Der 26. Februar 2015 dürfte für die Gemeinde Schlanders und die Eigenverwaltung Göflan als schwarzer Tag in die Annalen eingehen. An diesem Tag wurden nämlich beim Verwaltungsgericht in Bozen gleich fünf Urteile hinterlegt. Alle betreffen den Marmorabbbau und Abtransport aus dem Göflaner Wantlbruch, und alle sind äußerst negativ für die Gemeinde. Zum besseren Verständnis die Vorgeschichte: Im Jahre 2012 unternahm die Gemeinde Schlanders einen ersten Versuch, den Forstweg, über welchen der Abtransport des Marmors erfolgte, im Wege der Enteignung zu einer Gemeindestraße zu machen. Doch die Kommune hatte die Rechnung ohne den kämpferischen Johann Gurschler, Bauer auf Tafratz, gemacht. Die „Marmorstraße“ in den Wantlbruch hätte nämlich teilweise über seinen Grund verlaufen müssen. Er machte geltend, dass die geplante Straße nicht im öffentlichen Interesse war. Dieser Ansicht stimmte sowohl das Verwaltungsgericht Bozen, als auch der Staatsrat in Rom zu, womit die Gemeindestraße gestorben war. Dieses war der erste Streich! Darauf folgte ein weiterer Versuch der Gemeinde: Sie leitete ein zweites Enteignungsverfahren gegen den „Tafratzer“ ein. Diesmal sollte die Enteignung zu Gunsten der Eigenverwaltung Göflan erfolgen, also eigentlich nur „alter Wein in neuen Schläuchen“! Wieder trat der „Tafratzer“ in die Arena, und wieder ging er als Sieger hervor! Das Verwaltungsgericht entschied wie schon in der ersten „Causa“: eine Straße, welche „nur“ einen privaten Bruch „bedient“, ist nicht im öffentlichen Interesse, folglich kann zu diesem Zwecke auch nicht enteignet werden. Dieses war der zweite Streich! Gleichzeitig mit dem Taftratzhofbauern war inzwischen aber auch noch eine gewichtigere Streitpartei „in den Ring“ gestiegen, nämlich die „Lasa Marmo AG“ als Betreiber des Weißwasserbruchs in Laas. Dieser Kontrahent „schoss“ sich auf die Abbaukonzession des Landes für den Göflaner Bruch ein. Sie bemängelte, dass dem Betreiber des „Wantlbruchs“ in Göflan keinerlei Auflagen hinsichtlich Abtransport gemacht wurden, während sie sowohl vom Land als auch vom Nationalpark zum Abtransport über die Schrägbahn verpflichtet war. Dadurch wurden nicht nur zwingende Umweltvorschriften des Parks verletzt, sondern auch eine Ungleichbehandlung und Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen zwischen konkurrierenden Unternehmen praktiziert. Auch diese Argumente fanden beim Verwaltungsgericht in Bozen Gehör. Die Abbaukonzession der Göflaner Marmorwerke wurde widerrufen und dem Abtransport der Blöcke über die Forststraße endgültig ein Riegel vorgeschoben. Dieses war der dritte und vorläufig letzte Streich! Die 5 Urteile bringen das ganze Konzept der Gemeinde Schlanders gründlich durcheinander und sorgen für Katzenjammer, auch wegen der nicht unerheblichen Prozesskosten. Aber die Katerstimmung könnte auch ihr Gutes haben, denn vielleicht fängt es den Akteuren in der Ratsstube von Schlanders nun endlich an zu dämmern, dass Dilettantismus kombiniert mit der Brechstange und anderen Rambomethoden keine geeigneten Instrumente sind, um rechtlich komplizierte Sachverhalte anzugehen.
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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