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Ein gültiger Fahrschein ist Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auf diese Pflicht weist Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider alle Fahrgäste hin.

Auch in der Zeit des Lockdowns und der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurde der öffentliche Personentransport, wenn auch in verringerter Form, ununterbrochen gewährleistet.

Im März und April war wegen der hohen Ansteckungsgefahr das Entwerten der Fahrscheine nicht verpflichtend und es gab entsprechende Hinweise für die Fahrgäste. Inzwischen hat sich die Situation geändert und die Fahrkarten müssen seit einigen Wochen wieder entwertet werden.

Fahrkarten müssen regulär entwertet werden

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sagt: "Die Verkehrsdienste in Südtirol werden nun zu 100 Prozent garantiert, mit allen dafür notwendigen Kosten. Da aber in den vergangenen Wochen nur ein Bruchteil der Fahrgäste regulär ihr Fahrticket entwertet hat, fallen die zusätzlichen Kosten durch das Schwarzfahren auf die öffentliche Hand und somit auf alle Bürger zurück." Der Landesrat fordert deswegen alle Fahrgäste auf, sei es Touristen als auch Pendler und Ausflügler, jede Fahrt nur mit einem gültigen Fahrschein zu machen. "Nur so wird es möglich, langfristig die Standards des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol zu optimieren. Jedes gültige Ticket ist nämlich auch eine Investition in neue und moderne Verkehrsmittel und ermöglicht den Ausbau des Angebots", erklärt Alfreider.

Südtirol-Pass nutzen bringt Vorteile

Bürger und Bürgerinnen sind auch angehalten, keine Fahrkarten in den Überlandbussen zu kaufen, sondern den Südtirol-Pass zu benützen. Jeder kann jetzt die Möglichkeit nutzen, den Südtirol-Pass anzufordern. Die Abo-Spesen für den Südtirol-Pass sind außerdem steuerlich absetzbar. In den nächsten Wochen werden auch wieder verstärktFahrscheinkontrollen stattfinden.

Zum Schutz der Fahrgäste und zum Schutz der Fahrer erinnert das Mobilitätsressort daran, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der Fahrt für alle Pflicht ist.

LPA/rc/san

Um innovative Start-up-Unternehmen bei der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitbefristete Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Das Land Südtirol unterstützt innovative Start-up-Unternehmenim 
im Rahmen seiner Forschungs- und Innovationsförderung über das Landesgesetz Nr. 14 aus dem Jahr 2006.

"Um diesen meist kleinen, aber sehr innovativen Unternehmen mit besonderen Geschäftsideen dabei zu helfen, finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise zu überwinden, haben wir gestern Sondermaßnahmen beschlossen", berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Landeshauptmann hat gestern (23. Juni) in der Landesregierung die Beschlussvorlage eingebracht, mit dem die entsprechenden Anwendungsrichtlinien abgeändert werden, um für Start-ups eine zeitlich beschränkte Mietbeihilfe vorzusehen.
 
Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent
 
Demnach können Start-ups mit Produktionseinheit in Südtirol für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 beim Land um eine Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent ansuchen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der Handelskammer in der Sondersektion als innovative Start-up eingetragen ist, unabhängig davon in welcher Form es gegründet wurde. 
 
Die Anträge um Mietkostenbeihilfe können bis zum 15. Okotber 2020 auf elektronischem Weg an das Landesamt für Technologie und Innovation gerichtet werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Landeswebseiten zur Innovation.
 

LPA/jw

Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt.

Seit sechs Jahren hebt die Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG für die Landesverwaltung und für andere öffentliche Körperschaften Gebühren und Strafen ein. Die Gesellschaft, an der das Land zu zwei Dritteln beteiligt ist, wurde gemeinsam mit dem Gemeindenverband im Sommer 2013 gegründet. Über dreijährige Dienstleistungsverträge wird die Einzugsdienste AG beauftragt, für Land, Gemeinden und öffentliche Körperschaften örtliche Gebühren einzuziehen. Gestern (23. Juni) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, den geltenden Dienstleistungsvertrag für den Jahreszeitraum 2020 bis 2022 zu ändern und zu ergänzen. Gleichzeitig hat sie den Landeshauptmann als für Finanzen zuständigen Landesrat zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

