Höfekommissionen: Fachwissen als Basis für wichtige Entscheidungen

Geschlossene Höfe haben jahrhundertelange Tradition - flächenmäßige Änderungen, Neubildungen oder Auflösungen müssen von den örtlichen Höfekommissionen gutgeheißen werden. (Foto: LPA/Abteilung Landwirtschaft) Geschlossene Höfe haben jahrhundertelange Tradition - flächenmäßige Änderungen, Neubildungen oder Auflösungen müssen von den örtlichen Höfekommissionen gutgeheißen werden. (Foto: LPA/Abteilung Landwirtschaft)

Über Änderungen, Auflösung und Neubildung von geschlossenen Höfen befinden 136 örtliche Höfekommissionen. Vor allem ihre Präsidenten brauchen Fachwissen - das wurde ihnen kürzlich vermittelt. 

Gut 13.400 geschlossene Höfe gibt es in Südtirol, die Zahl ist stabil. In den letzten zehn Jahren gab es gleich viele Auflösungen und Neubildungen, nämlich jeweils 156. Über Auflösung und Neubildung, aber auch flächenmäßige Änderungen, befinden die 136 örtlichen Höfekommissionen. Bei den Entscheidungen müssen viele Bestimmungen berücksichtigt werden, somit ist ein Wissen darum unerlässlich. Die neuen örtlichen Höfekommissionen wurden im Dezember eingesetzt (LPA hat berichtet) - insgesamt 580 Personen wurden ernannt, es gibt 18 Präsidenten. 

Sie wurden kürzlich zu einer Schulung in die Abteilung Landwirtschaft eingeladen. Dabei ging es um bürokratische, fachliche und rechtliche Themen: Antikorruption und Datenschutz waren genauso Themen wie das neu überarbeitete Antragsformular an die örtlichen Höfekommissionen, es wurden die Verfahrensabläufe erläutert, aber auch die transparente Verwaltung und Skartierung der Akten vergegenwärtigt.  Diskutiert wurde über das Ermessen bei den Entscheidungen der Kommissionen und unterstrichen, dass in jedem Fall detaillierte Begründungen anzuführen sind. Diese bestehen nicht nur in einem Verweis auf die Rechtsbestimmungen, sondern in Rechtsausführungen, die mit der Sachverhaltsfeststellung und mit der Beweislage zu verknüpfen sind. 

Ungefähr 1.200 Entscheidungen werden jährlich von den örtlichen Höfekommissionen getroffen. Bei Neubildungen oder Auflösungen von geschlossenen Höfen sowie bei Abtrennungen von Gebäuden beliebiger Art (auch Bauvolumen oder Teile von Gebäuden) ist zusätzlich der Sichtvermerk der Abteilung Landwirtschaft vorgesehen. Im Schnitt werden jedes Jahr etwa 250 Bewilligungen der örtlichen Höfekommissionen überprüft. Entscheidungen der örtlichen Höfekommission können vom Betroffenen zur erneuten Bewertung im Beschwerdeweg an die Landeshöfekommission weitergeleitet werden. Diese Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern und wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 199 Beschwerden eingereicht.

"Der geschlossene Hof hat sich über die Jahrhunderte bewährt. So wurde verhindert, dass die Höfe in der Erbfolge aufgeteilt wurden und damit garantiert, dass die geschlossenen Höfe in ihrem Ausmaß erhalten bleiben und die Grundlage für den Unterhalt der bäuerlichen Familie gewährleistet ist", sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher. 

 

uli

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