Nachdem von der Landesregierung im Juli 2014 der nationale Aktionsplan - die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln betreffend - mit Sicherheitsabständen und abdriftmindernde Maßnahmen auf Südtirol angepasst worden ist (wir haben berichtet im Vinschgerwind Nr. 14/2014), wurde kürzlich mit Beschluss nachgeholt, dass auch die Informationspflicht einzuhalten sei. Es sei erforderlich, so eine der Begründungen, „die Modalitäten für die Information über die Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Bereich auf Landesebene einheitlich festzulegen.“ Damit ja nicht irgendeine Gemeinde auf die Idee käme, diese Informationspflicht auf dem eigenen Gebiet selbst regeln zu wollen. So sind nun die Bauern verpflichtet, bevor sie spritzen gehen, „die von der Ausbringung betroffenen und potentiell exponierten Personen über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln vorab zu informieren.“ Die Bauern müssen nun Schilder anbringen, wenn ihre Grundstücke an Parks und Gärten, Sportplätze, Erholungsflächen und Spielplätze, an Schulgeländen, Kindergärten, Kinderhorten, Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen mit den dazugehörigen Grünflächen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Radwegen angrenzen. Die Information muss mindestens die Größe DIN A4 haben und deutlich leserlich wenigstens folgenden Hinweis enthalten: „Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmitteln
behandelt“. Mindestens 48 Stunden lang nach dem Ausbringen muss das Schild sichtbar bleiben.
Man kann nun im kommenden Langes gespannt sein, wie sich der bäuerliche Schilderwald mit all den Hinweisen präsentieren wird. Vor allem entlang des Vinschger Radweges.
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