"Mit diesen Änderungen tragen wir den Vorgaben des staatlichen Haushaltsrahmengesetzes 2020 Rechnung, das die Zwangseintreibung wesentlich ändert und die Eintreibungsquote senkt, die den Schuldnerin in Rechnung gestellt wird", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Neue Berechnungsmodi sollen gewährleisten, dass der Landesverwaltung dadurch keine Mehrkosten entstehen. Zudem beauftragt das Land die Einzugsdienste AG über den ergänzten Dienstleistungsvertrag mit der Durchführung verfahrensinterner Aktivitäten zur Einhebung von Verwaltungsstrafen, wofür es 7500 Euro bereitstellt. 

LPA/jw

Lehrpersonen, die an einer Stammrollenstelle an einer italienischen Mittel- oder Oberschule interessiert sind, können bis 31. Juli um Teilnahme am ordentlichen Stellenwettbewerb ansuchen.

Insgesamt 22 Stammrollenstellen sollen an italienischen Schulen in Südtirol über einen ordentlichen Wettbewerb besetzt werden, elf davon an Mittelschulen, weitere elf an Oberschulen. An der Mittelschule sind Lehrpersonen für die Fächer Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde sowie Geografie (4), Mathematik und Naturwissenschaften (4) sowie Technik (3) gesucht. In der Oberschule sollen freie und verfügbares Stellen in "Literarische Fächer" (4), Elektronik und Elektrotechnik (3), Biologie, Chemie und Naturwissenschaften (2) sowie Laborunterricht Mechanik (2) besetzt werden.

Die Ausschreibung des ordentlichen Wettbewerbs nach Titeln und Prüfungen für die Einstellung von Lehrpersonal an den italienischsprachigen Mittel- und Oberschulen staatlicher Art in Südtirol ist heute (24. Juni) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Ab sofort und bis 31. Juli 2020 (12 Uhr) können somit Lehrpersonen, welche die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, in der Italienischen Bildungsdirektion um Wettbewerbsteilnahme ansuchen. Gesuchsformulare finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprachen (http://www.provincia.bz.it/formazionelingue/scuola-italiana/). Die Ansuchen sind mittels zertifizierter Mail (Pec) an folgende assunzionecarriera@pec.prov.bz.it zu richten, oder mittels regulärer E-Mail an assunzionecarriera@pec.prov.bz.it, wobei die Kopie eines Personalausweises beizulegen ist. 

Weitere Informationen finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Information (http://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/scuola-italiana/personale-scolastico/concorsi-personale-docente.asp).

Was den geplanten außerordentlichen Wettbewerb angeht, so rechnet man für die erste Julihälfte mit Änderungen der entsprechenden Wettbewerbsausschreibung des Ministeriums. Vorgesehen sind insgesamt 21 Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen.

LPA/LPA/jw

Die Abschlusskonzerte der deutschen und ladinischen Musikschulen finden heuer cornabedingt im Internet statt.

Es braucht besonderes Engagement, um in Zeiten des Fernunterrichts Abschlusskonzerte möglich zu machen. Lehrpersonen und Schulführungskräfte der deutschen und ladinischen Musikschulen setzten dafür in den letzten Wochen und Monaten vor allem Kreativität und digitale Hilfsmittel ein. 

Einige Musikschulen aktivierten YouTube-Kanäle, auf denen digitale Abschlusskonzerte und weitere musikalische Highlights der Schule für alle Interessierten abrufbar sind. Die Lehrpersonen, die ihre Schülerinnen und Schüler in den letzten Monaten, wo immer es möglich war, über Fernunterricht begleitet hatten, griffen den Nachwuchs-Musikerinnen und -Musikern dabei kräftig unter die Arme. Sie koordinierten die einzelnen musikalischen Beiträge und stellten daraus Videos zusammen. 

Herausgekommen sind kleine und große Kunstwerke, die für die Musikerinnen und Musiker selbst als auch für die Zuhörenden eine inspirierende Erinnerung sind. "Wir haben versucht, das Beste aus der Situation zu machen", unterstreicht Bernhard Pircher, Direktor der Musikschule Sterzing. "Die Zeit des Online-Unterrichts hat auf jeden Fall neue Ideen und Möglichkeiten des Unterrichts zutage gefördert. Wir freuen uns aber alle wieder auf den direkten Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern." Der zwischenmenschliche Kontakt sei im Musikunterricht ausschlaggebend, denn Haltung und Klang könnten nur zu einem geringen Teil über die digitalen Medien transportiert werden, betont Pircher. 

