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Spezial-Bauen & Sanieren - Die Förderungen 2021

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Die Corona-Krise hat viele Neuerungen auch im Bereich Bauen & Sanieren mit sich gebracht. Zu den bekanntesten zählt der im Juli im Rahmen des „decreto rilancio“ neu eingeführte Superbonus mit 110 prozentiger Abzugsmöglichkeit. Man bekommt also mehr Geld zurück, als man eigentlich ausgegeben hat. Einerseits. Neu ist aber auch, dass man sich die Energieeffizienz-Maßnahmen fremd finanzieren kann und keinen Euro ausgeben braucht. Doch der Reihe nach. Die Förderungen des neuen Haushaltsgesetzes 2021 im Bereich Bauen & Sanieren nachfolgend nun im Überblick.

 

Steuerbonus energetische Sanierung
Der Steuerbonus für die energetische Sanierung ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Nach wie vor ist diese Steuerabsetzmöglichkeit sehr interessant. Der Steuerabzug gilt für energetische fensterBaumaßnahmen, mit denen eine effektive Energie-Einsparung erreicht wird. Grundsätzlich beträgt der Steuerbonus 65 Prozent. Bei Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung beläuft sich der Höchstbetrag des Abzugs beispielsweise auf 100.000 €. Beispiel 2: Bei den Wärmedämmaßnahmen an Außenmauern, Dächern, Decken und Böden beläuft sich der Höchstbetrag des
Abzuges auf 60.000 €. Bei Kondominien erstattet der Staat sogar bis zu 75 Prozent zurück. Für Brennwertkessel, Biomasse-Heizanlagen, Austausch von Fenstern und Sonnenschutz wurde die eingeführte Reduzierung auf 50 Prozent auch im Jahr 2021 bestätigt.
Der Steuerbonus wird auf 10 Jahre aufgeteilt. Per Gesetz muss für diese Arbeiten eine Meldung an die ENEA gemacht werden.

 

Neu: Der Wasserbonus
Neu eingeführt wurde mit 2021 der sogenannte Wasserbonus, auch bekannt als Badbonus oder „bonus idrico“ 2021. Dabei handelt es sich um einen neuen Bonus in Höhe von 1.000 €, der all jene belohnt, die sich dazu entschließen, alte Wasserhähne, Sanitärkeramik oder Duschen durch neue wassereinsparende Geräte zu ersetzen und so für die energetische Umrüstung der häuslichen Sanitäranlagen sorgen. Der Bonus sieht für den Austausch von bestehenden Kloschüsseln mit sonder dusche 53441596Wasserspülung durch neue, wassersparenden Anlagen (unter 6-Liter-Verbrauch) sowie für den Austausch von Armaturen und Duschköpfen (Wasserbrauch von höchstens 6 bzw. 9 l/min) wie erwähnt einen Höchstbetrag von 1.000 Euro vor.
Das Ziel dieses Bonus ist die Erneuerung des sanitären Systems in Haushalten zu fördern, indem Anreize für die Installation von Systemen geschaffen werden, die Wassereinsparungen ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde vom Umweltministerium ein „Fonds zur Einsparung von Wasserressourcen“ in Höhe von 20 Millionen Euro für das Jahr 2021 eingerichtet.
Die Durchführungsbestimmungen fehlen noch.

 

Steuerbonus Wiedergewinnungsarbeiten

sonder fassadendämmung 58422652Der Steuerbonus von 50 Prozent für außerordentliche Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten wurde bis 31.12.2021 verlängert. Der Steuerbonus wird auf 10 Jahre aufgeteilt. Der Steuerbonus wird bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 Euro je Baueinheit gewährt, das heißt die Höchstförderung, die in Anspruch genommen werden kann, beträgt damit 48.000 Euro. Unter Wiedergewinnungsarbeiten fallen Sanierungen, Umgestaltungen und außerordentliche Instandhaltungen.

 

Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte
sonder 95549066Der Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte wird bis zum 31.12.2021 verlängert und beträgt 50 Prozent bis zu einem – und das ist neu – Betrag von 16.000 Euro. Als Voraussetzung gilt unverändert die Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Beginn ab 01.01.2020. Die Absetzung ist - wie erwähnt - vorgesehen für Möbel und Elektrogeräte. Beispiele für Möbel sind: Betten, Schränke, Schubladenschränke, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Nachtkästchen, Sofas, Sessel, Kredenzen, sowie Matratzen und Beleuchtungsgeräte. Beispiele für Elektrogeräte sind zum Beispiel: Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen, Kochgeräte, elektrische Öfen, elektrische Warmhalteplatten, Mikrowellenherde, elektrische Heizgeräte, elektrische Radiatoren, elektrische Ventilatoren, Klimatisierungsgeräte. Unter die abzusetzenden Spesen können auch die Kosten für Transport und Montage der gekauften Möbel und Elektrogeräte eingerechnet werden. Die Steuerersparnis beträgt 50 Prozent bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro und damit maximal 8.000 Euro. Aufgeteilt auf 10 Jahren, kann pro Jahr ein Absetzbetrag von maximal 800 Euro beansprucht werden.

