Leserbriefe Ausgabe 8-24

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„Großer Einsatz für das „Leistbare Wohnen“ in Naturns
Der Gemeinderat von Naturns hat sich in den vergangenen Jahren sehr darum bemüht, Rahmenbedingungen für das „Leistbare Wohnen“ zu schaffen. Von den aktuell umgesetzten 159 Wohneinheiten sind 108 so genannte konventionierte Wohnungen. Diese sind also im Sinne des Artikels 39 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 der ansässigen Bevölkerung vorbehalten bzw. müssen zum Landesmietzins an diese vermietet werden. Der Großteil der realisierten Wohnungen konnte durch Sanierungen bzw. Abbruch und Wiederaufbau des Bestandes errichtet werden – ohne dass im betreffenden Zeitraum größere neue Flächen für „Immobilienfirmen“ umgewidmet werden mussten. Der Gemeinderat verfolgt damit das Prinzip „Bestand vor Neu“: Ganz im Sinne der „Vision Naturns 2030+“. Jene wenige vom Gemeinderat effektiv neu geschaffenen Baurechte stehen sogar zu 100 % den Ansässigen zur Verfügung. Zudem konnten im letzten Jahr 7 Familien ihre neuen Reihenhäuser des geförderten Wohnbaus in Staben beziehen. In Naturns werden derzeit in der Zone Lahn 15 Wohnungen im geförderten Wohnbau neu errichtet. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Arche im KVW und einer überlegten Planung liegen die Preise bei diesem Projekt aktuell bei rund 3.000 Euro pro Quadratmeter Konventionalfläche zzgl. 4 % MwSt. – es ist übrigens noch eine Wohnung frei: Interessierte können sich bei der Arche im KVW, Nina Pittner (0471 061315), melden. Auf der öffentlichen Rangordnung für den sozialen Wohnbau befinden sich nur noch 4 Antragsteller, diese Liste wird laufend abgearbeitet. Natürlich ist das Thema „Leistbares Wohnen“ sehr vielschichtig – und bei weitem auch noch nicht zufriedenstellend gelöst. Meines Erachtens nehmen aber die Naturnser Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller Parteien dieses Anliegen sehr ernst und haben mit großem Einsatz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konkrete Maßnahmen gesetzt und dazu auch gut informiert. Darüber hinaus werden sicher neue ergänzende Modelle angegangen, sobald diese durch die noch fehlende Durchführungsverordnung zum Art. 40 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 möglich werden: wie etwa günstigere „Wohnungen mit Preisbindung“. Denn jeder Mensch hat das Recht auf einen angemessenen Wohnraum! Der Gemeinderat von Naturns hat bisher und wird sicher auch in Zukunft alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das in unserem Dorf bestmöglich zu gewährleisten.

Zeno Christanell
Bürgermeister Marktgemeinde Naturns“

 

Leistbares Wohnen in Naturns:
Besser informieren!

Herr Elmar Karl Müller stellt in seinem Leserbrief „Leistbares Wohnen in Naturns“ einige Spekulationen in den Raum, welche den Faktencheck nicht bestehen. So stimmt weder die Behauptung, dass es keinen „Geförderten Wohnbau“ in Naturns gibt, noch der Verdacht, dass in Naturns „fast komplett“ Immobilienfirmen bauen. Zutreffend ist, dass 22 Wohnungen im Geförderten Wohnbau entstanden bzw. entstehen, meines Wissens keine Projekte ausschließlich von Immobilienfirmen umgesetzt wurden, dafür aber viel saniert wurde und neuer Baugrund ausschließlich Ansässigen zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung steht. Wir haben als Gemeinderäte alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen gesetzt, damit das Wohnen in Naturns auch in Zukunft finanzierbar ist, wie zum Beispiel: die Gemeindeimmobiliensteuer auf Leerstände, Zweitwohnungen und unverbaute Baugründe wurde auf den maximalen Hebesatz erhöht; der Energiebonus in zahlreiche Durchführungspläne bei Wohnbauzonen eingefügt; die Verbauungsdichten in bestehenden Wohnbauzonen wird erhöht, um Mehrgenerationenwohnen zu erleichtern; innovative Wohnmodelle werden gefördert bzw. teilweise sogar verpflichtend vorgegeben (wie in der Zone Etschufer geplant); die nicht besetzten konventionierten Wohnungen werden halbjährlich im Bürgernetz des Landes veröffentlicht und so dem Mietmarkt zugeführt. Darüber wurde und wird laufend bei Bürgerversammlungen und in den Medien berichtet. Weitere Ideen sind herzlich willkommen! Das Schlechtmachen anderer mit „achtsamen“ Wahlempfehlungen hilft niemanden und entspricht auch nicht unserer Vorstellung von einem wirklichen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit. Dass das „leistbare Wohnen“ in einer attraktiven Gemeinde wie Naturns eine große Herausforderung bleibt und neue Ansätze notwendig sind, liegt auf der Hand. Wir sind bereit weiterhin gut informiert und hartnäckig an konkreten Problemlösungen zu arbeiten!

