Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Donnerstag, 10 März 2011 10:23

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Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Wir haben in einem früheren Beitrag über den Fall eines Reitlehrers berichtet, der zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil sein Schüler vom Pferd gestürzt war. Diesen Kasus haben wir zum Anlass genommen, um darauf hinzuweisen, wie fern von der Realität und dem gesunden Menschenverstand manche Gerichtsentscheidungen sind. Über einen ähnlich gelagerten Fall hatte unlängst das Kassationsgericht zu urteilen, der sich in unserer näheren Umgebung, nämlich in Gröden, zugetragen hatte.
Eine Mutter brachte ihre fünfjährige Tochter in eine Schischule. Bei den ersten Fahrversuchen stürzte das Mädchen und verletzte sich. Die Mutter verklagte die Schischule und den Lehrer vor dem Landesgericht Bozen auf Schadenersatz. Die Beklagten machten geltend, dass der Unterricht auf einer ungefährlichen und dem Können der Teilnehmer angepassten Piste, nämlich auf einem sog. „Idiotenhügel“ stattgefunden hatte. Der Schilehrer habe seine „Schützlinge“ zwar so gut es ging beaufsichtigt, doch konnte er sich nicht um jeden einzelnen persönlich und „eigenhändig“ kümmern.
Das Landesgericht Bozen wies die Klage der Mutter ab. Die Begründung der Erstrichter war einleuchtend: Schifahren ist ein Sport, der nur im Freien und durch praktische Übung erlernt werden kann. Der Lehrer kann die Fahrtechnik und die Handhabung der Schier zwar vormachen, die konkrete Anwendung des Gelernten müssen die Kursteilnehmer dann aber selbst vornehmen. Dabei sind Stürze unvermeidlich. Schischule und –lehrer könnten nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn sie ein dem Fahrvermögen der Schüler nicht entsprechendes Übungsgelände wählten.
Die Mutter des Mädchens ließ nicht locker und ging in die Berufung, doch fand sie auch beim Oberlandesgericht kein offenes Ohr für ihre Klage, worauf sie sich an den
Obersten Gerichtshof wandte. Und wie meinen Sie haben die Richter in den roten Roben entschieden? Sie hoben das angefochtene Urteil mit der Begründung auf, es wäre Aufgabe des Schilehrers gewesen, den Nachweis zu erbringen, dass die Verletzungen des Mädchens auf Umstände zurückzuführen waren, welche er nicht zu verantworten hatte! Hätten Sie auch so entschieden?
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt


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