Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute im Landtag vom Stand der Dinge bei den Autonomieverhandlungen mit Rom berichtet. „Der Landeshauptmann legt Wert darauf, dass die Landtagsabgeordneten über die jetzt beginnenden Verhandlungen informiert sind und wird weiterhin regelmäßig im Landtag darüber berichten“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder.
In seinen Ausführungen ging Landeshauptmann Kompatscher auf das Warum, die Ziele, den Zeitplan der beginnenden Verhandlungen und seine letzten Gespräche mit der römischen Regierung ein.
„Infolge der Verfassungsreform 2001 hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung die Grenzen der autonomen Gesetzgebung Südtirols enger ausgelegt als bis dahin; auch in Bezug auf jene Zuständigkeiten, die das Land Südtirol bereits vor 2001 hatte. Zwar wurden keine Kompetenzen entzogen, neue Kompetenzen sind sogar hinzugekommen. Insgesamt kommt man aber nicht umhin, durch eine generelle Reform des Autonomiestatuts die Standards der Gesetzgebung bezogen auf alle Kompetenzen, die Südtirol hat, wiederherzustellen“, so der Landeshauptmann zur Dringlichkeit dieser Verhandlungen.
Ministerpräsidentin Meloni hat in ihrer Regierungserklärung im Oktober 2022 bereits eine diesbezügliche Aussage getroffen. Die Regierung in Rom hat zugesichert, jene Autonomiestandards wiederherzustellen, die 1992 zur Streitbeendigungserklärung durch die Republik Österreich geführt haben.
Auf Basis des Entwurfs eines Verfassungsgesetzes, den Kompatscher im Rahmen des Festivals "Italien der Regionen" in Turin, in seiner Funktion als Koordinator der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut, Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Anfang Oktober letzten Jahres in Mailand persönlich überreicht hat, sollen nun die Verhandlungen beginnen und bis Juni abgeschlossen sein.
Der Entwurf sieht eine Änderung der Sonderstatute vor und zielt darauf ab, im Verfassungsgesetzwege die vollen Gesetzgebungsspielräume für die Zuständigkeiten der autonomen Regionen und Provinzen (u.a. in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Vergaberecht, Raumordnung, Jagd, Ortspolizei, Umweltschutz) wiederzuerlangen, die das Verfassungsgericht durch seine Rechtsprechungspraxis seit 2001 eingeschränkt hat.
Dieser Entwurf ist ein wichtiger Schritt für alle Regionen mit Sonderstatut - für das Land Südtirol ist er darüber hinaus auch eine Frage internationalen Rechts: Immerhin hat der bis im Jahr 1992 erreichte Autonomie-Standard zur Streitbeendigungserklärung durch die Republik Österreich und somit zu einem Ende der im Jahr 1960 vom damaligen österreichischen Außenminister Bruno Kreisky vor der UNO aufgeworfenen Südtirol-Frage geführt“, betont Kompatscher die Bedeutung dieser Verhandlungen.
Im Entwurf ist auch ein Einvernehmensmechanismus vorgesehen. Demnach wäre künftig für Änderungen des Autonomiestatuts statt einer bloßen Stellungnahme des Regionalrates beziehungsweise Landtages deren Zustimmung notwendig. „Somit würden diese Änderung die Autonomien zusätzlich schützen und stärken“, erklärt Kompatscher. Wobei gleichzeitig darauf verwiesen werden muss, dass Südtirol insofern bereits besser geschützt ist, weil Italien durch das Gruber-Degasperi Abkommen und die nachfolgende Staatenpraxis (Paket, Operationskalender, Streitbeendigungserklärung, Notenwechsel...) völkerrechtlich verpflichtet ist, die vereinbarten Mechanismen zum Schutz der Minderheiten zu gewähren.
Ziel der Verhandlungen ist ein Regierungsbeschluss zur Genehmigung dieses Verfassungsgesetzentwurfes. Anschließend soll der Text dem Parlament in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gemäß Vereinbarung muss auch die Mitteilung an die Republik Österreich über die geplante Änderung des Autonomiestatuts erfolgen, im Sinne und in der Tradition der Notenwechsel wie sie bereits in den vergangenen Jahren bei Änderungen des Autonomiestatuts erfolgt sind.
„Wie im Artikel 103 des Autonomiestatus vorgesehen, muss der Text zudem dem Regionalrat und den beiden Landtagen in Bozen und Trient übermittelt werden, damit diese innerhalb von zwei Monaten ihre Stellungnahme dazu abgeben. Wir sind daher sehr froh, dass der Landeshauptmann im Landtag laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichten wird“, so Fraktionsvorsitzender Stauder zur Rolle des Landtages in diesem Prozess.
sa