Auch die Direktorin der Musikschule Oberer Vinschgau, Simone Stanzel, freut sich über die gelungenen Ergebnisse in diesem Schuljahr – trotz der schwierigen Umstände: "Corona hat uns vor Augen geführt, dass wir als Musikschule auch in schwierigen Situationen Menschen zusammenbringen und etwas Schönes erschaffen können – das  ist ein gutes Gefühl!" 

An der Musikschule Bozen hingegen haben das Abschlusskonzert nicht die Schülerinnen und Schüler gestaltet, sondern die Lehrpersonen: Lehrer Stefan Geiers Eigenkomposition "Ålle zomm" beinhaltet sämtliche Instrumente, die an der Musikschule Bozen unterrichtet werden. "Wir haben gemerkt, dass der Fernunterricht auch für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine große Herausforderung darstellte. Ihnen ist das Stück ‚Ålle zomm‘ gewidmet – als Dankeschön fürs Durchhalten", sagt Musikschuldirektorin Margarethe Pohl.

Eine Übersicht über die digitalen Abschlussveranstaltungen 2019/20 sowie eine Auswahl anderer digitaler Konzerte der Musikschulen finden sich unter den folgenden Links:

Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert

Musikschule Oberer Vinschgau: 40 Jahre Musikschule Oberer Vinschgau

Musikschule Sterzing: Digitales Abschlusskonzert

Musikschule Bozen: Abschiedskonzert der Lehrpersonen

Musikschule Überetsch/Mittleres Etschtal

Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert

LPA/LPA/jw

Zur Absicherung der Arbeitsplätze und zur Deckung eventueller Einkommensausfälle erhalten die 76 Seniorenwohnheime einen außerordentlich erhöhten Landesbeitrag.

Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung ihre Zustimmung zu einer außerordentlichen finanziellen Absicherung der Seniorenwohnheime erteilt. Damit soll eventuellen finanziellen Ausfällen aufgrund des coronabedingten Aufnahmestopps entgegengewirkt werden. "Nicht nur in den vergangenen Wochen, aber besonders in diesen, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 76 Südtiroler Seniorenwohnheime eine großartige Arbeit geleistet. Ihren Bemühungen ist es zu verdanken, dass die Infektionszahlen in den Heimen wesentlich geringer als im restlichen Staatsgebiet ausgefallen sind", betont Landesrätin Deeg.

Der nun gefasste Beschluss diene vor allem der Absicherung der Arbeitsplätze in den Seniorenwohnheimen. So wird der Prozentsatz des Landeseinheitsbeitrages für Seniorenwohnheime auf 98 Prozent angehoben. "Mit insgesamt fünf Millionen Euro wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die qualitativ hochwertige und hochprofessionelle Arbeit in den Heimen weiterhin garantieren zu können", unterstreicht die Soziallandesrätin. Der erhöhte Beitrag ist für jene Plätze gedacht, die aufgrund des Aufnahmestopps nicht gefüllt werden konnten. Ähnliche Mechanismen sind auch für andere soziale Dienste vorgesehen, um eventuelle Verluste öffentlich auffangen zu können.

Im Bereich der Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischer Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen soll die gestern (23. Juni) genehmigte Änderung die vollständige Auszahlung des Entgelts bewirken, auch wenn aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nur Teile der Arbeitszeit geleistet werden konnten und können.

LPA/ck

Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 und des entsprechenden Begleitgesetzes genehmigt.

Im Zeichen der Corona-Krise und eines coronabedingt erhöhten Finanzbedarfs stehen der diesjährige Nachtragshaushalt und auch das begleitende Finanzgesetz. Beide Gesetzestexte hat die Landesregierung heute (23. Juni) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatschergenehmigt und wird sie nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermitteln.

Nach den Berechnungen der Landesabteilung Finanzen stehen dem Land Südtirol in diesem Jahr 470 Millionen Euro zuzüglich zu den bereits im Haushaltsentwurf 2020 festgeschriebenen Mitteln zur Verfügung. Dabei handelt es sich in erster Linie um Überschüsse aus dem Vorjahr, die nun – zumindest teilweise – verwendet werden können.

