Montag, 14 März 2016 12:00

Geänderte Zeiten?

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s4 0440Schlanders - Die Gemeinde Schlanders um BM Dieter Pinggera wagt es nochmals: Im Gemeindeausschuss wurde am 1. März 2016 ein Beschluss gefasst und zwar die „Genehmigung einer Abänderung zum neuen Bauleitplan der Marktgemeinde Schlanders - Eintragung der Hauptzufahrten am Schlanderser Nördersberg als Gemeindestraßen“. „Das ist eine Einleitung zu einer Bauleitplanänderung“, sagt BM Dieter Pinggera. In Schlanders hat man dazugelernt. Zur Erinnerung: Vor vier Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, die Hauptzufahrten zum Nörderberg als Gemeindestraße zu klassifizieren. Mit diesem Ansinnen ist man aufgrund eines Rekurses von Seiten der Landesregierung baden gegangen.
Und nun kommt substanziell dasselbe, mit einer von der jetzigen Landesregierung gedeckten völlig anderen Vorgangsweise. „Damals war eine solche Bauleitplanänderung nicht möglich“, sagt BM Pinggera und spielt damit auf die Ära Durnwalder an, dessen Landesregierung einer solchen Bauleitplanänderung keine Chance gegeben hätte. Die neue Landesregierung um LH Arno Kompatscher hat einen Kurswechsel vorgenommen und allen Marmorakteuren einen Abtransport über die Straße gegen ein Umweltentgelt angeboten. Also nicht mehr eine Abtransportstruktur für alle, sondern alle auf die Straße. (eb)

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2174 mal
Mehr in dieser Kategorie: « Uraufführung Problem am Sonnenberg »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.