zur strategischen Verträglichkeitsprüfung veröffentlicht und zwar im neuen Südtiroler Bürgernetz CIVIS, am Sitz der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung in Bozen (Rittnerstraße 11), am Sitz des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch in Glurns und am Sitz der betroffenen Nationalparkgemeinden, wo alle Interessierten 60 Tage lang Einsicht nehmen können.
„Damit wird der nächste Schritt im Verfahren zur Genehmigung des Parkplans gesetzt“, hält der scheidende Landesrat Richard Theiner zufrieden fest. Im Nationalparkplan und in der Nationalparkordnung sind die Formen und Modalitäten für den Schutz des Nationalparks festgelegt. Der Parkplan gliedert sich in vier Teile: Teil 1 umfasst eine ausführliche ökologische und sozio-ökonomische Analyse; Teil 2 beinhaltet die Vision und strategische Ausrichtung des Nationalparks; Teil 3 entspricht dem eigentlichen Parkplan (piano del parco) und umfasst die Durchführungsbestimmungen und die Zonierung des Gebietes; Teil 4 schließlich besteht in der Parkordnung (regolamento del parco). Der Parkplan umfasst zudem umfangreiches Kartenmaterial die im Nationalparkgebiet bereits geltenden Natura-2000-Erhaltungsmaßnahmen für die entsprechenden Zonen jedes Teilgebiets, eine Übersichtskarte des Nationalparks, Check-Listen für Flora und Fauna, Zonierungskarten sowie Gebiets- und Lebensraumkarten für die entsprechenden Zonen jeden Teilgebiets, eine Karte der wertvollsten und sensibelsten Vegetations- und Lebensraumzonen, eine Karte der wertvollsten und sensibelsten faunistischen Zonen, eine Karte der Mobilität und Nutzungen im Park sowie eine Karte der landschaftlichen Werte für die entsprechenden Zonen jeden Teilgebiets und nicht zuletzt eine Karte der Fischerei. Ebenso veröffentlicht findet sich der zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung erstellte Umweltbericht.
Während der 60-tägigen Veröffentlichung kann jeder in die Unterlagen Einsicht nehmen und bei den Nationalparkgemeinden oder bei der Landesverwaltung Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Planes einbringen. Parallel hierzu wird das Verfahren zur strategischen Umweltprüfung des Parkplans abgewickelt. Auch die Nationalparkgemeinden haben ab Veröffentlichung des Parkplansentwurf 60 Tage Zeit, um ihr Gutachten zum Planentwurf abzugeben, wobei sie die eingebrachten Bemerkungen und Vorschläge bewerten und sich der Führungsausschuss des Nationalparks Stilfserjoch mit dem Entwurf zum Parkplan befasst. Bevor die Landesregierung endgültig über den Plan befindet, wird das verbindliche Gutachten des Umweltministeriums eingeholt.
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