Montag, 16 November 2015 12:00

Winterreifen

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Vinschgau/Südtirol - Auf allen Staats- und Landesstraßen in Südtirol ist vom 15. November bis einschließlich 15. April Winterausrüstungspflicht.
Auf Staats- und Landesstraßen:
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen ALLE Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten (bzw. mit einer gleichwertigen, homologierten Ausstattung) fahren.
Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit und wird der Öffentlichkeit mittels Anbringung der entsprechenden Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht und gilt als aufgehoben mit der Entfernung bzw. Verdeckung derselben.
A22 Brennerautobahn (Abschnitt Brenner - Affi):
Vom 15. November bis zum 15. April besteht Winterausrüstungspflicht (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen).
Winterausrüstungspflicht in ÖSTERREICH
Vom 1. November bis zum 15. April dürfen PKW und LKW bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren.
GEMEINDEPOLIZEI VINSCHGAU

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2430 mal
Mehr in dieser Kategorie: « Altwerden im Dorf Räuber wird Pfarrer »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.