Dienstag, 11 Juli 2017 12:00

Zukunftsweisendes Projekt vor Entscheidung

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s5 5509Obervinschgau - Vor rund einem Jahr wurde das Projekt zum Zusammenschluss der beiden Skizonen Langtaufers und Kaunertal bei den Behörden eingereicht. Im Juli 2017 möchte die Südtiroler Landesregierung eine Entscheidung treffen. Einstweilen liegen ein verneinendes Umweltgutachten vom Februar 2017 und ein ungünstiges Vorgutachten der Raumordnung vor, welches sich vorwiegend auf das verneinende Umweltgutachten stützt. Die Oberländer Gletscherbahn AG hat nun bis 8. Juli 2017 Zeit, zu den ungünstig bewerteten Punkten Stellung zu nehmen. „Wir können alle missbillig bewerteten Punkte entkräften und werden dies auch mit  Gewissenhaftigkeit tun“, erklärt Paul Jakomet, Geschäftsführer der Gletscherbahn AG. In der Hauptsache geht es bei den Ablehnungen um drei Bereiche: Umwelt, Landesplanung und Wertschöpfung. Das Umweltgutachten vom Februar 2017 und das Vorgutachten der Raumordnung bewerten die Skipistenvariante vom Karlesjoch durch das Melagtal verneinend. Diese Variante wurde bereits im Dezember 2016 von der Gletscherbahn AG zurückgezogen und mit jener vom Weißseejoch nach Langtaufers ersetzt. Die Weißseejochvariante wird von den prüfenden Ämtern nur nebenbei erwähnt. Die entscheidend ablehnenden Bewertungen beziehen sich auf die zurückgezogene Karlesjoch-Melagtal-Variante. Die Weißseejochvariante unterscheidet sich wesentlich von der zurückgezogenen Karlesjoch-Variante und wird auch vom Umweltbeirat als eindeutig umweltschonender bewertet. Der dritte beanstandete Bereich, die Wertschöpfung, befürchtet ungünstige Auswirkungen auf die anderen Skigebiete im Obervinschgau. „Das ist nicht wahr – das Gegenteil ist der Fall“ meint Jakomet. Alle Präzedenzfälle zeigen, dass es zu gegenseitigen Befruchtungen gekommen sei. Die Oberländer Gletscherbahn wird nun zu den Punkten Stellung nehmen, Unterlagen nachreichen und ein Gespräch mit den Entscheidungsträgern beantragen, um die offenen Themen zu klären. Befürworter und Gegner warten nun gespannt auf eine Entscheidung der Landesregierung. (aw)

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