Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart
Wir sind der Meinung, dass die Leute - Wähler wie Nichtwähler - wissen und vergleichen sollen, welche Amtsentschädigung unsere Bürgermeister im Tal bekommen. Es wird ja wohl niemand verlangen, dass sich unsere Bürger-
meister für Gottes Lohn in ihr Amt hängen. Das nicht, aber dass sie sich reinhängen - auch vor dem Hintergrund, dass sie dafür mit Steuergeldern entlohnt/entschädigt werden, das kann, das muss man verlangen können. Und reinhängen heißt auch unparteiisch und - die SEL-Affäre lässt grüßen - uneigennützig zu sein. Wer den eigenen Vorteil sucht, der ist als Bürgermeister nicht tragbar. Darüber dürfte in der Gemeinschaft Konsens herrschen.
Wir wollen keine Neiddiskussion, wir wollen aber diese Amtsentschädigungen in einen Kontext stellen, wie viel uns, nach derzeitiger Gesetzeslage, die res publica auf Gemeindeebene wert ist. Die Frage sei erlaubt, ob eine Doppelfunktion, auf Gemeinde und auf Bezirksebene, auch aus der Sicht der Amtsentschädigung, gerechtfertigt ist. Fest steht, die Bürgermeister setzen die Amtsentschädigung nicht selbst fest, das ist Sache der Regionalregierung - natürlich nach Rücksprache auch mit dem Rat der Gemeinden. Eines sei noch hinzugefügt: Die in der Titelgeschichte angeführten Beträge gelten nicht für alle als Bruttobeträge. Einem Angestellten, der zum Bürgermeister gewählt worden ist, bezahlt die Gemeinschaft der Steuerzahler auch die Sozial- und Fürsorgebeiträge. So werden aus den angeführten Bruttobeträgen automatisch Nettobeträge.
Über die - gesetzlich erlaubten - Zubrote der Gemeindesekretäre in den Hauptorten des Vinschgaus bietet der Bericht auf Seite 4 Einblick.