Dienstag, 12 Juni 2018 12:00

Zurück auf Los

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s4 8258Bozen/Langtaufers - Die Landesregierung mit LH Arno Kompatscher an der Spitze hat ihren Beschluss über die Ablehnung „des ergänzenden Eingriffs in die Skizone Langtaufers“ am 29. Mai 2018 aufgehoben. Im Selbstschutzweg. Es geht also zurück auf Los. Damit ist die Landesregierung dem Antrag der Oberländer Gletscherbahn gefolgt, welche am 6. Februar 2018 der Landesregierung diese Rücknahme des Beschlusses vom 19. Dezember 2017 nahe gelegt hatte. Unter anderem mit dem Hinweis, dass ein Interessenskonflikt des Umweltbeirat-Mitgliedes Georg Simeoni, dem Präsidenten des AVS, vorliege. Bei einem ähnlich gelagerten Interessenskonflikt habe das Verwaltungsgericht Bozen einem Rekurs der Marinzen GmbH betreffend die Ablehnung eines ergänzenden Eingriffes in den Skizonen Kastelruth und Seiseralm stattgegegeben. Die Landesregierung begründet die Aufhebung ihres ablehnenden  Beschlusses in Bezug auf die Verbindung mit dem Kaunertaler Gletscher damit, dass sich ein ähnlicher Interessenskonflikt ergebe. „Denn auch hier hat der AVS einerseits am 28. Juni 2016 einen Einwand gegen den ergänzenden Eingriff vorgelegt und andererseits hat der Präsident desselben Vereines an der Bewertung des ergänzenden Eingriffes im Umweltbeirat mitgewirkt.“ Eine zweite Blöße vor dem Verwaltungsgericht ist   man damit entgangen. (eb)

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 1817 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.