Insgesamt wurde die Situation stark übertrieben und teilweise schlicht falsch dargestellt. Wir, die Mitglieder des Bauernbundes der Ortsgruppe Reschen, möchten daher eine Gegendarstellung veröffentlichen.
Die Baukommission der Gemeinde Graun hat tatsächlich erst kürzlich einen Antrag eines Bergbauern genehmigt – allerdings hat der Bauer nicht um „Planierung“, wie es im oben genannten Artikel geschildert wird, sondern um „Meliorierung“ seiner Bergwiese angesucht. Der Unterschied zwischen den Begriffen: „Meliorierung“ kommt vom lateinischen „melior“, was so viel wie „besser“ bedeutet. Im Zusammenhang mit dem Antrag bedeutet es so viel wie die Vereinfachung der Bewirtschaftung. „Planierung“ hingegen ist das Herstellen ebener Flächen, wobei die gesamten Unebenheiten durch Abtragen entfernt oder befüllt werden – was gleich sehr viel dramatischer klingt.
Laut technischem Bericht des Antrags soll nicht die gesamte Bergwiese der Meliorierung unterzogen werden, sondern nur 1.400 Quadratmeter von insgesamt fast 17.500, das heißt, nicht einmal ein Zehntel der Wiese. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Jahr 2013 den Landschaftsschutzplan der Gemeinde Graun beschlossen, dort wird explizit angeführt, dass auf höher gelegenen Flächen, welche im alpinen Grün liegen, Bodenverbesserungsarbeiten insofern gestattet sind, dass eine bessere maschinelle Bearbeitung der Flächen ermöglicht wird.
Auf Grundlage dieser Informationen hat die Baukommission der Gemeinde Graun dem Antrag des jungen Hofübernehmers statt gegeben. Von der Umweltschutzgruppe Vinschgau wurde dargestellt, dass durch die Arbeiten intakte Lebensräume zerstört würden und die Gemeinde als „Durchwinker“ fungiert hätte. Richtig ist aber, dass kein Waldgebiet, keine Sträucher und Trockenmauern durch die Meliorierung berührt oder gar zerstört würden. Außerdem würde keine Erde oder sonstiges Material zugeliefert, sondern nach den Arbeiten die entnommene Humusschicht auf der Wiese aufgetragen und mit standortgerechtem Saatgut angesät. Auch dies ist dem technischen Bericht zu entnehmen. Die Flora und Fauna würde also sehr wohl erhalten bleiben.
Des Weiteren wird der Bauer im Artikel als „Subventionsempfänger“ dargestellt. Darin heißt es, dass Bauern öffentliche Subventionen für die Planierung einer über 2.000 Meter hoch gelegenen Bergwiese erhalten. Richtig ist aber, dass wir Bauern überhaupt keine Beiträge mehr für Meliorationsarbeiten erhalten.
Bisher wurden solche kleineren Verbesserungen und Arbeitserleichterungen immer genehmigt. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, gilt er als Präzedenzfall für alle weiteren Anträge. Im genannten Fall müssten trotz Meliorierung einige Bereiche mit der Hand gemäht werden – von einer ausschließlich maschinellen und möglichst schnellen Mahd, wie im besagten Artikel dargestellt, kann nicht gesprochen werden.
Der Großteil von uns Bauern erledigt die Landwirtschaft als Nebenerwerb. Zudem haben die Nachfolger Interesse an einer Hofübernahme, doch dazu sollte ihnen keine Steine in den Weg gelegt, sondern ihnen die Arbeit erleichtert werden. Wir Bauern sind es, die die Bergwiesen erhalten. Es ist sich nicht auszudenken, wie das Landschaftsbild aussehen würde, wenn die Bergwiesen nicht mehr gemäht würden. In diesem Sinne bezeichnen wir Bauern uns keineswegs als „Landschaftszerstörer“, wie von der Umweltschutzgruppe angeprangert, sondern als Landschaftsschützer, Landschaftspfleger und Landschaftserhalter.
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