Am 6. März hat ihm die Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner zugestimmt und sich dabei die Bewertungen zu eigen gemacht, die der Landesumweltbeirat in seinem Gutachten vom Jänner 2018 anführt. Das Ausführungsprojekt entspreche, so der Umweltbeirat, dem genehmigten Vorprojekt und erfülle die 2016 gestellten Auflagen, als die Landesregierung die Machbarkeitsstudie zur Skiverbindung bewertet und teilweise genehmigt hatte.
Die 50 Auflagen des Umweltbeirates betreffen die Wasserableitungen aus dem Fellatschbach, die ordnungsgemäße Durchführung der Erdbewegungs-, Rodungs- und Aushubarbeiten sowie die nachfolgende Begrünung der betroffenen Flächen. In Absprache mit dem Forstinspektorat Schlanders sind zudem ökologisch-Landschaftliche Ausgleichsmaßnahmen in der Höhe von 330.000 Euro im Bereich der Schutzwaldsanierung, Lawinenverbauung und Lebensraumverbesserung der Wildtiere durchzuführen. So müssen zum Schutz des Birkwildes die Drahtseile im Waldbereich sichtbar gemacht und punktuelle Abzäunungen mit dem Hinweis auf die Wildruhezone vorgenommen werden. Vor Baubeginn sind ein hydrogeologisches Gutachten für den oberen Abschnitt der Skipiste Plan Grand, die im Trinkwasserschutzgebiet liegt, sowie eine Lärmstudie vorzulegen. Der Umweltbeirat schreibt weiters vor, für die gesamte Dauer des Baustellenbetriebs eine landschaftsökologische Bauleitung zu beauftragen.
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