Abbau von mineralischen Rohstoffen: Neue Verordnung genehmigt

Eine Neuerung der Verordnung sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Sie werden von den Gemeinden verwaltet und zu 51  Prozent über die Anbaubeiträge der Steinbrucheigentümer finanziert. (Foto: Unsplash) Eine Neuerung der Verordnung sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen. Sie werden von den Gemeinden verwaltet und zu 51 Prozent über die Anbaubeiträge der Steinbrucheigentümer finanziert. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat die Durchführungsverordnung zum Gesetz "Abbau von mineralischen Rohstoffen" verabschiedet. So soll das Gleichgewicht bei der Nutzung der Ressourcen sichergestellt werden. 

Gestern (Dienstag, 26. März) hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz "Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen" genehmigt. Hauptziel des neuen Gesetzes und der Durchführungsverordnung ist es, ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an Rohstoffen und einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang bei deren Gewinnung zu gewährleisten. Das bedeutet, den Unternehmen eine stabile und wirtschaftliche Versorgung zu garantieren und gleichzeitig die Unversehrtheit der Landschaft und der natürlichen Umwelt zu bewahren.

Wie der Landeshauptmannstellvertreter und Landesrat für  Handel und Dienstleistungen, Handwerk und Industrie, Marco Galateo, betonte, "steht dieser Sektor vor großen Herausforderungen und befindet sich oft im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bauunternehmen und den Prioritäten des Landschaftsschutzes. Man darf nicht vergessen, dass das gewonnene Material nicht nur für Gebäude und Fabriken, sondern vor allem für den Bau wichtiger öffentlicher Infrastrukturen wie Straßen, öffentlichen Gebäuden und Wohnungen von grundlegender Bedeutung ist".

Neu: Ökologische Ausgleichsmaßnahmen 

Zu den Neuerungen der Verordnung gehören insbesondere die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die künftig von den Gemeinden verwaltet und zu 51  Prozent über die Anbaubeiträge der Steinbrucheigentümer finanziert werden sollen. Diese Maßnahmen, die sich an denen orientieren, die bereits bei Wasserkraftwerken angewandt werden, sind ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass jedes Projekt einen positiven Beitrag zum Landschaftsschutz leistet.

Die genehmigten Bestimmungen betreffen auch die Verwaltung der Lagerstätten für die Umweltsanierung, die jährliche Überwachung der Abbautätigkeiten und die für die Genehmigungen erforderlichen Unterlagen, wodurch Transparenz und eine wirksame Kontrolle dieses Sektors gewährleistet werden.

"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ziel des neuen Gesetzes und damit der heute verabschiedeten Durchführungsverordnung darin besteht, die ökologische Nachhaltigkeit und Kompatibilität bei der Bewirtschaftung lokaler mineralischer Rohstoffe zu gewährleisten und so die Grundlage für eine Zukunft zu schaffen, in der die natürlichen Ressourcen mit Bedacht und mit Rücksicht auf künftige Generationen bewirtschaftet werden", erklärt Galateo.

ft/uli

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