Aus dem Gerichtssaal - Alles begann damit, dass im Jahre 2003 auch in Italien der Punkteführerschein eingeführt wurde. Damit verbunden waren bei Übertretung der Straßenverkehrsordnung je nach Schwere der Tat ein Abzug vom „Guthaben“ von insgesamt 20 Punkten, das jedem Führerscheininhaber zusteht. Falls die Polizei dem Verkehrssünder die Übertretung persönlich vorhalten kann, kein Problem. Die auch rechtlichen Schwierigkeiten ergeben sich jedoch in den relativ häufigen Fällen, in denen die Identität des „Sünders“ nicht festgestellt werden kann, weil dieser beispielsweise nur „geblitzt“ wurde. Die Polizei kann über das Kennzeichen zwar den Halter des Fahrzeuges, nicht jedoch dessen tatsächlichen Lenker ausforschen. Daher wird die bloß „geblitzte“ Übertretung dem Eigentümer vorgehalten und dieser gleichzeitig aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen den tatsächlichen Lenker zu benennen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er mit einem Bußgeld von derzeit 286,00 Euro belegt. Eine frühere Bestimmung der St.V.O., wonach im Falle der unterlassenen „Denunziation“ der Eigentümer als überführt angesehen und persönlich belangt werden konnte, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Wenn der Fahrzeughalter auf die Aufforderung der Polizei jedoch in der Weise reagiert, dass er angibt und auch glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug mehreren Personen zur Nutzung zur Verfügung steht und er sich außerstande sieht anzugeben, wer zum Zeitpunkt der festgestellten Übertretung sich konkret am Steuer befand, dann hat der Eigentümer vorerst seine „Schuldigkeit“ getan. Wird er trotzdem verfolgt und kann er dem Gericht plausibel machen, dass ihm die Identifizierung des Fahrers nicht möglich war, dann muss die Polizei „die Segel streichen“. In diesem Sinne ist jedenfalls eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, mit der eine über längere Zeit praktizierte Zick-Zack-Judikatur aufgegeben wurde. Aber davon abgesehen war die Phantasie der Verkehrssünder, die Punkteverluste zu befürchten hatten, schon immer sehr lebhaft: die Angaben über den Lenker variierten zwischen im Altersheim angesiedelten „Rasern“ über die „Badante“ aus der Ukraine usw.! Und damit wird diese Rubrik für die Dauer der Gerichtsferien geschlossen! Kommen Sie ungeblitzt über den Sommer und auf Wiederlesen im Herbst!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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