"Angesichts der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist die Finanzplanung sehr komplex“,  berichtet der Landeshauptmann. Er verweist auch darauf, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zu einem Teil auch für die Finanzierung der Notstandsmaßnahmen verwendet werden sollen.

Mehrere solcher Notstandsmaßnahmen finden sich auch im Entwurf des Finanzgesetzes zum Nachtragshaushalt 2020, den die Landesregierung heute ebenfalls genehmigt hat und der 27 Artikel umfasst. Mit der Gesetzesvorlage werden die Bedingungen für Landesförderungen in Corona-Zeiten in einigen Bereichen vorübergehend angepasst. Erleichterungen sind beispielsweise für die Wirtschaft vorgesehen, unter anderem was die Förderung von Messen und Veranstaltungen und das Sponsoring angeht. Auch soll das Recht auf einen Standplatz auf einem öffentlichen Markt wegen coronabedingter Nichtnutzung nicht verfallen (Art. 18).

Erleichterungen sind in der Bildungsförderung vorgesehen, beispielsweise soll die vorgegebene Studiendauer um ein zweites Jahr überschritten werden können, ohne dass der Verlust des Stipendiums droht (Art. 14). Weitere Corona-Regelungen sieht die Landesregierung im Bereich der Kleinkindbetreuung vor. Das Gesetz soll zudem auch Südtirols Gemeinden ermächtigen, in der Corona-Zeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Einhebung von Mieten und Konzessionen abzusehen (Art. 8), wie es das Land auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 3/2020 bereits macht.

Unabhängig von den Corona-Bestimmungen beinhaltet das Begleitgesetz mehrere Maßnahmen im Bereich von Forschung und Innovation. Es schafft zudem die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen zu einer Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung antreten und somit die Voraussetzung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erwerben können (Art. 10). Wie die Sprachkompetenz in solchen Fällen nachgewiesen und geprüft wird, soll in einem zweiten Schritt im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat festgelegt werden.

LPA/jw

Die Landesregierung hat heute (23. Juni) beschlossen, Beherbergungsbetriebe, Bars und Restaurants im Jahr 2020 von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien.

Sowohl Beherbergungsbetriebe als auch Bars und Restaurantswerden im heurigen Jahr von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit. Damit kommen sie in den Genuss einer Befreiung ähnlicher jener für die Hauptwohnung. Für alle anderen Wirtschaftszweige, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen können, reduziert sich die GIS um die Hälfte. Dies hat die Landesregierung heute (23. Juni) in Absprache mit dem Südtiroler Gemeindenverband beschlossen. Die entsprechende Maßnahme wird in Kürze in einen Gesetzesentwurf eingefügt und dem Landtag übermittelt werden.

"Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. "Damit sind wir in der Lage eine beträchtliche Erleichterung zu schaffen, denn die staatlichen Maßnahmen sehen nur eine Aussetzung der Akonto-Zahlung 2020 der Gemeindeimmobiliensteuer vor." 60 Millionen Euro werden für die Finanzierung dieser Maßnahme notwendig sein.

"In Absprache mit den Gemeinden, die dadurch mit einem Mindereinkommen von circa 6 Millionen Euro rechnen müssen, haben wir entschieden, über die staatlichen Maßnahmen für den Tourismus hinauszugehen und die Gemeindenimmobiliensteuer für dieses Jahr im Wesentlichen gar nicht einzuheben", so Kompatscher. Die Vorgangsweise sei gerecht, weil die übrigen Wirtschaftszweige, die auf staatlicher Ebene von keinerlei Vergünstigung profitieren, in Südtirol eine Vergünstigung um die Hälfte erhalten. "Wir verzichten nie gerne auf Einkünfte", erklärte Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. "In diesem Fall leisten wir jedoch gerne einen konkreten Beitrag, um die Wirtschaft und den Tourismus zu unterstützen."

Wer diese Maßnahmen in Anspruch nehmen will, muss bei der jeweiligen Gemeinde eine Eigenerklärung vorlegen. Die nicht touristischen Wirtschaftszweige müssen zudem einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen.

