Dienstag, 01 Mai 2018 12:00

Wer zahlt die Zeche?

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s5 titel 7 18Laas/Schlanders/Göflan - Das Verwaltungsgericht Bozen hat in der Causa „Marmorabtransport“ kürzlich  weitere Urteile gesprochen und diese am 17. April 2018 veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht hatte über gleich zwei Rekurse zu befinden. Einer kam von der Lechner Marmor AG und einer von der Lasa Marmo GmbH.

Beide in der St0ßrichtung deckungsleicht. Beide gegen die Akten gerichtet, die im Zusammenhang mit dem Marmortransport vom Göflaner Wantlbruch über die Forststraße nach Göflan in Verbindung stehen. Zum einen gegen die provisorische Fahrtgenehmigung, ausgestellt vom Forst-Landesrat Arnold Schuler, zum anderen gegen die Verfügung von BM Dieter Pinggera zum Befahren des Forststraße mit Ausnahmegenehmigungen und für die Annullierung des positiven Gutachtens des Nationalparkdirektors. Das Verwaltungsgericht, wie schon öfters beschrieben, ist in der Angelegenheit „Vinschger Marmor“ fit. Denn es hatte in den vergangenen 12 Jahren jedes Jahr ähnliche Rekurse zu behandeln. Deshalb zerklaubt es genüsslich einige Akten und zitiert hie und da eigene Urteile aus der Vergangenheit. Beispielsweise die Ausnahmeregelung von BM Dieter Pinggera. So ist das Verwaltungsgericht der Meinung, dass Pinggera seine Kompetenzen überschritten habe in einem Bereich, der ausschließlich der autonomen Provinz bzw. dem jeweiligen Forst-Assessor zusteht.  Auch das positive Gutachten von Seiten des Nationalparkes wird gerügt, auch weil es sich jährlich mit dem Hinweis auf ein „Provisorium“ und jährlich mit dem Hinweis, dass es sich um eine Abtransportperiode von „maximal bis zum 30. November“ handle.
Das Verwaltungsgericht hält aber auch fest, dass es nicht so sein könne, dass der Abtransport auch der Göflaner Marmorblöcke automatisch über die Laaser Schrägbahn laufen müsse, nur weil die Akten für den Transport über Göflan illegitim seien. Vielmehr hätten sich die Verwaltungen, die Gemeinde Schlanders, die Landesregierung seit Jahren bemühen können, so das Verwaltungsgericht, eine einheitliche Lösung für alle zu finden.
Der Rekurs der Lechner Marmor AG wurde nicht weiter behandelt, der Rekurs der Lasa Marmo GmbH angenommen und die Akten der Verwaltungen annulliert. Von einigem Interesse dürften die verhängten Verfahrensstrafen sein. Denn die Gemeinde Schlanders wird mit 5.000 Euro zur Kasse gebeten, die autonome Provinz mit 4.000 Euro und sogar die Göflaner Marmor GmbH hat 3.000 Euro beizutragen. Nur die Fraktion Göflan ist ohne größere monetäre Blessur davongekommen. Die annullierten Akten betreffen alle das Jahr 2017. Diese Saison ist längst vorbei und der Göflaner Marmor heruntertransportiert. Jedes Jahr im Langes kommen die nachträglichen Urteile und jedes Mal ist die Zeche dafür zu bezahlten. Bisher hat diese Zeche immer der Schlanderser Steuerzahler mit Geld aus der Gemeindekasse bezahlt. Ob es diesmal anders sein wird? (eb)

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