Andreas Pircher
SVP Fraktionssprecher Naturns

 

Artenvielfalt und Artensterben
Erst kürzlich, am Tag des Artenschutzes, sprach Prof. Ulrike Tappeiner im Radio über das Artensterben in Südtirol. Frau Tappeiner ist Leiterin der Forschungsgruppe „Ökosysteme und Landschaftsökologie“ und Koordinatorin des Forschungszentrums „Ökologie des Alpinen Raumes“ an der Universität Innsbruck und Präsidentin der Freien Universität Bozen. Sie berichtete, dass in Südtirol bereits 40 % der Tierarten gefährdet seien. Während Mähwiesen, Weiden und Streuobstwiesen eine relativ hohe Artenvielfalt aufweisen, nehme die Artenvielfalt in der intensiveren Landwirtschaft radikal ab. Auch Infrastrukturen und unsere Siedlungsentwicklung bewirkten eine Gefährdung der Biodiversität durch die Zurückdrängung und Zerstörung von Lebensräumen/Habitaten.
Ebenso durch Industrie und Gewerbeflächen wird das Artensterben vorangetrieben. Man denke an den Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung, aber auch an die Lichtverschmutzung.
Diese wissenschaftlich fundierten Aussagen von Fachleuten müssen uns alle zum Nachdenken bringen. Was können wir zum Erhalt der restlichen Artenvielfalt/Biodiversität tun?
Bei der heurigen Jahresversammlung der Heimatpfleger von Naturns/Plaus berichtete auch der neue Landtagspräsident, Arnold Schuler, über die wünschenswerte Umwandlung unproduktiver landwirtschaftlicher Flächen (an den Rändern der Felder oder im steileren Gelände) in Blühstreifen, Heckenstreifen, Bienenweiden u. dgl.
Doch auch jeder Garten-, Terrassen- und Balkonbesitzer kann seine zwar schön gezüchteten, aber oftmals nektarlosen Blumen wie z.B. die Geranien mit Nektar spendenden Blumen und Sträuchern ersetzen oder zumindest ergänzen, welche dann den Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Nützlingen Nahrung bieten.
Des weiteren könnten auch unsere Friedhöfe in kleine lebende Biodiversitätsflächen, zu Ehren der Toten, verwandelt werden, indem an den Rändern des Friedhofes verschiedene Nektar spendende
Sträucher gepflanzt werden. Und wer ein Bienen- und Insektenfreund ist, könnte auch auf den Gräbern selbst, bewusst Nektar spendende Blumen und kleine Sträucher anpflanzen.
Somit können wir alle mithelfen, die Biodiversität und die Habitate für unsere vielen kleinen nützlichen Lebewesen und Bestäuber zu fördern und nicht noch mehr zu gefährden.
Ein Vorbild bietet hier auch die Gemeinde Bruneck, welche derzeit im Herzen der Stadt einen Biodiversitätspark gestaltet.
Gögele Ernst, Plaus

 

Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunk
Jetzt brauchen wir 5G/6G, sagt die Wirtschaft und wirbt mit Argumenten wie: „Mobilfunk ist in unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.“ „Können Sie sich ein Leben ohne Smartphone noch vorstellen?“ Wir spüren, dass an der Fülle von Vorteilen und Versprechungen etwas faul ist. Unser Gespür fordert einen Stopp, eine Veränderung, sonst wird es für uns Menschen dramatisch. Damit Smartphones und weitere Mobilfunkgeräte weltweit funktionieren, wird die Entwicklung der Mobilfunkstandards international koordiniert. Die Autobranche drängt außerdem mit dem Szenario des Autonomen Fahrens, öffentliche und private Investoren setzen auf Internet der Dinge und auf pervasive Überwachung. Deshalb hat die Regierung in Rom auf diese Forderungen reagiert: Die Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunk von 6Volt/Meter auf 15 Volt/ Meter wurde beschlossen. Auf Grund der logarithmischen Berechnung bedeutet das jedoch eine 5mal höhere Belastung für Mensch, Tier und Pflanze. Für Verbraucherschützer war schon der bisherige Grenzwert von 6 Volt/ Meter ein Kompromiss.
Das Gesetz kann noch gekippt werden – informiert die Verbraucherzentrale zusammen mit den Umweltärzten ISDE und dem Netzwerk der Bürgerwelle. Gemeinden und Regionen können gegen dieses Gesetz bis zum 30. April 2024 Einspruch erheben.
Jeder kann einzeln oder mit anderen die gewählten Volksvertreter anschreiben, damit sie aktiv werden. Die Verbraucherzentrale hat eine Vorlage verfasst, welche man auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter Schreiben Bürgermeister _15 VM.rtf oder auf der Homepage der Bürgerwelle unter www.buergerwelle.it findet. Die Vorlage ausfüllen und in der Gemeinde innerhalb 10. April 2024 als PEC-Mail oder protokolliert abgeben.
Am Freitag, 17. Mai 2024 um 19.00 Uhr informiert Francesco Imbesi von der Verbraucherzentrale Südtirol im Kulturhaus Schlanders über das Thema.

Umweltschutzgruppe Vinschgau (r)

 

HAIKU – Gedicht
erschienen in D/E auf „Chrysanthemum“ 2023

Zitronenfalter –
mit ihm kehrt sie
zurück,
die Leichtigkeit.

Common brimstone / returns / lightness

© Helga Maria Gorfer, Schlanders

Kommentare und Anfragen an;
helga.gorfer58@gmail.com

 

Ausstellung von Haiku-Gedichten im Foyer der Bibliothek Schlandersburg vom 23. April bis 31. Mai 2024 während der Öffnungszeiten.

Eröffnung
der Ausstellung und Lesung am Dienstag, 23. April 2024 um 19.30 Uhr.

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