LPA/fgo/mpi

Weitere Lockerungen der Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus für Wirtschaft, Freizeit und Kultur hat die Landesregierung heute genehmigt und dazu die Anlage A zum neuen Landesgesetz geändert.

Die 1/10 Regel wird zur 1/5 Regel, in den Öffis darf man mit Mundschutz überall sitzen, Mannschaftssport wird möglich, Geschäfte dürfen Sonntags wieder öffnen und bei Veranstaltungen kann es wieder Ausschank geben - dies sind nur einige der Neuerungen an der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020, die die Landesregierung heute (23. Juni) der Neustart-Phase entsprechend angepasst hat. "Inzwischen gleichen sich die Regeln auf europäischer Ebene immer mehr an", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Änderungen der Anlage A treten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und somit morgen (24. Juni) in Kraft. Für einige Lockerungen gibt es abweichende Termine.

Aus 1/10-Regel wird 1/5-Regel

Eine wesentliche Neuerung für die Wirtschaftstätigkeiten betrifft die Anzahl der Personen, die pro Quadratmeter Fläche zugelassen sind. Nachdem vor zwei Wochen die Landesregierung die Abstandsregel von zwei Metern auf einen Meter halbiert hat, wird nun generell aus der 1/10- Regel – also den mindestens zehn Quadratmetern Fläche pro Person – die 1/5-Regel. Somit kann überall dort, wo die Regel gilt, die Zahl der maximal anwesenden Personen verdoppelt werden. Bestehen bleibt die 1/10-Regel allerdings in Schwimmbädern, auf Handelsmessen und in Wellnessbereichen.

Gesichtsvisier nicht notwendig, keine Handschuhe bei Buffets

Bisher war bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der sich Personen über längere Zeit weniger als einen Meter Abstand haben, generell eine chirurgische Maske plus Gesichtsvisier vorgeschrieben. Auf das Gesichtsvisier wird nun verzichtet, nicht aber auf die chirurgische Maske. Das bedeutet somit, dass über einem Meter keine Mund-Nasen-Bedeckung, unter einem Meter Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden muss, unabhängig aus welchem Material. Bei längerer Zeit unter einem Meter Abstand braucht es für die Berufe der Körperpflege, Servierkräfte eine chirurgische Maske.

Bei Buffets in Beherbergungsbetrieben entfällt die Pflicht des Tragens von Einweghandschuhen, stattdessen müssen vorher die Hände desinfiziert werden.

Öffentliche Saunen und Wellnessanlagen können öffnen

Seit 10. Juni können Saunen in Hotels benutzt werden, aber nur einzeln oder von Familienmitgliedern oder Personen desselben Zimmers. Nun können auch öffentliche Saunen und generell Wellnessanlagen mit allen Zubehörsräumen öffnen. Nach dem italienischen Modell gilt in Saunen und allen geschlossenen Räumen ein Mindestabstand von zwei Metern. Im gesamten Wellnessbereich, nicht in den Einzelräumen, gilt die 1/10-Regel für die maximale Personenanzahl. Alle Personen, die die Anlagen nutzen müssen in geeigneten Systemen oder Tabellen erfasst werden, die 30 Tage lang aufzubewahren sind, um eventuell Infektionen nachverfolgen zu können.

Mannschaftssport und Kontaktsportarten wieder möglich

Bei den sportlichen Tätigkeiten sind Mannschaftssport und Kontaktsportarten wieder erlaubt. Im Sinne der staatlichen Entwicklungen können sowohl im Breitensport, als auch im Vereinssport und sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen wieder Mannschaftssport und Kontaktsportarten entsprechend der nationalen Sicherheitsprotokolle betrieben werden. Dank Änderungen in der Anlage A ist es zudem in Südtirol möglich, Technik-, Kraft- und Konditionstraining im Abstand von einem Meter auch im Mannschaftssport durchzuführen und dabei die Bestimmungen des Landes einzuhalten. Sobald Mannschaftssport in Form von Mannschaftsspielen durchgeführt wird wie beispielsweise Trainingsspiele oder Zweikampftraining gelten die nationalen Sicherheitsprotokolle.

Weiterhin Mund-Nasen-Schutz in den Öffis

In allen Zügen und Bussen und generell im öffentlichen Nahverkehr sowie bei Nicht-Liniendiensten (Mietwagenunternehmen, Kleinbusse) muss weiterhin Mund-Nasen-Bedeckunggetragen werden.

