Montag, 20 Juli 2015 00:00

125 Jahre Feuerwehr und die Dorfordnung von 1611

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s15 Tschengls RainerTschengls - Im Jahre 1885 gab es in Tschengls einen großen Dorfbrand. Deshalb wurde auf Initiative des Dorfpfarrers Anton Lintner im Jahre 1890 die Feuerwehr gegründet und am 21. Juni wurde das 125-jährige Bestandsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr in Tschengels gefeiert. Zu diesem Anlass verfassten Rainer Loose, Herbert Raffeiner und Erwin Tarneller eine umfangreiche Festschrift. Darin wird nicht nur der große Einsatz gegen Brände, Muren und andere Naturkatastrophen dokumentiert, sondern auch das Leben in Tschengels, besonders die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet. Außerdem wurde die alte Dorfordnung abgedruckt und von Professor Rainer Loose ausführlich kommentiert. Am 4. Juli luden die Feuerwehr Tschengels und der Bildungsausschuss Laas zu einem Festvortrag in das Kulturhaus. Dabei stellte Professor Loose den vielen Zuhörern aus Tschengls und den interessierten Personen aus den Nachbargemeinden die alte Dorfordnung aus dem Jahre 1611 vor. Solche Dorfordnungen, welche in den „Tirolischen Weisthümern“ 1880 herausgegeben wurden, gab es in allen Dörfern Tirols. Mehrere Jahrhunderte lang bis zum Ersten Weltkrieg bestimmten sie das Zusammenleben in den Dörfern. Bevor es eine Feuerwehr gab, wurde in der Tiroler Feuerordnung und in der Dorfordnung bereits festgelegt, welche Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen waren und wie man sich im Falle eines Brandes zu verhalten hatte. Besonders genau wurden die Weiderechte, die Waldnutzung und die Wasserrechte geregelt, sowie die „Gmain Arbeit“, die notwendigen Arbeiten für die Gemeinde festgehalten. Jährlich am „Kassunta“, dem ersten Sonntag in der Fastenzeit gab es nach dem 12-Uhr-Läuten am Dorfplatz die Groß Gmain, die Versammlung aller verheirateten, männlichen Haus- und Hofbesitzer. Der Dorfmeister, zwei Almmeister, zwei Feld-Saltner und Feierabend-Saltner, die Hirten und Waaler wurden gewählt bzw. ernannt, es musste Rechenschaft über die Tätigkeit und die verhängten Strafen abgegeben werden, die Dorfordnung wurde verlesen und wichtige Beschlüsse wurden gefasst. Alle Hausbesitzer mussten anwesend sein, wer nicht anwesend war, musste Strafe bezahlen. (hzg)

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