von Albrecht Plangger - Die Arbeit in Rom hat wieder begonnen und noch dreht sich alles um´s Wahlgesetz. Am 8. Juni wurde das staatliche Wahlgesetz mit seiner Sonderregelung für Südtirol und seinen Ein-Mann/Frau Wahlkreisen in der Abgeordnetenkammer „versenkt“. Gleichzeitig wurde auch das gesamte staatliche Wahlgesetz versenkt, um vorzeitige Neuwahlen – zeitgleich mit Deutschland, Österreich oder den Regionalwahlen auf Sizilien – zu verhindern. Außer einigen wenigen Abgeordneten (Biancofiore und Fraccaro) ist es nicht um eine spezifische Südtiroler Regelung gegangen. Die geheime Abstimmung hatte es nämlich ermöglicht, die „Notbremse“ zu ziehen und vorzeitige Neuwahlen zu verhindern. Somit sind alle noch im Parlament statt im Wahlkampf. Die meisten Abgeordneten hätten auch kein Problem damit, die Wahlkreise in Südtirol wieder einzuführen, allerdings kann dies nur in der zweiten Lesung im Senat gemacht werden. Dort sind die Mehrheiten aber noch enger als in der Kammer und auch dort kann es bei der geheimen Abstimmung „Heckenschützen“ geben, die dann wieder alles zu Fall bringen. In dieser Situation sind wir zur Zeit ein „gesamtstaatliches Hindernis“ und könnten zum Prügelknaben werden, weil gerade wegen uns kein neues Wahlgesetz zustande kommt.
Mögliche Alternativen sind, alles bis nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für das Jahr 2018 auf November zu verschieben bzw. den Senat – anstatt Kammer – mit der Erarbeitung eines Wahlgesetzes zu betrauen (wenn dies auch als gewaltiges Armutszeugnis für die Abgeordnetenkammer gewertet würde).
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