Theiners Ei

geschrieben von Ausgabe 7-19

s2 erwin 2854Richard Theiner, 15 Jahre lang Landesrat, zuletzt für Energie, Urbanistik und Naturschutz zuständig und heute Politpensionär, hat ein Vermächnis hinterlassen. Neben der vielgelobten Lösung im Stromstreit nach dem SEL-Skandal auch zwei „Goggelen“. Zum einen ist das das neue Urbanistikgesetz, welches seine Wirkung eigentlich erst entfalten soll. Allerdings wirkt die Panik vor dem Theiner’schen Gesetz schon heute. Denn die Anträge auf zweifelhafte Bauleitplanänderungen häufen sich in den Gemeinden und die jüngste Bauleitplanänderung ausgerechnet in Theiners Heimatgemeinde Latsch spricht Bände (sh. Seite 4). Das zweite Ei, das Theiner vor allem den Vinschgern hinterlassen hat, sind die vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen und die Parkordnung für den Nationalpark. Theiner hat in letzter Minute, kurz vor Weihnachten 2018, diesen Vorschlag noch in der Landesregierung durchgepeitscht. Damit ist eine tickende Zeitbombe scharf gestellt. Es geht vor allem um die Frage, wie sich die Landwirtschaft und der Tourismus im Nationalpark künftig einschränken lassen wollen. Geharnischte Stellungnahmen vor allem von Seiten des Bauernbundes und von Seiten des HGV sind zu erwarten. Kein Wunder, angesichts der Tatsache, dass gerade in den Nationalparkgemeinden Stilfs und Martell die Abwanderung am größten ist und dass genau diese zwei Gemeinden vom landesweiten Aufschwung etwa im Tourismus kaum profitieren konnten. Wie sagte Theiner vor einiger Zeit: „Das Leben im Nationalpark soll so attraktiv werden, dass jene, die außerhalb wohnen, wünschten, sie wohnten im Nationalpark.“ Ein Ei, sagt man im Vinschgau.

{jcomments on}

Gelesen 1793 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.