Donnerstag, 02 Mai 2013 09:06

„Fadenscheinige Begründung“

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s5 9447Schlanders/Bozen - Fragen blieben aus. BM Dieter Pinggera hat vorgesorgt und - „um ein Zeichen nach außen zu setzen“ - die Schlanderser Gemeinderäte vor der jüngsten Ratssitzung auf traute Einigkeit eingeschworen. Das Zeichen ist ein Beschluss, der den Wantlbruch als wesentliche Einrichtung der Gemeinde Schlanders festlegt. Doch der Reihe nach: Weil man sich juridisch und politisch im Recht glaubt, hält man am Marmor-Kurs gegen das Land und gegen Laas fest und zieht vor den Staatsrat. Der Rekurs gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Marmorstraße ist unterwegs. Dieses hatte die Vorgehensweise der Gemeinde Schlanders - die Forststraße zum Wantlbruch zur Gemeindestraße zu erklären und ein Fahrverbot zu erlassen - für unzulässig erklärt. Das hatten nämlich Pinggera und Generalgemeindesekretär Georg Sagmeister im Gemeinderat beschließen lassen und als Aufhänger ein Landesgesetz hergenommen, das besagt, eine Forststraße dürfe dann in eine Gemeindestraße umgewandelt werden, „wenn sie eine wesentliche Einrichtung der Gemeinde mit der Ortschaft verbindet“. Das Verwaltungsgericht sah das anders. Zitat: „... es handelt sich beim Marmorbruch nicht um eine wesentliche Einrichtung der Gemeinde, denn damit sind öffentliche Dienstleistungseinrichtungen (Schulen, öffentliches Krankenhaus usw.) gemeint, nicht jedoch Industrieeinrichtungen, die von einer privaten Gesellschaft betrieben werden ...“.
„Das ist eine fadenscheinige Begründung“, sagte Pinggera jüngst im Rathaus, „ein Richter hat sich nicht in die meritorische Entscheidung einzulassen, nur dem Souverän der Gemeinde obliegt es, zu entscheiden, was eine wesentliche Einrichtung für die Gemeinde ist und was nicht.“ Der Souverän der Gemeinde – der Gemeinderat – hat dann auch sogleich einen Beschluss gefasst, jenen nämlich, den Marmorbruch als wesentliche Einrichtung der Gemeinde festzulegen. Nicht erwähnt hat man den Schluss der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes, der auch für den Staatsrat nicht unerheblich sein dürfte: „Es besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen der Klassifizierung als Gemeindestraße einerseits, weil es sich angeblich um eine wesentliche Einrichtung der Gemeinde handelt und – andererseits - der Auferlegung eines Fahrverbotes für die Allgemeinheit, die somit diese für sie wesentliche Einrichtung nicht mehr erreichen würde.“ (ap)


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2211 mal
Mehr in dieser Kategorie: « Heißes Eisen Leiser Protest »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.