Dienstag, 12 April 2016 09:26

Mals hat geliefert

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s5 4061Mals - Der Gemeinderat von Mals, die SVP-Vertreter dort, haben die Durchführungsverordnung verabschiedet. Nicht ein totales Pestizidverbot, sondern eine Abstandsregelung ist’s geworden. In zwei Jahren soll die Regelung voll greifen - wenn sie gerichtlich standhält.

von Erwin Bernhart

Aus dem Pestizidverbot ist eine Kopie der Verordnung von Malosco geworden.

Die Kleingemeinde im Trentino hat eine Abstandsregelung durch alle Verwaltungsgerichte bis zum Staatsrat gewonnen. Der Fall ist ausjudiziert. In Mals sollen in zwei Jahren für alle Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen jener in zwei EG-Verordnungen, die die biologischen Pflanzenschutzmittel regeln - darin aber auch enthalten ist: „Mineralische Stickstoffdünger dürfen nicht verwendet werden.“) Mindestabstände von 50 Metern gelten und zwar zu jeglichen Gebäuden, Straßen, öffentlichen Plätzen, Wiesen. Die Malser Verordnung regelt die Abstände noch viel detaillierter. Genau geregelt ist der Umgang mit den Spritzmitteln und der Technik.
„Wir werden Messungen vornehmen, um festzustellen, ob diese Maßnahman ausreichend sind“, sagte BM Urlich Veith. Die Offene GemeindeListe Mals beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Peppi Stcher las eine fürs Ratsprotokoll bestimmte Erklärung vor: In Summe mangelnde Information der Gemeinderäte (eine versprochene Klausursitzung gab es nicht), Irreführung der Bürger und rechtliche Unsicherheit der geplanten Schritte.
„So haben wir die Chance zur Einstimmigkeit“, sagt dazu BM Veith unter anderem. Nach der Abstimmung (12 SVP-Gemeinderäte dafür und durch die Nichtbeteiligung der Offenen GemeindeListe Mals somit einstimmig) sagte Veith: „Wenn es zur Anfechtung kommt, werden wir uns mit allen Mitteln wehren.“
Derweil lässt die Plattform bäuerliche Zukunft Mals, in der unter anderem mehrere Bauern vereint sind, eine Rekursmöglichkeit über ihren Anwalt Arthur Frei prüfen. Tatsächlich ist die Unsicherheit und der Unmut in Teilen der Bauersleut’ groß. Denn jede neu angelegte Kultur, Apfel, Kirsche, Karfiol, Erdbeeren usw. hat sich an die neuen Bestimmungen zu halten. Denn mit der 50-Meter-Abstands-Regelung ist ein Anbau auch unter Agrios-Richtlinien in der Gemeinde Mals de facto nicht mehr möglich. Die Unsicherheit ist deshalb so groß, weil es bei mehreren Spezialkulturen wie Kirschen und Erdbeeren keine großartigen Referenz- oder Erfahrungswerte mit biologischem Anbau gibt, während im konventionellen Bereich eher eine gediegene Beratung geboten werden kann. Was nun? Wie auch immer ein möglicher Rekurs ausgehen und wie auch immer sich die Landwirtschaft in der Gemeinde Mals entwicklen wird, den sozialen Frieden kann man wohl nicht verordnen.


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