Verkehrt(es) Mals
Sehr geehrter Herr Marock,
angesichts Ihres Leserbriefs über die neue Malser FUZO war ich doch etwas vaduzt, denn Sie sprechen darin von einer „Einkaufsmeile“ und „langen Fußmärschen“.
Wo besagte Einkaufsmeile sein soll, hätte ich gern gewusst… Und auf die erwähnten langen Fußmärsche muss man es schon anlegen, um sie hinter sich zu bringen – oder vor sich zu haben. Denn – wie sie trotz ihrer so betont häufigen Besuche noch nicht festgestellt zu haben scheinen – handelt es sich bei unserer Gemeinde eher um ein Örtchen als um eine Großstadt – auch wenn das Schild am Dorfeingang eine Ausfahrt „Mals – Ost“ ankündigt und damit Verwirrung stiften mag…
Die große Aufregung um die geplante FUZO zeugt doch in erster Linie von der Bequemlichkeit der Einwohner und Touristen. Denn wer die paar hundert Meter von der Apotheke ins „Zentrum“ (als befände er sich nicht schon in selbigem...) nicht zu Fuß zurückzulegen vermag, der sollte sich besser auch nicht mehr hinters Steuer eines Wagens setzen.
Auch einige Kaufleute sind empört über die geplante Verkehrsberuhigung, wo sie doch froh darüber sein könnten, dass die Zehen ihrer Kunden in Zukunft nicht mehr Gefahr laufen – kaum heil aus dem Geschäft befördert – von einem Auto plattgerollt zu werden… Und sollte jemand wirklich tonnenweise Lebensmittel oder andere Waren eingekauft haben, so wäre es doch eine Kleinigkeit, den Kunden einen zusätzlichen Service zu bieten und ihnen beim Transport zum Auto behilflich zu sein, wie es in größeren und – man staune! – ebenfalls mit Fußgängerzonen ausgestatteten Städten der Fall ist. Gleichwohl kann von einem „Auseinanderreißen der Gemeinschaft“ wohl kaum die Rede sein, denn wo soll denn eine Gemeinschaft entstehen, wenn jeder in seinem Auto durchs Zentrum kurvt, nur schnell was „konsumiert“ und dann wieder von dannen zieht? Außerdem handelt es sich bei den in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehenden Parkplätzen um – großzügig geschätzte – fünfzehn, die beiden Lieferantenparkplätze (!) vor dem Grauen Bären nicht eingerechnet.
Es sollte also zu verschmerzen sein, dass im Zentrum einer kleinen Gemeinde weniger Autos herumrollen oder -preschen. Denn von Touristen, die sich über zu wenig Verkehr in einem Ort beschweren, habe ich noch nicht gehört. Und sollte es allein an der Verkehrsberuhigung liegen, dass Mals kein „attraktiver Touristenstandort“ mehr ist, so sollten sich die Touristen besser woanders hinstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Bernhard
Antwort auf Leserbrief „Malser Fussgängerzone, mehr Unsinn denn Sinn“ von Rainer Marock
Sehr geehrter Herr Marock; als Schweizer und wohnhaft in der Val Müstair finde ich Ihre Argumentation zur Malser Fußgängerzone schlicht gesagt zynisch und völlig daneben. Fußgängerzonen liegen praktisch überall im Trend. Schauen Sie doch bitte einmal unsere Autofreie-Altstadt in Chur an, oder Bern, Winterthur, Schaffhausen, oder gar St. Gallen, die dazumal auch den „Weltuntergang“ prophezeiten und heute käme niemand mehr auf die Idee, die Fußgängerzonen in dieser Form rückgängig zu machen, da sie sich in allen Städten absolut bewährt haben! Man muss schon beinahe blind gewesen sein, wenn man das Chaos in Mals nicht gesehen haben will; jede Menge Parkplatzsuchende und einen unglaublichen Durchgangsverkehr. Man kann bei uns in den verkehrsfreien Zonen fragen wen man will, nur positive Stimmen sind auszumachen: Endlich hätten die Passanten wieder freie Sicht auf unsere Schaufenster, auf dem Parkplatz vor unserem Geschäft standen oft große Lieferwagen während Stunden; oder