Ausschreibung Bahndienste bis 2040: Zwei Teilnehmende

Nun beginnen die vorgegebenen verschiedenen Prüfungsverfahren für die Angebote, die bei der Ausschreibung der Bahndienste in Südtirol eingegangen sind. (Foto: LPA/Alessandro Veronesi) Nun beginnen die vorgegebenen verschiedenen Prüfungsverfahren für die Angebote, die bei der Ausschreibung der Bahndienste in Südtirol eingegangen sind. (Foto: LPA/Alessandro Veronesi)

Zwei Unternehmen beteiligen sich mit ihren Angeboten an der europaweiten Ausschreibung für die Vergabe der Bahndienste in Südtirol bis 2040

BOZEN (LPA). Bis zum 6. Februar konnten Interessierte ihre Angebote für die europaweite Ausschreibung für die Vergabe der Bahndienste im öffentlichen Nahverkehr über das Vergabeportal einreichen. Insgesamt sind zwei Angebote bei der Agentur für öffentliche Verträge eingegangen, und zwar eines vom Unternehmen SAD Nahverkehr AG und eines vom italienischen Bahnunternehmen Trenitalia.

Ausschreibung von 1,64 Milliarden Euro 

Nun beginnen die vorgegebenen Prüfungsverfahren für die Angebote durch die Vergabeagentur. Die Dienste für den regionalen Bahnverkehr und somit rund 7 Millionen Bahnkilometer pro Jahr wurden im August EU-weit ausgeschrieben (LPA berichtete). Dabei betrug die Ausschreibungssumme rund 1,64 Milliarden Euro, aufgeteilt auf 15 Jahre. Die nach dem neuen Modus zu vergebenden Diensten sollen im Laufe des Jahres 2025 starten. Die erstmalige Ausschreibung dieser Dienste ist aufgrund der EU-Richtlinien notwendig geworden.

Für Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ist die Ausschreibung ein weiterer Schritt für den Ausbau und die Verbesserung der Dienste für die Fahrgäste. Gerade bei der Bahn werden mit der Elektrifizierung der Vinschgerbahn, der Riggertalschleife und langfristig mit dem BBT und dem weiteren Ausbau der lokalen Infrastruktur die Dienste deutlich potenziert, so wie es der Landesplan für nachhaltige Mobilität und der Klimaplan vorsehen.

Mit ANAC und ART abgestimmt

Die Ausschreibung für Südtirol wurde von der Landesabteilung Mobilität und der Vergabeagentur des Landes, mit Beratung durch Fachleute sowie in Abstimmung mit der Wettbewerbsbehörde AGCM, der Behörde für Verkehrsregelung ART und der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANACausgearbeitet. Für den Bereich gelten neben den Vorgaben der EU (EU-Verordnung Nr. 1370 von 2007) auch jene des Mobilitätsgesetzes des Landes und des Vergabekodexes. 

san

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