Glurns/Vinschgau/Bozen - Am vergangenen Donnerstag, den 20. Mai, hat der Führungsausschuss des Nationalparkes Stilfserjoch in Glurns sein Gutachten über Zonierungen, Durchführungsbestimmungen und Parkordnung vollendet. Die positive Abstimmung im 12-köpfigen Gremium erfolgte mit einer Enthaltung. Die Arbeiten basierten auf dem vom damaligen Landesrat Richard Theiner vorbereiteten und von der Landesregierung Ende 2018 genehmigten Entwurf des Parkplanes und der Parkordnung. Nach mehr als zweijähriger Vorarbeit mit vielen Sitzungen, vielem Feilschen, Wort- und Satzänderungen, mit viel Zeit und mit engagierter Mitarbeit von Albrecht Plangger wird nun das neue Dokument als nicht-bindendes Gutachten nach Bozen an die Landesrätin Maria Kuenzer übermittelt. Nun liegt der Ball in Bozen und die Landesrätin hat keine Ausrede mehr, dass beim Nationalpark nichts weiter geht. Kuenzer hat nun die Aufgabe, das Dokument im Rechtsamt untersuchen zu lassen und auf der anderen Seite können die Verhandlungen mit dem römischen Umweltministerium beginnen. Denn das letzte Wort, so steht es in den Bestimmungen nach der Übernahme der Parkanteile durch die jeweiligen Provinzen, hat das Umweltministerium. Zuvor sind noch die Durchführungsbestimmungen mit den Provinzen Trient und Sondrio abzusprechen. Die Nationalparkangelegenheiten sind nicht nur in Umwelt- und Urbanistikfragen ein heikles Thema sondern vor allem auch in gesetzlicher Hinsicht. Denn bekanntlich sind mit dem neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft urbanistische Änderungen vollzogen worden. Die vom Führungsausschuss ausgearbeiteten Dokumente müssen möglicherweise diesem neuen Gesetz angepasst werden. Nicht auszuschließen ist, dass das Fachplanverfahren nochmals eröffnet werden muss. Aber auch in diesem Falle hat man mit den ausgearbeiteten Unterlagen bereits gute Vorarbeiten geleistet. Es könnte auch sein, dass die Landesregierung das überarbeitete Dokument vorläufig genehmigt. Denn die vorgeschriebenen Leitlinien habe man bei der Ausarbeitung des Gutachtens nicht verlassen.
Ein Beispiel für eine Einigung zwischen Nationalpark, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Gemeinden und Fraktionen, Tourismus und Alpenverein nennt der Präsident des Führungsausschusses Georg Altstätter. Im Theiner-Entwurf waren die Einzelgehöfte in der D-Zone enthalten, mit einem 12-Meter Ring für eventuelle Zubauten. Die D-Zone wurde gestrichen, die Bauernhöfe als Punkte eingezeichnet mit dem Verweis, dass bei Bauten das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft gilt und - wie bisher - ein Gutachten des Nationalparkes vorgesehen ist. (eb)