Essen und Getränke bei Veranstaltungen und neue 1/5-Regel

Während es bisher ausgeschlossen war, ist ab 15. Juli die Verabreichung von Speis und Trank bei Veranstaltungen wieder zulässig, wenn die gleichen Schutzmaßnahmen wie sie für die Gastronomie vorgesehen sind, eingehalten werden (nur so viele Gäste wie Sitzplätze, ein Meter Abstand zwischen den Personen, Tisch-Service usw.).

Weitere Lockerungen gibt es für Kulturveranstaltungen und generell bei Events: Statt der 1/10-Regel gilt die 1/5-Regel für die Anzahl der zulässigen Personen pro Quadratmeter Fläche. Die Laser-Temperaturmessung aller Anwesenden ist bei Bühnendarbietungen nicht mehr notwendig.

Musik-Aufführungen möglich, Discos öffnen wieder

Neuerungen gibt es auch für Musikkapellen und Chöre: Neben den Proben sind jetzt auch wieder Aufführungen zugelassen. Der Sicherheitsabstand zwischen den Personen wird für die Chöre auf 1,5 Metern verringert und für die Musikkapellen auf einen Meter. Statt der 1/10-Regel für die Anzahl der Personen pro Quadratmeter Fläche gilt die 1/5-Regel. Fiebermessen ist für die Teilnehmende nicht mehr verpflichtend.

Ab 15. Juli können auch Diskotheken und Spielhallen wieder öffnen.

Ab 5. Juli Geschäfte wieder sonntags offen

Die Verpflichtung zur Schließung der Geschäfte an Sonntagen endet mit Juni. Demnach dürfen Geschäfte ab 5. Juli wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen.

LPA/san

73 Lehrkräfte haben nach bestandener Abschlussprüfung die grundsätzliche Eignung beziehungsweise die Eignung zur Ausübung des Lehrberufes an den berufsbildenden Schulen erlangt.

Alle Ausbildungslehrgänge für das Lehrpersonal der berufsbildenden Schulen konnten kürzlich erfolgreich zu Ende geführt werden. 47 Lehrpersonen haben die Lehrerausbildungerfolgreich abgeschlossen, 26 haben den ersten Zyklus bestanden.

Die Ausbildungszeit gestaltete sich coronabedingt schwieriger als erwartet. Die gesamte Planung musste überdacht werden. Kreative Lösungen und viel Flexibilität waren gefragt. Um nicht jeweils ein Jahr zu verlieren, mussten die sieben verschiedenen Wettbewerbsverfahren, die auf die Ausübung des Lehrberufes an der Berufsbildung vorbereiten, abgeschlossen werden. Die Herausforderung bestand also in der Umsetzung. Wie in anderen Bereichen auch waren Präsenzveranstaltungen nicht möglich, also musste anders und neu gedacht und konzipiert werden.

Aus den geplanten Präsenz-Seminaren wurden Online-Seminare, Flipped-Classroom-Formate, Lernmodule, Portfolioaufträge. Trotz der großen Herausforderung und der gebotenen Eile konnte diese Umstellung bewältigt werden. "Wichtig war es in dieser Situation, die Lehrkräfte, die Trainerinnen und Trainer, Tutoren und Kommissionsmitglieder von den anstehenden Änderungen zu informieren", berichten rückblickend die Ausbildungsverantwortlichen im Referat Berufspädagogik der Pädagogischen Abteilung, Markus Costabiei und Helga Huber. Copernicus, die Kommunikationsplattform der Lehrerausbildung, und die gute Vernetzung aller Beteiligten seien dabei eine große Hilfe gewesen. Auch für die Abschlussprüfung habe man ein neues Format als Alternative gefunden.

Der Großteil der Abschlussgespräche konnte dann wieder in Präsenz erfolgen. Dies haben die Lehrkräfte besonders begrüßt, die in den vergangenen Monaten ihre Arbeit fast ausschließlich von zuhause erledigt hatten.

"Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für ihre Flexibilität und die gute Zusammenarbeit. Nur in gemeinschaftlicher Arbeit war es möglich, die Prüfungen trotz widriger Umstände zu einem guten Abschluss zu bringen", unterstreichen Costabiei und Huber.

LPA/LPA/jw


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