vor unserer Cafeteria können wir den Sitzplatz erweitern und besser nutzen, die Kunden würden den Aufenthalt ohne Durchgangsverkehr noch mehr genießen und schätzen. Auch da ist die Malser Behörde den Detaillisten und Gaststätten großzügig entgegengekommen, indem sie den Platz vor ihren Geschäften frei zur Verfügung stellen und daraus eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für eine Neunutzung der Gassen und Plätze. Den zahlreichen Geschäften und Gaststätten kann ein angenehmes Umfeld und Platz für Auslagen und Tische bereit gestellt werden. Aus Parkplätzen wurden jetzt in Mals Begegnungsraum geschaffen und ich bin überzeugt, dank der Fussgängerzone hat Mals mehr Laufkundschaft, in Zukunft werden die Besucher vermehrt durch die Gassen schlendern, mal absitzen können, schauen, was sich so tut und wen man so trifft. Die Rechnung ist einfach: Ein Kunde, der sich wohlfühlt, bleibt in der Regel auch länger und sorgt für mehr Umsatz. Mit einer Verlagerung der Parkplätze , die allesamt in Gehdistanz liegen und einen bequemen Zugang zu den Geschäften erlauben. Da hat sich, sehr geehrter Herr Marock, überhaupt nichts geändert, auch die Herzlichkeit und die bewundernswerte Gastfreundlichkeit, wie Sie schreiben, werden Sie in Zukunft nicht vermissen müssen. Auch hat Mals attraktive Verbindungen zwischen Altstadt, Bahnhof und Umgebung, dank City-Bus. Die schönen, aber engen Gassen sind heute nicht mehr durch geparkte Fahrzeuge regelrecht verstellt. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Kinder sahen sich auf einem schmalen Gehsteig, sofern vorhanden, abgedrängt und ständig in Gefahr, was heute nicht mehr der Fall ist. Ja sind denn das keine Argumente die überzeugen? Es geht um eine strategische Positionierung und Besinnung auf die eigenen Stärken. Mals bietet für einen Einkaufsbummel eine erstaunliche Auswahl und Vielzahl an Geschäften; neben Detaillisten und Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten und Pizzarias auch sehr viele Kleider- sowie Modegeschäfte, Uhren-Schmuck-Optik und andere originelle Läden zuhauf. Auch ein größeres Lebensmittelgeschäft ist einquartiert. Originell sind die Info-Säulen, bei denen man auf Anhieb jedes Geschäft finden kann. Wenn Sie schon, sehr geehrter Herr Marock, das alles mit Vaduz vergleichen wollen und Mals gar zu einem Dorfsterben verurteilen, dann besteht doch zu Vaduz ein großer Unterschied, indem ich in der Fußgängerzone von Vaduz eigentlich nur Banken, Banken und nochmals Banken antreffe. Dann könnte Ihre Feststellung schon zutreffen, dass da nichts läuft.
Blers salüds, Giacumin Bass, Müstair
Dem Landeshauptmann die Aktentasche nachtragen
Als Nachfolger von LR Laimer sollte eigentlich nur der bzw. die beste Landtagsabgeordnete in Frage kommen. Weit gefehlt! Es geht in erster Linie nicht um Qualifikation, sondern um Bezirksdenken. Karl Zeller, der Obmann des Bezirks Burggrafenamt, fordert vehement den Posten, weil sonst sein großer Bezirk ohne Landesrat wäre. Damit macht man dem designierten Kandidaten Arnold Schuler keinen Gefallen. Wenn argumentiert worden wäre, Schuler sei der Beste für dieses Amt, dann wäre die Vorgangsweise in Ordnung. So aber wird wieder einmal deutlich, dass es in der SVP nur um Posten geht. Wenn man die Wahl Laimers vor vier Jahren im Lichte seiner Leistungen betrachtet, dann wäre die Bestellung von Schuler schon damals die bessere Lösung gewesen. Sollte es aber gleich sein, wie in einem Dolomiten-Beitrag ironisch angemerkt worden ist, wer dem Landeshauptmann seine Aktentasche nachtragen darf, dann könnte Laimer getrost weitermachen.
