Kommentar - In den Dolomiten vom Donnerstag (06.02.) wurde eine Abendveranstaltung in Steinegg mit dem Thema „Gehen ohne Abschied“ angekündigt. Fettgedruckte Überschrift: Thema Selbstmord. Drei Fragen stellte der Publizist (zö) der Psychologin Verena Pescolderung. In ihren Antworten gebrauchte sie ausschließlich die Begriffe Suizid, Suizidgedanken, Suizidversuche und Suizidabsichten. Der Interviewer hingegen benutzte gedankenlos den Begriff Selbstmord. Das Wort sollte im deutschen Wortschatz mit einer Ausnahme absolut verboten sein: zulässig nur noch bei Selbstmord-Attentätern. Nur bei diesen sind die negativen Qualifikationen vorhanden, die mit dem Begriff ‚Mord‘ verbunden sind. In der Verwendung des Begriffs „Mord“, der im Wort „Selbstmord“ enthalten ist, steckt die implizite Intention, Suizid begrifflich möglichst nahe an das schlimmste Verbrechen, welches unter Menschen verübt werden kann, heranzurücken. Das Wort ist von Martin Luther geschaffen worden. Für die Entscheidung, das eigene Leben aus freien Stücken zu beenden, sind in der deutschen Sprache verschiedene Begriffe gebräuchlich: Selbsttötung, Suizid oder Freitod. Mittlerweile gibt es drei bedeutende Gerichte in Europa, welche Suizid als Menschenrecht verstehen: das Schweizerische Bundesgericht (2006) in BGE 133/58; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in seinem Urteil Haas gegen die Schweiz vom 20. Januar 2011 und das deutsche Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid in Sachen Koch gegen Deutschland vom 2. März 2017. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte z.B. hat in seinem Urteil Haas gegen die Schweiz am 20. Januar 2011 festgestellt, es wäre „... das Recht eines Individuums, zu entscheiden, auf welche Weise und in welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, sofern es in der Lage ist, seine diesbezügliche Meinung frei zu bilden und dem entsprechend zu handeln.“ Langsam fällt – endlich! – das Suizid-Tabu. Dem müssen wir die Sprache anpassen. Ein Suizid wird gewählt, nicht ‚begangen‘; begehen bezieht sich in einem solchen Zusammenhang auf ein Delikt, was bei der Selbsttötung seit Friedrich II. von Preussen nicht mehr der Fall ist. (aw)