BM Dieter Pinggera hat mit seiner Anordnung die Straße gleich wieder gesperrt - MamorLKWs, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Forstfahrzeuge oder Fahrzeuge mit eigener Genehmigung ausgenommen. Nicht angenommen hat das Verwaltungsgericht allerdings den Rekursteil des Landes, welches auch gegen den Ausschussbeschluss zur Einleitung des Enteigungsverfahrens und gegen das Enteignungsdekret des BM mit dem Hinweis auf „Befugnisüberschreitung“ rekurriert hatte. Bei diesen zwei Punkten fehle, so das Verwaltungsgericht, der Autonomen Provinz Bozen die „aktive Klagebefugnis“.
Und genau in diesen zwei Punkten kamen die iuridischen Kanonen aus einer anderen Richtung. Ein Göflaner Bürger hatte gegen die Einleitung der Enteignung mittels Ausschussbeschluss und gegen das Enteignungsdekret des BM rekurriert - und Recht bekommen. Sowohl der Gemeindeausschussbeschluss (Einleitung des Enteignungsverfahrens) als auch das Dekret für die Enteignung des BM werden aufgehoben. Zudem wird in diesem separaten Urteil der Gemeinderatsbeschluss zur Klassifizierung einer Gemeindestraße ein zweites Mal aufgehoben. Die Gemeinde Schlanders wird die Prozesskosten des Klägers in der Höhe von 4000 Euro zu tragen haben.
Die Schlanderser Gemeindeväter wollten mit einem frechen Befreiungsschlag den Mamorabtransport in eigenen Händen wissen. Vor allem mit dem Konzessionsvertrag aus dem Jahr 2003 im Nacken, in dem sich die Schlanderser verpflichtet haben, den Transport des Marmors für 60 Euro pro Kubikmeter selbst zu organisieren und zu gewährleisten.
Alles riskiert und alles verloren? Ein Rekurs vor dem Staatsrat wird - angesichts der durchaus bestechenden Argumentation des Bozner Verwaltungsgerichtes („beim Marmorbruch handelt es sich nicht um eine wesentliche Einrichtung der Gemeinde“) - schwierig. Ein Rekurs von Seiten der Schlanderser ist höchstens ein Zeitgewinn - und schwächt die Schlanderser eher im Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit den Laasern. (eb)