Hanns Fliri, Naturns
Pestizide und Gülle - heimische Berglandwirtschaft in der Sackgasse?
Prämisse: Alle drei Verbände schätzen und anerkennen die Bedeutung und die Verdienste der Bergbauern für die Produktion gesunder Lebensmittel und für die Pflege und den Erhalt der Südtiroler Kulturlandschaft. Die Verbände treten dafür ein, dass die Berglandwirtschaft auch in Zukunft durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützt werden soll.
Leider sind seit geraumer Zeit Entwicklungen zu beobachten, die mit einer ehrlichen, nachhaltigen und naturnahen Landwirtschaft nicht mehr viel zu tun haben. Überproduktion an Gülle, Versalzung von Böden, Verunkrautung von Wiesen, Einsatz von Pestiziden bis hinauf in alpine Lagen sind Ausdruck dieser Fehlentwicklung, die auf lange Sicht die Grundlagen einer gesunden Landwirtschaft gefährdet.
Was ist zu tun?
Die Verbände fordern von den politisch Verantwortlichen neue Rahmenbedingungen für eine naturnahe und nachhaltige Landwirtschaft in Südtirol:
1) Landwirtschaftliche Betriebe, die weiterhin in den Genuss von Förderungen gelangen wollen, müssen eine ausgeglichene Nährstoffbilanz, sprich einen geschlossenen Nährstoffkreislauf aufweisen.
Kann der Betrieb das nicht, weil er mit 2,3 GVE/ha mehr Vieh im Stall hat als er auf seinen Grünflächen an Futter erzeugen kann und daher Kraftfutter und Heu zukaufen muss, muss er künftig nachweisen, dass er die überschüssigen Nährstoffe außerhalb des Betriebes abführen kann, z.B. durch einen Abnahmevertrag für Gülle, Mist etc. mit einem Obst-, Wein- oder Gartenbaubetrieb.
Durch technische Aufarbeitung des Hofdüngers (Güllevergärung, Trocknung, Pelletierung etc.) und den Verkauf an Obst-, Wein- und Gartenbaubetriebe im Land verbessert sich die Nährstoffbilanz auf Betriebsebene und es lässt sich so ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften. Der südtirolweite Bedarf an organischem Dünger würde dadurch großteils gedeckt.
Die Förderkriterien werden auch erfüllt, wenn ein Betrieb bei gleichbleibendem Viehbestand seine Futterflächen erweitert, z.B. durch Zusammenlegung oder Pacht, und dadurch seine Nährstoffbilanz ausgleicht.
2) Als Steuerzahler haben wir das Recht, dass die aus Steuern finanzierten Förderungen an die Berglandwirtschaft auch im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt werden und dass diese Förderungen soweit als möglich transparent und nachvollziehbar sind. Förderungen gibt es also für die Produktion gesunder Lebensmittel, gekoppelt mit der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft.
3) Wer als Berglandwirt nachhaltig und naturnah produziert und den Förderungskriterien entsprechend wirtschaftet (siehe Punkt 1), soll ein Grundeinkommen bekommen.
4) „Wer verursacht haftet!“ Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips.
Wer sich nicht an die Förderkriterien hält, die Nährstoffbilanz überschreitet, Gülle illegal entsorgt usw. haftet nicht nur für die verursachten Schäden (Verunreinigung von Gewässern, Gefährdung des Grundwassers, Geruchsbelästigung, Schädigung der Böden), sondern wird auch von jeglicher Förderung ausgeschlossen.
Vereinigung Südtiroler Biologen, Umweltschutzgruppe Vinschgau, Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Südtirol
Der Appell
Lieber Erwin, Chefredakteur des Vinschgerwind, dass ein so netter und intelligenter Kerl, der du eigentlich bist, journalistisch so ins Straucheln kommt, hätte ich mir nicht gedacht.
