Betreuung für „Stadtzwerge“

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Bei einem Tag der offenen Tür am Samstag, 7. Oktober wurde die Kindertagestätte „Stadtzwerge“ in  Glurns eröffnet. Pfarrer Werner Mair segnete die Räumlichkeiten Bei einem Tag der offenen Tür am Samstag, 7. Oktober wurde die Kindertagestätte „Stadtzwerge“ in Glurns eröffnet. Pfarrer Werner Mair segnete die Räumlichkeiten

Glurns - Die Kindertagesstätte „Stadtzwerge“ in Glurns war bereits im September 2023 in Betrieb gegangen. Am Samstag, 7. Oktober wurde die neue Kita bei einem Tag der offenen Tür offiziell von Pfarrer Werner Mair eingeweiht. Eingeladen hatten die Stadtverwalter mit Bürgermeister Erich Wallnöfer und Kulturreferentin Rosa Pichler Prieth sowie die Verantwortlichen der Sozialgenossenschaft LOLA mit Sitz in Mals. LOLA führt bereits die Kindertagesstätte „Erdbeerwichtel“ in Martell und die Kindertagesstätte „Burgzwerge“ in Schlanders (Kita im Ex-Vinzenzheim). BM Wallnöfer unterstrich die Wichtigkeit der Einrichtung, damit Eltern Kinder und Arbeit unter einen Hut bringen können. Man sei der verpflichtenden Vorgabe des Landes zum Bau der Kita innerhalb kürzester Zeit nachgekommen. Das Land habe aber finanziell nichts beigesteuert. Die Stadtgemeinde habe rund 300.000 Euro selbst aufbringen müssen. Das gelte auch für die jährlichen Kosten von rund 20.000 Euro. Die Kita bietet 15 Kleinkindern Platz. In Sachen Führung hat die Gemeinde einen Vertrag mit der Sozialgenossenschaft abgeschlossen. Die Kleinen werden von Theresa Stecher (Leiterin) und dem Team mit Anna Schrott, Evi Telser und Katrin Oberhofer umsorgt. Die Glurnser Kindergartenköchin Daniela Stecher kocht nun auch für die kleinen Stadtzwerge. Die Kindertagesstätten in Südtirol nehmen Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahre auf. Der Zugang erfolgt aufgrund einer Rangordnung nach Punkten. Vorrang haben Kinder von ortsansässigen Eltern, die berufstätig sind. Ist deren Bedarf gedeckt, können auch Kinden von außerhalb aufgenommen werden. Der Beitrag für die Betreuung hängt von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Der Mindestsatz pro Stunde beträgt 0,90 Euro, der Höchstsatz 3,65 Euro. (mds) 

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