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Der Aufstand der Peripherie

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Aus dem Gerichtssaal - Der Aufschrei der Entrüstung ist uns allen noch in lebhafter Erinnerung, als die vormalige Landesrätin für die Sanität, Martha Stocker, die Absicht ankündigte, die Geburtenabteilungen an den Krankenhäusern von Innichen, Sterzing und Schlanders zu schließen. Die nicht unbegründete Befürchtung war, dass die Geburtenabteilungen nur den Anfang bilden würden im Zuge eines Kahlschlages zum Schaden der peripheren Krankenhäuser und der Konzentration von Abteilungen am Wasserkopf Bozner Spital. Die Begründung dafür war scheinbar einleuchtend: durch die Verlagerung von Abteilungen weg von den Kleinspitälern und hin zum Zentrum wären nicht nur qualitative Verbesserungen der medizinischen Dienstleistungen, sondern auch erhebliche Einsparungen möglich. Gegen diese Planspiele besonders der Generaldirektion kam es zu massiven Protesten an der Peripherie, in deren Folge ein Großteil der geplanten Maßnahmen zurückgenommen werden musste. Die Bevölkerung gerade der ländlichen Gegenden hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die angeblichen Einsparungen sich zu ihren Lasten ausgewirkt hätten und sie die Leidtragenden einer ans Zentrum verlagerten medizinischen Versorgung gewesen wären.
Der Leser wird sich fragen, was diese Betrachtungen mit dem Gerichtssaal zu tun haben. Nun, es besteht eine gewisse Parallele zu der im Jahre 2013 erfolgten Auflassung der peripheren Gerichte von Bruneck, Brixen, Meran und Schlanders und deren Konzentration am Hauptsitz des Landesgerichts in Bozen. Auch dieser Kahlschlag an der Peripherie wurde mit den dadurch angeblich ermöglichten Einsparungen gerechtfertigt. Dass aber damit eine Entfremdung der Justiz vom Volk und deren Bürokratisierung, um nicht zu sagen Anonymisierung verbunden ist, davon kann sich jeder ein Bild machen, wenn er sich an einem Verhandlungstag am Donnerstag beim Landesgericht einfindet. Und auch für die von der Peripherie in Richtung Hauptsitz verlagerte Justiz gehen die angeblichen Einsparungen letztendlich zu Lasten der Bevölkerung, welche diese in der Form von langen Anfahrten zu den Verhandlungen, Zeitverlusten, Verzögerungen und anderen Nachteilen bezahlen muss. Allerdings blieb 2013 der Aufschrei in der Bevölkerung aus, weil es sich bei den aufgelassenen Diensten vor Ort halt „nur“ um so unangenehme Einrichtungen wie die Gerichte gehandelt hat. Die Region Sizilien geht inzwischen schon den Weg zurück: sie hat dem Justizministerium eine Konvention angeboten, dass sie als Gegenleistung für die Wiederinbetriebnahme der aufgelassenen Gerichtsstandorte die Mehrkosten übernimmt. Ob das nicht vielleicht auch eine Möglichkeit für uns wäre, die Gerichte dorthin zurückzuholen, wo sie jahrhundertelang waren?

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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