Die Folge dieses Urteils ist, dass Thanei den Weg sperren wird. Das Urteil vom 2. Dezember 2017 ist der vorläufige Schlussstrich unter einem Streitfall, bei dem die Gemeinde Mals den Kürzeren zieht. Die Gemeinde Mals hatte wohl ein anderes Urteil erwartet, denn die Beschilderung des „Mitterwaales“ wurde im Herbst 2017 erneuert, im Vorfeld des Urteils ein Teilungsplan in Auftrag gegeben, um den Weg rasch umwidmen zu können - vorausgesetzt die Gemeinde Mals bekäme auch beim Oberlandesgericht Recht. Recht hat die Gemeinde Mals erstinstanzlich beim Landesgericht 2016 bekommen, beim „Mitterwaal“ bestehe „auf Grund angereifter Ersitzung“ die Dienstbarkeit des öffentlichen Durchgangs.
Das Oberlandesgericht hat nun anders entschieden, die Begründungen der ersten Instanz verworfen und mit mehreren Hinweisen auf „gefestigte Rechtssprechung“ regelrecht zerpflückt. Nun steht richterlich fest, dass Josef Thanei „uneingeschränkter Eigentümer“ ist, „der Gemeinde Mals wird angeordnet, die genannten Grundparzellen freizustellen und alles zu unterlassen, was ihre Fremdnutzung fördert bzw. ermöglicht.“ Eigentlich müsste die Gemeinde Mals damit auch die Hinweisschilder auf den „Mitterwaal“ entfernen.
Damit hat der Rechtsstreit ein Ende, Thanei wird den Durchgang schließen. Thanei hatte den Grund um den Bunker in Tartsch 2008 von der Autonomen Provinz Bozen erworben, nachdem die Militärareale auf das Land übergegangen sind.
Die Gemeinde Mals ihrerseits hat nun für gutes Geld die Rechtsanwaltskanzlei von Karl Zeller beauftragt, zu überprüfen, was man nun tun könne.
Eine Vereinbarung für einen Durchgang, welche Thanei vor Jahren, also vor den gerichtlichen Auseinandersetzungen, vorgeschlagen hatte, wurde von der Gemeinde Mals nicht angenommen. Eine anschließende Mediation hat nichts gebracht, zu sehr wähnte sich die Gemeinde Mals im Recht. Erst die Gerichtsinstanzen mussten klären, was Sache ist. Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist rechtskräftig.
Derweil wird der Weg von Thanei geschlossen werden. Thanei kann sich dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichtes berufen. Zudem verläuft der „Kleinwaal“ 50 Meter oberhalb des „Mitterwaales“ mit gleichem Verlauf.(eb)
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