Dienstag, 26 April 2016 00:00

Patientenverfügung und ein menschenwürdiges Sterben

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s25sp2 plangger tschollSchlanders - Die Fortschritte in der Medizin sind ein großer Segen, sie verlängern das Leben und bieten viele Möglichkeiten, die es früher nicht gab. Aber diese Fortschritte machen auch Angst. Dies meinte Anita Tscholl von der Caritas Hospizbewegung bei einem Informationsabend zum Thema Patientenverfügung, organisiert vom Pfarrgemeinderat, vom Bildungsausschuss und vom KVW. Das Hospizbüro in Schlanders wird von Anita Tscholl koordiniert. Hauptaufgabe der Hospizbewegung ist es Schwerkranken und Sterbenden beizustehen, die Angehörigen von Schwerkranken zu unterstützen und Trauernde in ihrer Trauerarbeit zu begleiten. Nicht nur durch die Fortschritte in der Medizin, auch durch den gesellschaftlichen Wandel haben sich das Sterben und die Einstellung zum Tod verändert. War es früher eine sehr private, familiäre Angelegenheit, so sterben heute viele Menschen im Krankenhaus. Es gibt Möglichkeiten, das Leben zu verlängern und die Sterbephase zu verzögern. Durch die Patientenverfügung soll jeder einzelne mitbestimmen, was für ihn in seiner letzten Lebensphase wichtig ist, damit es ein Leben in Würde und ein menschenwürdiges Sterben wird. Die Angst vor Schmerzen, vor Einsamkeit, davor, anderen zur Last zu fallen, die Wahrheit über den eigenen Gesundheitszustand nicht zu erfahren, dies beschäftigt viele Menschen im Alter, aber auch die Angst bei Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit anderen ausgeliefert zu sein. Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass jemand entscheidungsunfähig ist. Es soll dabei angegeben werden, welche medizinischen Behandlungen man wünscht bzw. ablehnt. Aber es sollte eigentlich um mehr gehen. Anita Tscholl meinte, dass das Ausfüllen einer Patientenverfügung eine Auseinandersetzung mit dem Leben und dem Sterben sein sollte, damit man sich selber bewusst wird, was in der letzten Lebensphase wichtig ist, welche Wünsche man hat und was man auch nicht will.  Man sollte mit Angehörigen und dem Hausarzt darüber reden, man soll eine Vertrauensperson für den Fall benennen, dass man nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung soll das alles schriftlich festgehalten werden, damit die Ärzte und Angehörigen dies berücksichtigen können. Tscholl betonte, dass diese Patientenverfügung immer wieder verändert werden kann. Sie sollte beim Vertrauensarzt und einer Vertrauensperson aufbewahrt werden. (hzg).
Für persönliche Gespräche ist Anita Tscholl in Schlanders bei der Caritas jede Woche am Montag und Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr erreichbar.
Anmeldungen unter Tel. 366 58 89 441 oder unter anita.tscholl@caritas.bz.it

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 1954 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.