit möglich, via Mail und Telefon abgewickelt. Adressen und Nummern dazu gibt es unter unter diesem Link (siehe auch eigene Pressemitteilung).
Infos zu den Fahrplänen des öffentlichen Nahverkehrs findet man laufend aktualisiert unter: www.suedtirolmobil.info
LPA/san
Ab morgen, 24. März, werden Vormerkungen für Impfungen, Führerscheinerneuerungen und ärztliche Zeugnisse bis auf Weiteres ausgesetzt, wie die Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit mitteilen.
Ab morgen, 24. März 2020, setzen die Dienste für öffentliche Hygiene und Gesundheit aller vier Bezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebs alle Vormerkungen für Impfungen (Kinder und Erwachsene), Führerscheinerneuerungen und ärztliche Zeugnisse bis auf Weiteres aus.
Im Gesundheitsbezirk Bozen gilt die Aussetzung auch für Impfungen von Kindern, die ab 2016 geboren sind, und für Führerscheinverlängerung für Personen, die im Ausland arbeiten. Einladungen zu Impfungen werden zu gegebenem Zeitpunkt durch neue Schreiben zugestellt. Für die anderen Leistungen werden die Bürger, nach dem derzeitigen Außnahmezustand im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie, für einen neuen Termin vom Sanitätsbetrieb kontaktiert.
In den Gesundheitsbezirken Meran, Brixen und Bruneck bleiben die Termine für die Impfung von Kindern, welche ab 2016 geboren sind, sowie die Führerscheinerneuerung für Personen aufrecht, welche sich aus Arbeitsgründen ins Ausland begeben müssen.
LPA/sabes
Aktuelle Zahlen zum neuen Coronavirus und den entsprechenden Infektionen in den Gemeinden Südtirols gibt es nun online auf der Coronavirus-Webseite des Landes.
In einer Südtirol-Landkarte sieht man die Anzahl der Personen mit positivem Testergebnis Covid-19 in den Gemeinden Südtirols und jener Personen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden.
Zudem zeigt eine Grafik die Entwicklung der Zahlen in Hinblick auf die Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, die getesteten und infizierten Personen sowie die Zahl der Genesenen und Verstorbenen. Die Daten werden einmal täglich vom Südtirol Sanitätsbetrieb und der Agentur für Bevölkerungsschutzaktualisiert.
Hier finden Sie den Link zur Landkarte mit den aktuellen Daten.
LPA/LPA
Weitere Einschränkungen für die Produktion, aber auch Erleichterungen für die Bürger sind vorgesehen. Dazu gibt es zwei Dringlichkeitsmaßnahmen von LH Arno Kompatscher.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute, 23. März, Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 12 unterzeichnet. Mit dieser werden die die Vorgaben aus dem Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte zu einer weiteren Einschränkung für die Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels übernommen. Die Maßnahmen sind bereits in Kraft und gelten bis zum 3. April. Zudem wurde eine Maßnahme für die Unterbringung von Obdachlosen ergänzt.
Maßnahmen zur Entlastung der Bürger sind hingegen in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme mit Nr. 13 enthalten.
Nur mehr produzieren, was dringend gebraucht wird.
Um das Coronavirus weiter einzudämmen, werden grundsätzlich alle Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels, die als nicht wesentlich eingestuft sind, ausgesetzt. Die Unternehmen mit Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels müssen jetzt damit anfangen, die Produktion herunterzufahren und diese bis spätestens 25. März einstellen.
Ausgenommen ist die Produktion von für das Leben dringend notwendigen Dingen. So können z.B. Landwirtschaft, Futtermittelherstellung, Getränkeherstellung, Verpackungsproduktion, die Herstellung von Arbeitskleidung, Papier, chemischen Erzeugnissen, Särgen, Glas, Medikamenten, Generatoren, landwirtschaftlichen Geräten usw. (siehe genaue Liste in der Anlage) weiterlaufen.
Betriebe können ihre Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels weiterführen, wenn diese über agile Arbeit bzw. Fernarbeit möglich ist.
Weiterarbeiten dürfen auch die Unternehmen, die dazu gebraucht werden, die lebensnotwendigen Produktionsketten aufrecht zu halten.
Wichtige Versorgungsdienste arbeiten weiter
Auch die öffentlichen Versorgungsdienste sowie die grundlegenden Dienste im Bereich Gesundheit und Pflege sowie im Sozialwesen laufen weiter. Weiterarbeiten dürfen beispielsweise auch die sogenannten Pflegearbeiterinnen ("badanti").
Aufrecht bleiben können zudem die Tätigkeiten, die zur Bewältigung der aktuellen Notlage dienen, auch die Produktions-, Transport-, Vermarktungs- und Zustellungstätigkeiten von Medikamenten, Sanitätstechnologien und medizinisch-chirurgischen Vorrichtungen sowie von landwirtschaftlichen Produkten und von Lebensmitteln.
Erlaubt ist außerdem, dass Anlagen mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus weiterlaufen, wenn aufgrund der Unterbrechung des Zyklus ein grober Schaden an der Anlage oder Unfallgefahren entstehen würden. Dies muss jedoch dem Regierungskommissariat gemeldet werden.
Unterkunft für Obdachlose
In Ergänzung zu den im Dekret Conte gemachten Vorgaben hat der Landeshauptmann in der Dringlichkeitsmaßnahme auch einen Passus für Obdachlose und deren Unterbringung eingefügt. Darin werden Sozialdienste und Gemeinden angehalten, Unterbringungsmöglichkeiten für diese vorzusehen. Daneben wird auch der Bevölkerungsschutz dazu ermächtigt, Personen zu beauftragen, die Odachlose begleiten und für die notwendige Aufsichtstätigkeit sorgen.
Aussetzung von Zahlungsfristen und Garantien
Um den Menschen in Südtirol in dieser schwierigen Situation weiter entgegen zu kommen, hat Kompatscher in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme, der 13. in Folge, Erleichterungen betreffend Zahlungen an das Land und Garantien für Dienste der Landesverwaltung für die Bürger vorgesehen. "Wir geben die Garantie, dass das Land die bestehenden finanziellen Leistungen wie Gehälter, Pensionen, Sozialleistungen wie Pflegegeld, Förderungen und Beiträge weiterbezahlt", betont Kompatscher.
Zudem gibt die Landesverwaltung laut Kompatscher die Garantie, dass die regulären Verwaltungsfristen eingehalten werden. "Um die Bürger zu entlasten, werden auch die Zahlungsfristen für außersteuerliche Schulden an das Land bis zum 31. Mai ausgesetzt. Ausgenommen sind Verwaltungsstrafen", sagt der Landeshauptmann.
Außerdem gewähren das Land und alle öffentlichen Körperschaften des Landes mehr Zeit bei der Übermittlung von Anträgen und Dokumenten und vereinfachen die Übermittlung. Dokumente können beispielsweise nun via Mail übermittelt werden, indem eine Kopie des Ausweises beigelegt wird.
LPA/san