Dienstag, 06 Januar 2015 00:00

Scheinwerfer auf Mals

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s4 6966Mals - Nach der Volksabstimmung Ende August 2014 rückt die Gemeinde Mals wieder ins Scheinwerferlicht. BM Ulrich Veith will den „Volkswillen“ umsetzen und gifitge und sehr giftige Pestizide verbieten - im Gemeinderat gibt es aber auch andere Stimmen.

von Erwin Bernhart

Am 10. Dezember 2014 wollte BM Ulrich Veith mit dem Kopf durch die Wand:

Die von den Trientner Rechtsanwälten Marino Marinelli und Andrea Manca ausgearbeitete Satzungsänderung sollte, so die Vorstellung von Veith, mit einer Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat beschlossen werden.  Es kam anders. Nur 9 Gemeinderäte stimmten für die Satzungsänderung, eine Zweidrittelmehrheit wären 14 gewesen.
Der Abstimmung vorausgegangen sind Diskussionen, die fast unversöhnliche Haltungen hervorgebracht haben. Während für Veith ein Verbot von giftigen und sehr giftigen chemisch synthetisch hergestellten Pestiziden die logische Umsetzung des Wählerwillens ist, hegen andere große Bedenken. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung für die Volksabstimmung äußerten Gerold Frank und Thomas Hellrigl. Warum man, wenn schon, nicht die Formulierung des Promotorenkomitees direkt übernehme, fragten Peppi Stecher und Egon Alber. Die VizeBM Sibille Tschenett sagte, dass sie bereits im Vorfeld den BM und den Ausschuss um eine informelle Ratssitzung mit den Trientner Professoren gebeten habe. Dem sei nicht stattgegeben worden.
BM Veith wies darauf hin, dass die Komission zweimal die Fragestellung rechtlich überprüft habe. „Wir sind die Vertreter des Volkes. Unsere Aufgabe heute ist es, den Wählerwillen umzusetzen. Die Räte brauchen keine Angst zu haben. Das Ganze ist rechtlich wasserdicht“, sagte Veith. Der Professor Marinelli widersprach indirekt Veith, indem er sagte, dass die Komission gar nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die Gesetzeskonformität der Fragestellung zu überprüfen. Die Mitglieder seien keine Richter gewesen. Der Ausgang des Referendums war allerdings klar, so Marinelli. Nun müsse man den Text des Referendums in die vorhandenen Normen einpassen. Deshalb sei die authentische Interpretation von zentraler Bedeutung. Andrea Manca assistierte: „Die Rolle des Gemeinderates ist komplementär zur Abstimmung des Volkes.“ Der Text der Satzungsänderung sei so verfasst, dass es ein „tradurre senza tradire“ sei, also eine Textübertragung ohne dabei die Substanz des Referendums zu verlieren.
Alle Beruhigungs- und Beschwichtigungsversuche halfen nichts. Die Zweidrittelmehrheit wurde verfehlt. Als ob Veith dies erwartet hätte, beraumte er sogleich zwei weitere Ratssitzungen an (7. und 8. Jänner 2015). Da ist nur noch die absolute Mehrheit nötig.

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