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Wirtschaftsinfo

geschrieben von

lorin wallnBegleitverordnung zum
Haushaltsgesetz 2020

Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz (D.L. 124/2019) ist mit 27.10.2019 in Kraft getreten und sieht einige interessante Neuerungen vor, worauf nachfolgend kurz eingegangen wird.

EU-Kauf gebrauchter PKWs
Für die Zulassung von gebrauchten PKWs, die von Privatpersonen aus EU-Mitgliedstaaten importiert werden und für welche keine MwSt.-Zahlung (über F24) vorgesehen ist, soll zukünftig vorab eine Prüfung von der Einnahmenagentur notwendig sein.
Somit wird die für Unternehmen und Freiberufler bereits geltende Meldepflicht auch auf Privatpersonen ausgedehnt.
Bargeldschwelle wird herabgesetzt
Die Schwelle für die Verwendung von Bargeld wird herabgesetzt von derzeit Euro 3.000 auf:
• Euro 2.000 ab 01.07.2020;
• Euro 1.000 ab 01.01.2022.

Steuergutschrift für Kommissionen bei bargeldloser Zahlung
Ab dem 01.07.2020 wird eine Steuergutschrift in der Höhe von 30% der bezahlten Kommissionen auf Transaktionen mit Kredit-/Debit-/Prepaid-Karten zugunsten von Betrieben mit einem Vorjahresumsatz unter Euro 400.000 gewährt. Die Gebühren müssen sich auf private Endverbraucher beziehen und die Steuergutschrift kann ausschließlich mit dem Einzahlungsschein F24 verrechnet werden.

Kassenbeleg-Lotterie
Ab dem 01.07.2020 erhält man beim Kauf von Waren und Dienstleistungen Lose für die Teilnahme an einer nationalen Lotterie. (1 Los entspricht 10 Cent). Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche volljährig und in Italien ansässig sind. Die Ziehungen sind drei Mal monatlich vorgesehen und es werden Prämien von 10.000 bis 50.000 Euro ausgezahlt. In einer jährlichen Zusatzziehung wird 1 Mio. ausgelost. Um daran teilzunehmen muss der Verkäufer den individuellen Lotterie-Kodex des Käufers in die elektronische Registrierkasse eingeben und der Einnahmenagentur übermitteln.
Für die bargeldlose Zahlung dieser Käufe werden die Lose um 20% erhöht. Die ursprünglich vorgesehene Strafe zu Lasten der Händler/Dienstleister bei Nichtbeachtung der Bestimmung wird mit dem Haushaltsgesetz wieder abgeschafft und durch eine Anzeigemöglichkeit ersetzt.

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