Dienstag, 05 Juli 2016 12:00

Kniffs und Tricks

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s5 titel 13 16Stellungnahme im Sinne des Pressegesetzes - Oberflächliche Recherche, irreführende Informationen und viel Spekulation. Eigentlich nichts Neues. Aber gefährlich.  
Beim Lesen einer Zeitung stellt man sich die Frage, ob es sich bei einem Bericht um eine Nachricht oder nur um einen Kommentar handelt. Bei einer Nachricht darf man davon ausgehen, dass gut recherchiert wurde und es sich um wahre Gegebenheiten handelt. Bei einem Kommentar handelt es sich nur um die Meinung eines Redakteurs. Ein nicht unbedeutender Unterschied. Was ist Nachricht? Was ist Kommentar? Wer professionellen Journalismus betreibt, kennzeichnet seine Berichte damit der Leser weiß was er liest. Eigentlich ganz einfach.

Nun zum Inhalt. Der Chefredakteur mag Recht haben, wenn er schreibt, das Landesraumordnungsgesetz sei „ein Buch mit sieben Siegeln“. Der Ablauf und die Zuständigkeiten sind allerdings einfach und für jeden leicht erfassbar. Der Bürgermeister hat bei Änderungen des Bauleitplans und damit bei der Ausweisung von Baugründen keine Zuständigkeit. Diese liegt beim Gemeinderat. Dort hat der Bürgermeister in Mals eine Stimme von 18.

In der Entscheidungsfindung prüft der Gemeinderat, ob etwas rechtlich möglich, im öffentlichen Interesse und für die Entwicklung einer Gemeinde förderlich ist. Unterstützt wird die Gemeinde dabei auch vom Land in Form von Gutachten. Dort liegt zurzeit auch der beschriebene Antrag zur Begutachtung. Können diese Fragen mit ja beantwortet werden, wird der Gemeinderat einen Antrag genehmigen. Und das ist gut so. Vorhaben, die rechtlich möglich sind und ins Entwicklungskonzept einer Gemeinde passen, sollen wir zulassen. In Mals werden gute Samen also auch in Zukunft auf fruchtbaren Boden fallen, aufgehen und blühen. Auch, wenn es dem Vinschger Wind nicht passt.
Ulrich Veith, Bürgermeister der Marktgemeinde Mals

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