 

Der Fassadenbonus
Der im vergangenen Jahr eingeführte Steuerbonus von Höhe von 90 Prozent ist ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert worden und muss in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Demnach gewährt der Staat auch 2021 einen Steuerbonus für die Erneuerung von Fassaden. Für die im heurigen Jahr getragenen Kosten zur ordentlichen oder außerordentlichen Instandhaltung von Fassaden können 90 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Ohne Obergrenze! Allerdings: Dieser sonder 5080sogenannte Fassadenbonus beschränkt sich auf Liegenschaften in A-Zonen (das sind historische Zentren) oder B-Zonen (vollständig oder teilweise verbaute Zonen, sogenannte Auffüllzonen). Gefördert werden Arbeiten an den Außenwänden, an den Balkonen und an den dekorativen Elementen. Zugelassen sind sowohl einfache Reinigungs- und Malarbeiten wie auch weitgehende Renovierungen. Die Begünstigung steht auch auf Arbeiten an Dach- und Regenrinnen, Geländern und Fensterbänken zu. Zu den absetzbaren Kosten gehören auch jene für der Aufbau von Gerüsten oder für die Entsorgung von Material.
Wenn die Arbeiten Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben oder mehr als 10 Prozent der Gebäudehülle betroffen, so ist eine Meldung an die Umweltagentur ENEA zu machen.
Die Zahlung hat grundsätzlich - wie bei allen Boni - mittels Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen.
Weitere Infos: Agenzia delle entrate - Bonus Außenfassade

 

Steuerbonus Gärten und Grünanlagen
Auch der Steuerbonus für Gärten und Grünanlagen wurde verlängert. Der Absetzbetrag liegt weiterhin bei 36 Prozent mit einer Ausgabendeckelung von 5.000 Euro. Der „bonus verde“, wie der Steuerbonus genannt wird, gilt bekanntlich für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen von bestehenden Privatgebäuden sowie für die Begrünung von freien Flächen. Bei der Neuanlage von Grünflächen und Gärten sowie bei außerordentlichen Arbeiten ist somit ein maximaler Absetzbetrag von 1.800 Euro möglich.

sonder garten 308545477Welche Arbeiten werden gefördert?
Gefördert werden die Begrünung von Terrassen und Balkonen sowie das Anlegen von Grünflächen und Dachgärten, ebenso die Installation von Bewässerungsanlagen, die Projektierung und außerordentliche Instandhaltung. Auch der Ankauf von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen ist für den Steuerbonus zulässig, sofern dies im Rahmen einer umfassenden Umgestaltung oder aber einer effektiven Neuerrichtung der Grünanlage erfolgt.
Wieviel beträgt der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt 36 Prozent und steht - wie eingangs erwähnt - auf einen Betrag von maximal 5.000 Euro pro Wohnung zu. Der Bonus ist auch auf die Gemeinschaftsteile und somit auf die Kondominiumsgärten anwendbar.
Der Bonus wird auf 10 jährliche Raten aufgeteilt und kann in der Steuererklärung in Anspruch genommen werden.
Die Bezahlung der Ausgaben muss zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2021 erfolgen. Sie muss nachverfolgbar sein, d.h. sie muss mittels Banküberweisung, Bankomatkarte oder Kreditkarte getätigt werden. Barzahlungen sind nicht zugelassen.

 

Der 110-Prozent - Superbonus
Er hat natürlich große Aufmerksamkeit erhalten, der Superbonus 110 Prozent, weil man de facto mehr vom Staat zurückbekommt, als man ausgibt. Gleichzeitig hat aber auch kein Bonus soviel Aufklärungsbedarf wie der Superbonus. Eingeführt wurde er mit dem „decreto rilancio“ im Rahmen der dringenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand Covid-19.

s29 78015149Grundsätzlich gilt: Der Superbonus kann für Eingriffe, die die Energieeffizienz bestehender Gebäude erhöhen oder ihr seismisches Risiko verringern, in Anspruch genommen werden. Das sanierte Gebäude muss um mindestens zwei Energieklassen (oder in die höchste Energieklasse) verbessert werden.
Um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens eine der sogenannten primären Maßnahmen erfüllt sein. Zu den primären Maßnahmen zählen Wärmedämm-Maßnahmen (von mehr als 25% der Gebäudehülle), der Austausch von zentralen Heizanlagen oder Maßnahmen für die Erdbebensicherheit. Letztere spielen für Südtirol kaum eine Rolle.

Bei der Höhe der Förderungen wird zwischen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern unterschieden.
Bei den Wärmedämm-Maßnahmen gelten folgende Obergrenzen: Maximal 50.000 Euro werden für Einfamilienhäuser gefördert, 40.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten und 30.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mehr als 8 Einheiten.
Zudem müssen bestimmte Mindestdämmwerte (U-Werte) eingehalten werden – und: Die verwendeten Dämmstoffe müssen die CAM (criteri ambientali minimi) des Umweltministeriums erfüllen.

