Die dritte Gesetzgebungskommission des Landtages hat heute, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen zum Haushalt genehmigt. „Darin enthalten sind weitere 30 Millionen Euro für die im BÜKV und für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorgesehene Akontozahlung. Ein weiterer Schritt, um noch heuer einen ersten Teilvertrag mit einer Akontozahlung umsetzen zu können“, zeigt sich SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder erfreut.
Nach den jüngsten Gesprächen mit den Gewerkschaften haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof erste Schritte gesetzt und dem Landtag einen Vorschlag zu Haushaltsänderungen vorgelegt, der auch Mittel für einen ersten Teilvertrag für den bereichsübergreifenden Bereich und auch für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorsieht.
Die 3. Gesetzgebungskommission des Landtages hat diese Änderungen zum Haushaltsvorschlag 2024-2026 am heutigen Montag (16. September) gutgeheißen. „Somit kann der Landtag bei seiner nächsten Sitzung Anfang Oktober weitere 30 Millionen Euro für eine erste Auszahlung der Inflationsanpassung zur Verfügung stellen“, erklärt Stauder. Im Haushalt 2024 waren bisher 150 Millionen Euro vorgesehen. Davon wurden jedoch 80 Millionen Euro bereits für laufende Vertragsverhandlungen in verschiedenen Bereichen verpflichtet. Mit diesen zusätzlichen 30 Millionen Euro stehen nun also 100 Millionen Euro für eine weitere Anzahlung auf den Inflationsausgleich zur Verfügung. Die Auszahlung des restlichen Betrages wird im Frühjahr 2025 erfolgen.
„Um den Verlust der Kaufkraft der letzten Jahre auszugleichen und den Landesangestellten angemessene Löhne bieten zu können, ist es wichtig, dass bereits im heurigen Haushalt Teile der dafür notwendigen Geldmittel eingeplant werden. Zusätzliche Geldmittel werden dann natürlich in der anstehenden Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vorgesehen“, so Stauder.
Weitere Haushaltsänderungen, die heute in der dritten Gesetzgebungskommission genehmigt wurden, betreffen jeweils weitere 15 Millionen Euro für die Wildbachverbauung und den Steinschlag- und Lawinenschutz.
sa