Dienstag, 06 Januar 2015 00:00

Mals wie geht’s weiter?

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s14 2014 LR SchulerBisher
Trotz des negativen Gutachtens der Staatsadvokatur, des Regierungskommissariats, schriftlicher Stellungnahme der Abteilung Gemeindeaufsicht und des Hinweises des Ministerratspräsidiums auf ein mögliches EU-Verfahren gegen den Staat, wurde in Mals die „Volksabstimmung“ zum sogenannten „Pestizidverbot“ abgehalten.


Dabei hat der Gemeinderat die entsprechende Fragestellung im Interpretationswege im letzten Moment noch geändert und den Passus „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ eingebaut. Somit ist zwar das Thema geblieben, die Umsetzung blieb aber offen.
Zudem hat die von der Gemeinde eingesetzte Kommission für die Zulassung der Abstimmung in ihrer letzten Sitzung für nicht zuständig erklärt, das Thema auf die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und auch nicht darauf, ob dieses den EU-Normen entspricht.
Um Diskussionen über die Zuständigkeit  zu vermeiden und vor allem, um im Nachhinein nicht über die Umsetzbarkeit diskutieren zu müssen und erst recht, um möglicherweise jahrelange und teure Rechtsstreitereien zu vermeiden, hat der Regionalrat inzwischen die Regelung über die Gemeindekommissionen zu Volksabstimmungen dahingehend geändert, dass diese eine Richterkommission sein muss und bei der Bewertung der Anträge auch die rechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen sind.
Nun sollten in der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2014  die entsprechenden Änderungen der Gemeindesatzung vorgenommen werden. An dieser Sitzung teilgenommen haben auch der von der Gemeinde beauftragte Professor Marino Marinelli und Anwalt Andrea Manca.
Leider ist mir nicht bekannt, ob diese ein schriftliches Gutachten ausgearbeitet haben und ich war auch nicht bei der Sitzung anwesend um ihre mündlichen Aussagen bewerten zu können.

Wie geht’s weiter?
Auf Anfrage eines Mitgliedes des Gemeinderates hat die Abteilung Gemeindeaufsicht zur vorgelegten Satzungsänderung Stellung genommen. Laut Gemeindeaufsicht ist auch eine in dieser Form abgeschwächte Satzungsänderung („im Rahmen des rechtlich möglichen“) nicht möglich, denn das Thema als solches fällt nämlich nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde.
In Bezug auf die Zulassung bzw. das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und die Abstandsregelungen gibt es Bestimmungen auf Ebene der  EU (Prüfung der Wirkstoffe) der Mitgliedstaaten (Zulassung - PAN) und es gibt die  Landesleitlinien, welche allesamt keinen Spielraum für Gemeinden vorsehen.
Als Argument dafür, dass es trotzdem Zuständigkeiten in diesem Bereich gibt, wurde immer wieder das Vorsorgeprinzip genannt, nachdem der Bürgermeister im Sinne des Schutzes der Gesundheit  Spielraum hätte. Aber dann bräuchte es keine entsprechende Regelung in der Gemeindesatzung. Allein schon die Formulierung „im Rahmen des gesetzlich Möglichen“ zeigt, dass die eventuellen Zuständigkeiten des Bürgermeisters diesem nicht über die Satzung zugesprochen werden. Wer bewertet dann aber die Gesundheitsgefährdung? Das Volk über eine Abstimmung? Der Bürgermeister? Wie wird die Gesundheitsgefährdung von Pflanzenschutzmitteln begründet, wenn diese eine EU-Zulassung haben und in Deutschland von den Bundesämtern für Verbraucherschutz, Gesundheit und Umwelt und in Italien vom Gesundheitsministerium geprüft worden sind?
Wie begründet man, dass die Art der Herstellung über die Gesundheitsgefährdung entscheidend ist (das Verbot soll für chemisch-syntetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel gelten) und nicht die Toxizität? Wie rechtfertigt man, dass sich diese Gefährlichkeit auf landwirtschaftliche Flächen beschränkt und ein Verbot nicht auch für Privatgärten oder in den Wohnzimmern gelten soll (wie im Vorfeld der Abstimmung angekündigt)?
Wie will man ein Verbot, das in der Folge wohl unmöglich nur für die landwirtschaftlichen Flächen gelten kann, kontrollieren?
Und warum im Sinne der Volksgesundheit nur ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln?  
Bereits im Falle der Strahlen-
belastung durch Handyumsetzer  hat sich gezeigt, dass sich aufgrund hypothetischer Gefahrenszenarien eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem Gemeindegebiet nicht verbieten lässt.
Sollte die Gemeinde Verbote zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln durchsetzen können, wäre dies sicherlich ein Quantensprung in Sachen Autonomie der Gemeinden und Zuständigkeiten der Bürgermeister, wenn nicht, dann hat man den Bürgern von Mals und der Öffentlichkeit etwas vorgemacht und Erwartungshaltungen geweckt, welche nicht erfüllt werden können.
Wie auch immer, ich bin davon überzeugt, dass die Entwicklung des Oberen Vinschgaus viele Möglichkeiten zulässt und ein tolles Modell entwickelt werden könnte. Dies kann aber nicht über teure Gutachten und womöglich lange Prozesse erreicht werden, sondern kann nur gemeinsam, zwischen Politik und Bürger.
Man sollte deshalb so schnell wie möglich wieder zu einem gemeinsamen Tisch zurückkehren.
Landesrat Arnold Schuler

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