Beim Austausch von zentralen Heizanlagen durch zentrale Brennwert-, Wärmepumpen- oder Hybridsysteme gelten wiederum andere Obergrenzen: Maximal 30.000 Euro werden für Einfamilienhäuser gefördert, 20.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten und 15.000 Euro je Wohneinheit in Gebäuden mit mehr als 8 Einheiten.
Auch hier müssen bestimmte technische Anforderungen, die im Ministerialdekret (decreto requisiti tecnici) geregelt sind, eingehalten werden.

Im Zuge dieser primären Maßnahmen werden auch sogenannte sekundäre Maßnahmen mit 110 Prozent gefördert. Das heißt konkret: Wird eine der beiden primären Maßnahmen - Wärmedämmung oder Austausch der Heizanlage - erfüllt, dann werden auch die nachfolgenden sekundären Maßnahmen mit 110 Prozent Steuerbonus gefördert.
Dazu zählen zum Beispiel der Austausch von Türen und Fenstern, Sonnenschutz, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge und noch einige weitere Maßnahmen, die sich !Achtung je nach primärer Maßnahme unterscheiden. Als sekundäre Maßnahmen gelten mit dem neuen Haushaltsgesetz auch der Einbau von Aufzügen und sämtliche weitere technische Hilfsmittel zum Abbau architektonischer Barrieren für Menschen mit Behinderung und für Senioren ab 65 Jahren.

Der Superbonus in der Höhe von 110 Prozent wurde für diese sogenannten primären Maßnahmen bis 30.06.2022 verlängert. Neu: 2022 wird der Steuerbonus auf 4 anstatt 5 Jahresraten aufgeteilt. Kondominien können sogar Kosten abrechnen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2022 anfallen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 60 Prozent der Arbeiten bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt sind. Für Wohnbauinstitute und ähnliche Einrichtungen ist der Zeitraum noch länger ausgedehnt worden.

Neu ist mit dem Haushaltsgesetz 2021 auch, dass auf der Baustelle auf einem gut ersichtlichen Schild angebracht werden muss, dass hier Arbeiten durchgeführt werden, für welche der Superbonus genutzt wird, konkret müssen Techniker oder Baufirma folgenden Zusatz anbringen: „Accesso agli incentivi statali previsti dalla legge 17 luglio 2020, n. 77, superbonus 110 per cento per interventi di efficienza energetica o interventi antisismici”.

Es gibt mehrere Optionen, den Superbonus in Anspruch zu nehmen und genau diese Optionen sind - zusammen mit dem hohen Absetzbetrag natürlich - der Grund, warum der 110 Prozent Bonus so interessant ist. Denn man kann den Steuerbonus in 5 Jahresraten (im Jahr 2022 wie erwähnt in 4 Jahresraten) über die Steuererklärung geltend machen oder aber abtreten und sich dadurch im Grunde die energetischen Sanierungsmaßnahmen finanzieren lassen.
Abgetreten werden kann der Bonus an ein ausführendes Unternehmen mit einem Skonto in der Rechnung: Anstatt den Steuerabzug über die Steuererklärung in 5 Jahresraten in Anspruch zu nehmen, kann man sich entscheiden, das Steuerguthaben an die Firma, welche die Arbeiten ausgeführt hat, abzugeben. Weitaus interessanter ist aber die zweite Abtretungsform: an die Bank.
Die Abtretung ist v.a. für Personen interessant, die nur ein geringes Einkommen erklären, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) verfügen. Sämtliche Banken - Raikas, Sparkassen und Volksbanken - haben Pakete zum Superbonus geschnürt und bieten dazu verschiedene Finanzierungslösungen für Private wie Kondominien oder Unternehmen an, die den Steuerbonus abtreten möchten. Wer den Superbonus in Betracht zieht, sollte sich hier in Beratungsgesprächen eingehend informieren.

Vor allem die Techniker werden beim Superbonus stark in die Pflicht genommen u. a. müssen diese ein beeidetes Gutachten erstellen. Verpflichtend müssen diese eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung abschließen mit einer Haftungssumme von mindestens 500.000 Euro. Denn im Falle einer Falscherklärung geht nicht nur der Steuerbonus verloren, es werden auch Strafen in Höhe von 2.000 Euro - 15.000 Euro verhängt.
Voraussetzung, um den Superbonus in Anspruch nehmen zu können, ist - wie eingangs erwähnt - die Verbesserung um zwei Energieklassen oder der Sprung in die höchste Energieklasse. Diese Verbessererung ist durch einen APE - Energieausweis - nach den Eingriffen - nachzuweisen, in dem der Übergang von zwei Klassen im Vergleich zu dem vor den Eingriffen erstellten APE ersichtlich ist.

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