Dienstag, 30 Oktober 2018 09:26

Steuerfreie Nachfolgeregelung wie lange noch?

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s48 112114168 SGastbeitrag: Norma Waldner

Italien gilt in Bezug auf die Regelung der Nachfolge europaweit als Steuerparadies. Die grosse Herausforderung einer „gerechten“ Aufteilung des eigenen Vermögens zwischen den Nachkommen wird demnach leider größtenteils zeitlich aufgeschoben.


Derzeit bleiben Schenkungen in direkter Linie bis zum Gesamtbetrag einer Million Euro pro Nachkommen von Steuern verschont. Weiters werden bestimmte Vermögenswerte entweder nicht zum Marktwert (beispielsweise Katasterwerte bei Immobilien) bewertet oder überhaupt nicht berücksichtigt.
Bei der Übergabe des Vermögens sollte jedoch nicht nur der steuer- und erbrechtliche Aspekt betrachtet werden; der Schenkungsgeber darf dabei die Absicherung des eigenen Lebensstandards nicht vergessen.
Es gibt, besonders in Anbetracht einer Betriebsübergabe verschiedene Rechtsinstrumente, durch die eine Möglichkeit geboten wird möglichst auch die Interessen der Familienmitglieder zu  berücksichtigen, um Konfliktsituationen im familiären Bereich vermeiden zu können. Aus steuerlicher Sicht sind die Schenkung von Betrieben oder Betriebszweigen, von Geschäftsanteilen von Personengesellschaften und von Geschäftsanteilen oder Aktien von Kapitalgesellschaften mit denen der Begünstigte die Kontrolle erwirbt steuerfrei, sofern sich der Erbe verpflichtet das Unternehmen für 5 Jahre weiterzuführen bzw. die Geschäftsanteile oder Aktien für den selben Zeitraum zu halten.
Durch den Abschluss eines Familienvertrages (patto di famiglia) z.B. kann der Unternehmer oder Inhaber von Gesellschaftsanteilen zu Lebzeiten sein Unternehmen teilweise, oder auch zur Gänze seinen Nachkommen in direkter Linie übertragen. Nachdem es sich um einen Vertrag handelt, muss dieser von den einzelnen pflichtteilsberechtigten Erben vor einem Notar unterzeichnet werden. Diese Form der Übertragung schützt den Übernehmer vor zukünftigen Forderungen der restlichen Pflichterben.
Eine andere, etwas weniger bekannte, aber in vielen Fällen eine zu empfehlende Form der Nachfolge, ist der sogenannte „Trust“. Dieses Rechtsinstrument ist eine Art einseitiges Rechtsverhältnis, in dem der Treugeber über seine gegenwärtigen und auch künftigen Vermögensgegenstände detailliert bestimmen kann. In diesem Rechtsverhältnis können die Begünstigten genau bestimmt werden. Der Trust wird unter anderem als wirkungsvolles Instrument genutzt, damit der Treugeber selbst im Alter oder in Krankheitsfällen versorgt ist und gleichzeitig seine Erbfolge – auch auf unkonventionelle Art und Weise – langfristig regeln kann. Die Nachkommen könnten zum Beispiel noch nicht bereit sein das Vermögen zu übernehmen bzw. das Unternehmen zu führen. Es kommt auch vor, dass die Ehepartner der Erben entscheidenden Einfluss nehmen, sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung, sollten sie einen Teil des Firmenvermögens für sich beanspruchen.
Aus diesen Gründen suchen die Unternehmenseigentümer nach Wegen, welche den Betrieb sowie das Privatvermögen im Falle einer Vermögensübertragung vor einem Zerfall, einer Zersplitterung oder vor Misswirtschaft schützen. Wie kurz auszugsweise dargelegt, stellt die optimale Nachfolgeregelung eine nicht unerhebliche Hürde dar, welche es zu überwinden gilt. Interessierte sollten sich rechtzeitig mit dem Thema befassen und Hilfeleistungen suchen, da der Gesetzgeber bereits Anlauf genommen hat die Steuerbegünstigung streichen bzw. stark reduzieren zu wollen.

Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2428 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.