Schuler stellte dem Gemeinderat die Grundzüge seines Gesetzesentwurfes für die Gemeinderform vor, vorausschickend: „Die ganze Arbeit bringt mir keine Stimmen.“ Der Reformbedarf bestehe seit der Verfassungsänderung von 2001. Er sei kein Freund von Gemeindefusionen, die Eigenständigkeit der Gemeinden sei sicherzustellen. Aber auf der Verwaltungsebene sei viel zu tun.
Im Rahmen Land-Bezirksgemeinschaften-Gemeinden kann sich Schuler vorstellen, dass das Geld für die Sozialdienste direkt an die Gemeinden geht.
Für die Dienste könnten Kompetenzzentren errichtet werden, um die Qualität der Dienste (Bauamt, Buchhaltung usw.) zu gewährleisten. Man könnte solche Kompetenzzentren als eigenständige Gremien einrichten. Dafür müsste man sich bemühen, Geld aus der Region zu bekommen. Denn für die Fusion von Gemeinden stünden dort 7 Millionen Euro zur Verfügung. Die werden derzeit zur Gänze von den fusionsbereiten Gemeinden des Trentino abgerufen.
Die Pro Kopf-Quote für laufende Ausgaben ist mittlerweile Geschichte (sh. Vinschgerwind 2/2017). Es zähle vorwiegend die Finanzkraft für die Zuteilung von Geldern.
Zu den Investitionen in den Gemeinden: „2008 hatten die Gemeinden Südtirols insgesamt rund 1,2 Milliarden Schulden. Allein 60 Millionen Euro jährlich waren für die Zinstilgung bei der Depositenbank in Rom fällig. Da musste ein Systemwechsel her. Die Einführung des Rotationsfonds brachte Entlastung. Zum Jahr 2016 ist die Gesamtverschuldung auf weniger als 600 Millionen Euro gesunken“, sagte Schuler.
Seit dem 1.1.2016 gibt es nun den Investitionsfonds, dotiert mit 126 Millionen Euro. „Nicht zur Gänze wurden diese von den Gemeinden im vergangenen Jahr abgeholt“, sagt Schuler. Deshalb werde man nur noch die fixe Gemeindequote von 40% im Landeshaushalt vorsehen. Es müsse sich, fordert der Landesrat, in der Denkweise etwas ändern. Eine genaue Planung in den Gemeinden sei erforderlich. Es gehe nicht an, dass es im vorigen Jahr insgesamt rund 400 Millionen Euro an Verwaltungsüberschüssen gegeben hat. Im restlichen Italien müssen diese Verwaltungsüberschüsse an den Staat abgeführt werden. Bisherige Ausnahme war Trentino Südtirol. Ob das so bleibe, sei fraglich.
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