Der Vinschgerwind ist mit dem Anspruch ins Leben gerufen worden, eine objektive, seriöse und vor allem unabhängige Bezirkszeitung zu sein. Ich stelle mit Bedauern fest, dass der Vinschgerwind auf dem besten Wege ist, sich diametral von diesen Zielsetzungen zu entfernen. Polemiken und gezielte Angriffe auf Personen oder Institutionen, die dir - auf welche Weise auch immer – zugetragen werden, gibst du prompt wieder, ohne deren Inhalt auf Wahrheitsgehalt und Tatsachenbestand zu prüfen. Andere Missstände im Tal, die dir sehr gut bekannt sind, werden - fast unter dem Deckmantel der Omertà – beharrlich totgeschwiegen. Unter seriösem Journalismus stelle ich mir etwas anderes vor. Leider ist bei gewissen Themen auch zunehmend eine tendenziöse Berichterstattung mit eindeutigen politischen Botschaften zu beobachten. Das Ziel des Vinschgerwindes, und da spreche ich hoffentlich im Namen seiner Gesellschafter, war es auf keinen Fall, Politik zu betreiben. Dafür haben wir in unserem Lande schon andere Medien. Ich appelliere an dich, lieber Erwin, dass du dich wieder an die ursprünglichen Ziele des Vinschgerwind besinnst. Ein unabhängiges Bezirksblatt ist nämlich unverzichtbar. Allerdings soll es ausgewogen und informativ sein, oberflächliche Polemiken vermeiden und gefeit gegen politische Diktate sein.
Walter Gostner, Mals
Der Wahrheitsgehalt, lieber Walter, wird immer überprüft und Omertá, wär ja noch schöner, gibt’s keine.
Erwin Bernhart
Richtigstellung zur Richtigstellung.
Vorausschicken will ich, dass in Sachen Friedhofs-Bannstreifen dies ein politisches Thema ist, zu dem ich mich nicht äußern werde, denn die Zukunft wird dazu alles weisen, was die staatlichen Hygienebestimmungen betrifft.
Was hingegen die Bestimmungen des auch von der Gemeinde zitierten Artikels 20 des LG 2/87 betrifft, so ist dies eine rechtliche Frage. Es muss der Vollständigkeit halber und der Transparenz wegen gesagt sein, dass im Grundbuch nicht der von der Gemeindeverwaltung genannte Absatz 1 des Artikels 20 vermerkt ist, sondern die nachfolgenden, welche eine ziemlich eindeutige Sprache sprechen: Erhalten die abgetretenen Liegenschaften eine andere Zweckbestimmung als die ursprünglich vorgesehene oder werden diese verkauft, so muss die Landesregierung als ursprüngliche Eigentümerin um Erlaubnis gefragt werden, jedenfalls vor der Änderung der Zweckbestimmung. So einfach ist das aber offensichtlich nicht geschehen. Der Abriss eines Gebäudes dürfte die Änderung der Zweckbestimmung ziemlich deutlich unterstreichen. Ursprünglich war als Zweck die Einrichtung der zentralen Dienststelle des Tourismusverbandes oder -vereines vorgesehen worden.
Insgesamt führt dieser Abriss dazu, dass wir in Mals die so ziemlich teuersten Oberflächenparkplätze der Welt errichtet haben. Es stimmt nicht, dass das ENAL-Gebäude unentgeltlich an die Gemeinde gegangen ist, sondern es wurde dem Land im Gegenzug für die Umsiedlung der Forststation ein Teil der Markthalle übertragen, und eine Wertausgleichssumme von 98.152 EURO bezahlt. Da diese Unterlagen öffentlich zugänglich sind, und von der Gemeindeverwaltung sowieso eingesehen werden könnten oder sogar müssten, verstehe ich nicht, wie die Fakten dermaßen verdreht werden können.
Ich hoffe, hiermit die vom Bürgermeister Veith vorgenommene Richtigstellung nun anhand der offenkundigen Akten richtig gestellt zu haben.
Sepp Noggler